STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17541 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Altstadt 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Altstadt und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 23 entsprechende Straftaten im Stadtbezirksamt (ehemals Ortsamt) Dresden Altstadt erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbe— stände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/161161 Dresden, 28. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. FreistaatSACHSENSTAATSNHNlSTERIUMDES 1NNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Mai 2016 - - Juni2016 Juli 2016 - August 2016 September 2016 Oktober 2016 November 2016 Dezember 2016 w — ‘ N - Ä | A I NNOJ—‘u Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Friedrichstadt Dresden; OT Innere Altstadt Dresden; OT Johannstadt-Nord Dresden; OT Johannstadt-Süd Dresden; OT Pirnaische Vorstadt Dresden; OT Seevorstadt-Ost/Großer Garten Dresden; OT Wilsdruffer Vorstadt/Seevorstadt- West A W N I men __x Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Bahnhof 2 Balkon/Terrasse - Bürogebäude - Eisenbahn 1 Gemeindestraße 1 1 1 1 _\ _. \| Markt-lKaufhalle Mehrfamilienhaus Parkplatz — Sonstige Handels-lDienstleistungseinrichtung Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Sonstige Verkehrsfläche Sonstige Wirtschaftseinrichtung/Unternehmen Sonstiges Wohngebäude/Unterkunft Stadion Stadionumfeld A ß l ( D N A . l Seite 2 von 6 STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Straßenbahn 2 - Veranstaltungs—Nergnügungsgelände 1 - Wohnraum/Zimmer 1 - Wohnheim/Internat 1 - Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in 22 Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In einem Fall wurde durch die Zündung eines selbstgebauten Sprengsatzes ein Gebäude beschädigt. Eine der 23 Straftaten konnte dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -|inks— zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 im Ortsamtsbereich Dresden-Altstadt und den zugeh6rigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf-schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe" ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschla— gung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 121 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Dresden; OT Friedrichstadt 9 Dresden; OT Innere Altstadt 27 Dresden; OT Johannstadt-Nord 7 Dresden; OT Johannstadt—Süd 7 Dresden; OT Pirnaische Vorstadt 11 Dresden; OT Seevorstadt-Ost/Großer Garten 48 Dresden; OT Wilsdruffer Vorstadt/Seevorstadt- 12 West Seite 3 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim- _ mung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- 38 sönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 26Sonstige Straftatbestände (StGB)* 5Strafrechtliche Nebengesetze 51 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 24 Stichwaffen 73 Schusswaffen 20 Waffen ohne nähere Bezeichnung 10 Dem Phänomenbereich der PMK -rechts- wurden zwei Straftaten und dem Phänomenbereich der PMK —|inks- eine Straftat zugeordnet. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Altstadt im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: 0T Friedrichstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 10 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 53 Nötigung gem. § 240 StGB 8 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 9 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Seite 4 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Innere Altstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 14 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 55 Nötigung gem. § 240 StGB 20 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 6 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 2 OT Johannstadt-Nord Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 9 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 12 Nötigung gem. § 240 StGB 4 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 16 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 8 OT Johannstadt-Süd Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 8 Nötigung gem. § 240 StGB 6 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 5 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 OT Pirnaische Vorstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 10 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 11 Nötigung gem. § 240 StGB 9 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 10 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 5 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Seevorstadt-Osthroßer Garten Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 50 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 109 Nötigung gem. § 240 StGB 21 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 21 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 OT Wilsdruffer VorstadtlSeevorstadt—West Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 8 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 27 Nötigung gem. § 240 StGB 6 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 5 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Stadtbezirk Dresden Altstadt gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 105 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 275 Nötigung gern. § 240 StGB 74 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 72 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 3 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 12 undlichen Grüßen P NHDr. Roland Wöller Seite 6 von 6 FreistaatSACHSEN 2019-05-28T11:22:53+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes