STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17536 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Südost in 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei han— delt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Südost und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 28 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/166166 Dresden, 28. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3.6.7.8.13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wiihelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2016 4 8 Februar 2016 1 1 März 2016 - 1 April 2016 1 2 Mai 2016 - 1 Juni 2016 - - Juli 2016 — - August 2016 2 - September 2016 - - Oktober 2016 1 1 November 2016 - - Dezember 2016 1 4 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Holzhausen 2 - Leipzig; OT Liebertwolkwitz 3 — Leipzig; OT Meusdorf - - Leipzig; OT Probstheida - 2 Leipzig; OT Reudnitz-Thonberg 2 16 Leipzig; OT Stötteritz 3 - Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Bahnhof _ 1 3°“s“ge - 2Bahnanlage Sonstige Tat- Bürogebäude 1 - örtlichkeit im 3 4 Freien Gemeinde- 1 1 Sonstige Ver- 2 1 straße kehrsflache Mehrfamilien- Wohngebiet/ haus 2 ' Siedlung 4 13 Parkplatz 1 - Wohnraum/ 2 —Zimmer Pkw 1 - Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in zehn Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In 17 Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. In einem Fall wurde Gas in einen Automaten eingeleitet und versucht zur Explosion zu bringen. Seite 2 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERiUM DES iNNERN Keine der 28 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 im Stadtbezirk Leipzig Südost und den zugehörigen Ortsteilen unter Venlvendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittei“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaf'fe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthal— ten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe" sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körper— verletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 32 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Leipzig; OT Holzhausen 2 Leipzig; OT Liebertwolkwitz 4 Leipzig; OT Meusdon‘ 3 Leipzig; OT Probstheida ' - Leipzig; OT Reudnitz-Thonberg 12 Leipzig; OT Stötteritz 11 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- sönliche Freiheit* 13Diebstahl ohne erschwerende Umstände* -Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1Strafrechtliche Nebengesetze 13 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Seite 3 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen Stichwaffen 19 Schusswaffen 12 Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 Keine dieser 32 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, K6rperver|etzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Stadtbezirk Leipzig Südost und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Stadtbezirk und Ortsteile!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs— und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Holzhausen Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gern. §§ 211 ff. StGB - _x (_ ‚J _\ _\ OT Liebertwolkwitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB —\ —K —‘ \l -l >- N Seite 4 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMlNISTERIUM DES INNERN OT Meusdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB —\ I\ J\ ll \) Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 0T Probstheida Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 42 -0 00 00 ) Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Reudnitz-Thonberg Straftatbestand Anzahl Raub gern. §§ 249 ff. StGB 28 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 36 Nötigung gem. § 240 StGB 20 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 14 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 2 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 2 OT Stötteritz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 20 Nötigung gem. § 240 StGB 19 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 16 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 5 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Stadtbezirk Leipzig Südost gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 37 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 76 Nötigung gem. § 240 StGB 59 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 37 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 3 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 6 Pt eundlichen Grüßen fd [%r l P . Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 FreistaatSACHSEN 2019-05-28T11:14:49+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes