STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-0141.51/27/119-2015 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden sden, Juni 2015J* Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1753 Thema: Auskunft zu den Schicksalen sowjetischer und deutscher Kriegsgefangener bei der Stiftung Sächsische Gedenk stätten II Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 27. April fand in der russischen Botschaft in Berlin eine Gesprächsrunde zur Zukunft des Auskunfts- und Rechercheprojektes .Sowjetische und deutsche Kriegsgefangene und Internierte' statt. Im Rahmen dieses Gespräches soll durch das Auswärtige Amt an die Botschaft der Russischen Föde ration eine Verbalnote vom 24. April 2015 übergeben worden sein, in der die Vorschläge und Vorstellungen der Bundesregierung zur Zu kunft des Projektes dargestellt wurden. In diesen soll die Auskunfts stelle bei der Stiftung Sächsische Gedenkstätten über das Jahr 2016 hinaus keine Rolle mehr spielen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat ein Vertreter des Freistaates Sachsen oder der Stiftung Sächsische Gedenkstätten an diesem Gespräch teilgenommen? Wenn ja, wer? An dem Gespräch haben für den Freistaat Sachsen teilgenommen: Siegfried Reiprich (Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten), Dr. Bert Pampel (Stellv. Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenk stätten), Dr. Frank Sollondz (Sächsisches Staatsministerium für Wissen schaft und Kunst [SMWK]) sowie Frank Richter (Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung). Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Hat die Staatsregierung Kenntnis von den Absichten des BKM, ab Janu ar 2016 die Auskunftsstelle bei der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten an die DD/WASt (Deutsche Dienststelle / Wehrmachtsauskunftsstelle) zu überführen? Wenn ja, ab wann war dies bekannt? Der Stiftung und dem SMWK wurde eine dementsprechende Absicht der BKM, die bis 31.12.2014 im Rahmen des Projekts „Sowjetische Kriegsgefangene und deutsche Kriegsgefangene und Internierte. Forschungen zur Kriegs- und Nachkriegszeit" reali sierte Auskunftstätigkeit zu sowjetischen Kriegsgefangenen an die genannte Stelle zu überführen, erstmalig am 21.04.2015 bei einer Beratung auf Einladung der BKM in Ber lin mitgeteilt. Frage 3: Ist es richtig, dass der Personalrat der Stiftung Sächsische Gedenkstät ten den beiden bisher vorgenommenen Einstellungen widersprochen hat? Der Personalrat (PR) hat einer Personalmaßnahme nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 SächsPersVG widersprochen. Weitere Anträge nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 SächsPersVG in Bezug auf o. g. Auskunftstätigkeit sind bislang nicht gestellt worden. Frage 4: Wenn ja, auf welcher personalrechtlichen Grundlage wird dann gegen wärtig die Auskunftserteilung durchgeführt werden? Nachdem trotz mehrfacher Bemühungen des Geschäftsführers um ein Gespräch mit dem PR mit dem Ziele der Einigung am 30.04. sowie am 04.05.2015 durch den PR ein solcher Austausch mit Verweis auf Terminprobleme zurückgewiesen wurde, erfolgte die vorläufige Einstellung befristet vom 08.05.2015 bis zunächst 30.06.2015. Aufgrund des Auftrages des Stiftungsrates vom 13.04.2015 galt es, die Erfüllung dieser wichtigen und im öffentlichen Interesse liegenden humanitären Aufgabe der reinen Auskunftstätigkeit unverzüglich sicherzustellen. In Anbetracht der besonderen Bedeu tung der Aufgabe handelt es sich um eine der Natur der Sache nach unaufschiebbare Maßnahme im Sinne von § 79 Abs. 7 SächsPersVG. Gleichzeitig hat der Geschäftsfüh rer gemäß § 79 Abs. 7 Satz 2 SächsPersVG die Einigungsstelle angerufen und davon auch den PR in Kenntnis gesetzt. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden seitens der Stiftung Sächsische Gedenk stätten zur Personalgestaltung des Projektes ergriffen? Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 6/1664 wird verwiesen. Jndlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2015-06-18T11:20:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes