STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES lNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17538 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Südwest in 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend. soweit zur Beantwortung ein— zelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Melde— dienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Südwest und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden sieben entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/168168 Dresden, 28. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern \Mlheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMWISTERlUM DES INNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Mai 2016 Juni2016 Juli 2016 August 2016 September 2016 Oktober 2016 November 2016 Dezember 2016 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT § 308SprengG StGB Leipzig; OT Großzschocher _\ Leipzig; OT Hartmannsdorf-Knautnaundorf Leipzig; OT Kleinzschocher _\ I Leipzig; OT Knautkleeberg-Knauthain Leipzig; OT Plagwitz Leipzig; OT Schleußig Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308StGB Tatörtlichkeit § 308SprengG StGB Gemeindestraße 1 Wohngebiet/Siedlung Mehrfamilienhaus 1 Wohnraum/Zimmer 1 Sonstiges Wohngeb 'a‘ude/ Unterkunft Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in drei Fällen um das Mitführen bzw. VenNenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In vier Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine der sieben Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Seite 2 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 im Stadtbezirk Leipzig Südwest und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittei" die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dern Tatmittel „Waffe" sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 23 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Leipzig; OT Großzschocher 2 Leipzig; OT Hartmannsdorf-Knautnaundorf — Leipzig; OT Kleinzschocher 11 Leipzig; OT Knautkleeberg-Knauthain 1 Leipzig; OT Plagwitz 7 Leipzig; OT Schleußig 2 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten Wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persön-. . . * 10liche Frelhelt Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 1 Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1 Strafrechtliche Nebengesetze 11 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Seite 3 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 5 Stichwaffen 14 Schusswaffen 4 Waffen ohne nähere Bezeichnung Keine der 23 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Stadtbezirk Leipzig Südwest und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Stadtbezirk und Ortsteile!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfris— ten keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Großzschocher Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 12 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 15 Nötigung gem. § 240 StGB 12 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 4 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Hartmannsdorf-Knautnaundorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB AO ) ! Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Kleinzschocher Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Knautkleeberg-Knauthain Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB \ I N V N Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Plagwitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB 16 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 37 Nötigung gem. 5 240 StGB 19 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. 5 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Schleußig Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 f-f. StGB mm w w Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Stadtbezirk Leipzig Südwest gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB 41 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB 86 Nötigung gem. 5 240 StGB 59 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 31 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 2 ”ZUM"? Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-05-28T11:20:51+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes