STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSiSCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—Von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.—N r.: 6/17528 Thema: Aufklärungsquote „Haus des Jugendrechts“ Leipzig — April 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im „Haus des Jugendrechts“ Leipzig im April 2019 abschließend bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 1 konnten aufgeklärt und wie viele konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand , Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige , Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Im April 2019 wurden durch die Polizeidirektion Leipzig im „Haus des Jugendrechts " insgesamt 101 Ermittlungsverfahren abschließend bearbeitet. Dabei Konnten in 100 Ermittlungsverfahren insgesamt 132 Tatverdächtige (TV) bekannt gemacht werden. Die Ermittlungsverfahren schiüsseln sich im Sinne der Fragestellung wie folgtauf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/154 Dresden, 28. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl davon TV gesamt Kinder Ju- Heran- Erals TV gendli- wach- wachche als sende sene TV als TV als TV Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel, illegaler Handel oder Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gem. § 95 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3, § 96 Ziffer 5 Arzneimittelgesetz — Arzneimittel in der illegalen Verteilerkette 1 1 Unerlaubte Veräußerung, Abgabe, in Verkehr bringen von Betäubungsmit— teln — von Cannabis und Zubereitun— gen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 3 3 Unerlaubte Veräußerung, Abgabe, in Verkehr bringen von Betäubungsmittel — von Cannabis und Zubereitungen gem. §29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Amphetamin und seinen Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungs— mitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Verstoß gegen das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen Verstoß gegen das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte gem. § 114 Strafgesetzbuch (StGB) Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte gem. § 114 StGB Seite 2 von 8 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugendli - che als TV Heranwach - sende als TV Erwach - sene als TV Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB |\ )_ x_ \_ \_ \ „. ; Verstoß gegen Weisungen während Führungsaufsicht gem. § 145a StGB _\ Sexuelle Belästigung gem. § 184i StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gern. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gern. § 223 StGB -_ \ _ \ _ \ _ \ — _ L _ \ A A - _ \ _ \ _ \ _ \ — _ \ Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gern. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatör‘clichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Nötigung (nicht i. V. m. Straßenverkehr ) gem. § 240 StGB Nötigung (nicht i. V. m. Straßenverkehr ) gem. § 240 StGB Seite 3 von 8 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat— „ SACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Ju- TV gendliche als Heranwach - sende als TV Erwach - sene als TV Nötigung (nicht i. V. m. Straßenverkehr ) gem. § 240 StGB Nötigung (nicht i. V. m. Straßenver— kehr) gem. § 240 StGB Nötigung (nicht i. V. m. Straßenver— kehr) gem. § 240 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB _x_ \ _ \ _ \ _ x . _ x . _ L — x [ \ ) Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — in/aus Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungs— läden gem. §242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen— ständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen— ständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen - Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl —- von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen— ständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen— ständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Seite 4 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugendli - che als TV Heranwach - sende als TV Erwach - sene als TV Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls —- von Mopeds und Krafträdern — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Gegenständen — in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen gem. § 243 StGB Diebstahl mit Waffen — von sonstigen Gegenständen — in/aus Warenhäusern , Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden gem. § 244 StGB Unterschlagung — von sonstigen Gegenständen (ohne Kraftfahrzeug [Kfz]) gem. § 246 StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 2483 StGB Seite 5 von 8 FreistaatSACHSEN STAATSMWISTERIUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugendli - che als TV Heranwach - sende als TV Erwach - sene als TV Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegen— ständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gern. § 2483 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Räuberischer Diebstahl gem. § 252 StGB Erpressung — sonstige gem. § 253 StGB Räuberische Erpressung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gern. § 255 StGB Betrug — mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel — mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zah- Iungskarten gem. § 263 StGB Betrug — Warenbetrug gem. § 263 StGB Computerbetrug — mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit Persönlicher Identifikationsnummer gem. § 263a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen - Beförderung gem. § 2653 StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Seite 6 von 8 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugendli - che als TV Heranwach - sende als TV Erwach - sene als TV Sachbeschädigung — durch Feuer — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Unbekannt Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung — durch Feuer — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 304 StGB Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG Frage 3: Aus welchem Grund konnten die unaufgeklärten Ermittlungsverfahren aus Frage 2 nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Seite 7 von 8 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/14415 venzviesen. Hinzuweisen ist, dass es sich aktuell um ein Ermittlungsverfah— ren handelt. M' undlichen Grüßen& Pro . Dr. oland Wöller Seite 8 von 8 2019-05-28T11:09:47+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes