STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17537 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Süd in 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchied wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei han— delt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichiautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Süd und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 19 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/167167 Dresden. 28. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3.6,7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2016 2 2 Februar 2016 3 2 März 2016 - 2 April 2016 - - Mai 2016 - Juni 2016 - Juli 2016 — August 2016 - September 2016 1 Oktober 2016 1 November 2016 - Dezember 2016 5 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: SprengG Leipzig; OT Connewitz Leipzig; OT Dölitz-Dösen Leipzig; OT Lößnig 4- 5 0 ) Leipzig; OT Marienbrunn A Q J N A Leipzig; OT Südvorstadt Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG Tatörtlichkeit . Sonstige Tat-Gemeinde- .. . . .straße - or‘tlichkelt im Freien Sonstiges Keller - Wohngebäude /Unterkunft Mehrfamilien- _ Wohngebiet! haus Siedlung Wohnraum/ Pkw ' Zimmer Angaben zu Sprengstoffar‘ten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in zwölf Fällen um das Mitführen bzw. VenNenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In sieben Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Zwei der 19 Straftaten konnten dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -|inks- zugeordnet werden. Seite 2 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 im Stadtbezirk Leipzig Süd und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel" die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwafie“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gern. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschla— gung geringwertiger Sachen gem. § 2483 StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum 37 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Leipzig; OT Connewitz 12 Leipzig; OT Dölitz-Dösen 4 Leipzig; OT Lößnig 6 Leipzig; OT Marienbrunn 3 Leipzig; OT Südvorstadt 12 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- sönliche Freiheit* 15Diebstahl ohne erschwerende Umstände* -Diebstahl unter erschwerenden Umständen 2Sonstige Straftatbestände (StGB)* -Strafrechtliche Nebengesetze 19 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Seite 3 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSiVIiNiSTERiUM DES iNNERN Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 8 Stichwaffen Schusswaffen Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 Eine dieser 37 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK -|inks— zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Stadtbezirk Leipzig Süd und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Stadtbezirk und Ortsteile!) Zu Körperverletzung gern. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine vaiiden Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Connewitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 14 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 41 Nötigung gem. § 240 StGB 22 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 16 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 OT Dölitz-Dösen Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 21 Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 3 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — Seite 4 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Lößnig Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 9 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 15 Nötigung gem. § 240 StGB 9 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 11 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Marienbrunn Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 6 Nötigung gem. § 240 StGB 6 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 1 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Südvorstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 22 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 25 Nötigung gem. § 240 StGB 18 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 7 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 3 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Stadtbezirk Leipzig Süd gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 51 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 108 Nötigung gem. § 240 StGB 57 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 38 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 5 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 undlichen GrüßenPH &; Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-05-28T11:21:33+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes