STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17530 Thema: Kontrollen zur Einhaltung der Waffenverbotszone in Leipzig, April 2019 — Aktualisierung der Kleinen Anfrage in Drs. 6/15525 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilichen Einsatzmaßnahmen im April 2019 im Bereich der Waffenverbotszone in Leipzig fanden wie viele Personenkontrollen und ldentitätsfeststellungen statt? Frage 2: Wie viele Verstöße gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 festgestellt ? Frage 3: Wie viele Messer, Waffen und sonstige in der Waffenverbotszone verbotene Gegenstände wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 sichergestellt? (Bitte mit Nennung des Gegenstandes!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Bei 20 Einsatzmaßnahmen des Polizeivollzugsdienstes erfolgten 301 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen. Dabei wurden 15 Verstö— ße gegen die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig festgestellt. Es wurden ein Elektroimpulsgerät , 14 Messer, ein Tierabwehrspray und eine selbstgebaute Hieb- und Stichwaffe sichergestellt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/77/156 Dresden, 28. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WIIheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMIMSTERIUMDES INNERN Frage 4: Wie viele Bußgelder wurden im April 2019 in welcher Höhe wegen Verstößen gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig verhängt? Im April 2019 wurde durch die Zentrale Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig in zwei Fällen jeweils eine Geldbuße von 60,00 EUR erhoben. Diese Bußgelder beziehen sich auf festgestellte Verstöße aus den Vormonaten. M' ndlichen Grüßen ! Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-05-28T11:22:15+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes