STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Klqine Anfrage des Apgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90IDIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/17544 Thema: Waldbrandprävention und -bekämpfung im Freistaat Sachsen — Entwicklung seit 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden im Freistaat Sachsen seit Mitte 2018 getroffen, um auf die anhaltend hohe Waldbrandgefahr zu reagieren und auf Waldbrände vorbereitet zu sein? In den Forstbezirken und SchutzgebietsvenNaltungen des Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS) wurden seit Mitte 2018 folgende konkrete Maßnahmen der Waldbrandprävention und des Waldbrandschutzes getroffen: sofortiges Freischneiden der Rettungswege im Staatswald des Freistaa— tes Sachsen nach den Sturm- und Schadereignissen in Verbindung mit der Prüfung und ggf. Ertüchtigung bzw. Reinigung von Saugstellen und Prüfung der Wasserverfügbarkeit, Begehungen mit den Kreisbrandmeistern, z. B. im Nationalpark Sächsische Schweiz (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) und in den Naturschutzgebieten „Königsbrücker Heide" und ,,Gohrischheide und Elbniederterrassen Zeithain“ (Landkreise Bautzen und Meißen), Begehungen bzw. Abstimmungen mit örtlichen Feuerwehren, Seminare mit örtlichen Feuerwehren, Bereitstellung von Kartenmaterial für die Feuerwehren, Zusammenarbeit mit den unteren Forstbehörden, Gemeindeverwaltungen, Zusammenarbeit mit der LandestalsperrenvenNaItung des Freistaates Sachsen zur Löschwasserbereitstellung (z. B. im Forstbezirk Eibenstock ), Katastrophenschutzübung (z. B. im Forstbezirk Oberlausitz). Pflege von Waldbrandschutzstreifen (z. B. im Forstbezirk Oberlausitz). Leitstellen und FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/157 Dresden, 28. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNlSTERIUM DES iNNERN Des Weiteren erfolgen durch den SBS und die Landkreise sowie Kreisfreien Städte als untere Forstbehörden nachstehende Maßnahmen: - Waldbrandbereitschaftsdienst, - befristete Betretungsverbote nach § 13 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen; hier: Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die nächtliche Sperrung des Waldes in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz in den Jahren 2018 und 2019 und Mitwirkung der Nationalparkwacht des SBS bei der Kontrolle von deren Einhaltung, - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem hat der SBS im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Waldbrandvorsorge die seit 2017 betriebene Waldbrand-App ,,Waldbrandgefahr Sachsen“ in Vorbereitung der Waldbrandsaison 2019 hinsichtlich folgender Funktionalitäten erweitert und verbessert: - Aufnahme weiterer Rettungspunkte von kommunalen und privaten Waldbesitzern, — Ergänzung der verwendeten Koordinatensysteme, — Abbildung von detaillierten Rettungspunktinformationen für die Kommunikation der APP-Nutzer mit den Integrierten Regionalleitstellen (iRLS). Frage 2: Inwieweit wurden die Kapazitäten der für Waldbrände notwendigen geländegängigen Einsatzfahrzeuge mit hoher Bodenfreiheit, großer Tankkapazität und Selbstschutzanlagen und ggf. die Bereitschaft der Löschhubschrauber welcher Stellen erweitert? (Bitte Aktualisierung der Drs. 6/14395.) Für die in der Antwort auf die Frage 4 aufgeführten Löschzüge Waldbrand werden Ende 2019 vom Freistaat Sachsen im Zuge einer turnusmäßigen Ersatzbeschaffung fünf Tanklöschfahrzeuge für den Löschzug in Bautzen sowie fünf Fahrzeuge für den Löschzug in Görlitz beschafft. Eine Erweiterung der Kapazitäten ist aktuell nicht geplant. Zur Frage der Bereitschaft der Löschhubschrauber wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.—Nr. 6/15088 verwiesen. Frage 3: lnwieweit wurde die Ausbildung von Waldbrandspezialisten und Feuerwehrleuten mit entsprechendem Fachwissen in Sachen Waldbrandbekämpfung forciert bzw. aus welchen Gründen nicht? Die Ausbildung in der Feuerwehr sieht keine speziell ausgebildeten Waldbrandspezialisten vor. Die Ausbildung in den Freiwilligen Feuerwehren erfolgt nach der einschlägi— gen FeuenNehr-Dienstvorschrift 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren), die auch zur Anwendung für die öffentlichen Feuen/vehren im Freistaat Sachsen bekannt gemacht wurde. Sowohl nach dieser als auch in der Laufbahnausbildung der Fachrich— tung Feuerwehr wird die Waldbrandbekämpfung behandelt. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERIUM DES INNERN Frage 4: lnwieweit und in welchem Umfang (Größe, Ausstattung) stehen in Sachsen sog. „Waldbrandzüge“ mit welchen konkreten Aufgaben an welchen Standorten zur Verfügung? Nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen wurden neben 20 Löschzügen Retten und 20 Löschzügen Wasserversorgung in den Landkreisen Bautzen, Görlitz und Nordsachsen insgesamt drei Löschzüge Waldbrand als Katastrophenschutzeinheiten Brandschutz aufgestellt. Deren doppelte personelle Besetzung ist gesichert. Diese Einheiten stehen den Feuerwehren auch für Alltagseinsätze zur Verfügung. Die Löschzüge Waldbrand verfügen über 15 Tanklöschfahrzeuge, die in den nachfolgenden Feuerwehren stationiert sind: - Freiwillige Feuen/vehr Hoyerswerda, Ortsfeuerwehr Schwarzkollm, - Freiwillige Feuerwehr Spreetal, Ortsfeuerwehr Neustadt, — Freiwillige Feuerwehr Lohsa, Ortsfeuerwehr Weißkollm, - Freiwillige Feuerwehr Elsterheide, Ortsfeuerwehr Tätzschwitz, - Freiwillige Feuerwehr Wittichenau, - Freiwillige Feuerwehr Rietschen, - Freiwillige Feuerwehr Schleife, - Freiwillige Feuerwehr Krauschwitz, Ortsfeuerwehr Skerbersdorf, - Freiwillige Feuerwehr Schleife, Ortsfeuerwehr Mulkwitz, - Freiwillige Feuerwehr Bad Düben, - Freiwillige FeuenNehr Laußig, Ortsfeuerwehr Authausen, — Freiwillige Feuerwehr Mockrehna, Ortsfeuerwehr Wildenhain, - Freiwillige Feuerwehr Torgau, — Freiwillige Feuen/vehr Dommitzsch, - Freiwillige Feuerwehr Weißwasser. Diese geländefähigen Tanklöschfahrzeuge verfügen über eine hohe Bodenfreiheit und sind mit besonders großer Tankkapazität für Löschwasser und Selbstschutzanlagen ausgestattet. Frage 5: Wie werden die sächsischen Wälder wegen der Waldbrandgefahr überwacht, insbesondere inwieweit sind Feuerwachtürme, Waldbrandbereitschaftsdienst, Waldbrandschutzstreifen etc. eingerichtet? Zum Zweck der Waldbrandvorbeugung betreiben die unteren Forstbehörden der Landkreise Nordsachsen, Meißen, Bautzen und Görlitz in der Waldbrandgefahrenklasse A (Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr) und teilweise B (Gebiete mit mittlerer Waldbrandgefahr ) das Automatische Waldbrandfrüherkennungssytem (AWFS FireWatch). Mittels 17, zumeist auf Feuerwachtürmen installierten Detektionseinheiten (Kameras) werden etwaige Rauchentwicklungen in der Entstehungsphase im Wald automatisiert erkannt und durch speziell ausgebildete Forstwirte in den AWFS-Zentralen Eilenburg und Hoyerswerda bearbeitet. Bei Verdacht auf eine Rauchentwicklung in Folge eines Waldbrandes erfolgt eine Meldung einschließlich der Brandortkoordinaten direkt an die IRLS. Überwacht werden circa 175.000 Hektar Wald in der besonders waldbrandge— Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN FreistaatSACHSEN fährdeten Zeit von März bis Oktober in Abhängigkeit von der Gefahrenlage. Der Betrieb des AWFS wird durch entsprechende Dienst- und Bereitschaftspläne der unteren Forstbehörden und der lRLS Hoyerswerda gewährleistet. Die Anlage von Waldbrandschutzstreifen, z. B. entlang von Straßen, Bahnstrecken, erfolgt in der Regel im Rahmen der betrieblichen Eigenvorsorge durch die Waldbesit- Mit undlichen Grüßen Prof Dr.Roland Wöller Seite 4 von 4 2019-05-28T11:10:47+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes