SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 1 0 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Kosel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17545 Thema: Bestand und Verfügbarkeit sorbisch-muttersprachlicher Lehrer an Sorbischen Schulen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Sächsischen Zeitung vom 7. Januar 2019 berichtete unter der Überschrift 'Aus Frankreich in die Heimat' (https://www.saechsische.de/plus/ausfrankreich -in-die-heimat-5019162.html) von einer sorbisch- muttersprachlichen Lehrerin, die aus Frankreich in das sorbische Siedlungsgebiet zurückkehren will, um an einer sorbischen Schule zu unterrichten und damit 'zum Erhalt der Substanz der sorbischen Sprache' beitragen will. Ihr selbst wurde im Vorfeld schriftlich eine Einstellungsmöglichkeit zugesichert, zu einer Einstellung kam es jedoch bisher nicht. ln der Veröffentlichung der Sächsischen Zeitung unter der Überschrift 'Schulen können den Unterricht nicht absichern' (https://www.saechsische.de/plus/schulen-koennen-unterricht-nichtabsichern -5042364.html) vom 03.03.2019 stellt eine Vertreterin des sächsischen Lehrerverbandes fest, dass an vielen Schulen der Oberlausitz der Stundenplan von vornherein gekürzt wird, da die Stundenzahl mit den vorhandenen Kollegen nicht abgedeckt werden kann. Zum Schulhalbjahr im Februar 2019 sollten 82 Lehrer eingestellt werden, es wurden jedoch nur 43 Stellen besetzt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche besonderen Maßnahmen ergreift die Sächsische Staatsregierung zur Förderung/Werbung von sorbisch-muttersprachlichen Rückkehrern in das angestammte Siedlungsgebiet, um der zunehmenden Assimilierung und dem weiteren Sprachverlust entgegen zu wirken? Frage 2: Welche Maßnahmen gibt es seitens der Sächsischen Staatsregierung zur Förderung des sorbischen Lehramtes. Wie wird dem Mangel an sorbisch sprechenden Lehrkräften aktiv entgegengewirkt? Werden sorbisch-muttersprachliche Bewerber bei Ihrer Rückkehr in das sorbische Siedlungsgebiet unterstützt? Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 2. Mai 2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/17/89 Dresden , ~')._ Mai 2019 MACH __ _ WAS - WICHTIGES Arbtiltn im Öfftntl ichtn Oitn\1 S01chu n Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium f(Jr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden WW>N.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter WW>N.smk.sachsen.de/kontakt.htm STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 4: Wie beabsichtigt die Staatsregierung vor dem Hintergrund des durch sie selbst festgestellten Lehrermangels und der besonders prekären Situation hinsichtlich sorbisch -muttersprachlicher Lehrer den im Artikel der Sächsischen Zeitung vom 08.01.2019 dargestellten Einzelfall und ähnlich gelagerte Fälle zu lösen. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2 und 4: Die Sächsische Staatsregierung hat 2018 ein umfassendes Handlungsprogramm beschlossen, um den Lehrerberuf in Sachsen attraktiver zu machen. Dafür sind bis 2023 rund 1 ,7 Milliarden Euro zusätzlich eingeplant. Somit befindet sich der Freistaat Sachsen auf einem guten Weg, ein attraktives und wettbewerbsfähiges Bildungssystem in Deutschland zu entwickeln . Insbesondere vor dem Hintergrund der ernsten Lage auf dem bundesweiten Lehrerarbeitsmarkt ist festzustellen, dass es - trotz intensiver Bemühungen des Landesamtes für Schule und Bildung im Rahmen von Einstellungsverfahren oder zur befristeten Krankheitsvertretung und trotz des vorgenannten Handlungsprogramms, dass sich noch in der Umsetzungsphase befindet - derzeit nur schwer gelingt, sowohl Lehramtsabsolventen als auch Seiteneinsteiger, speziell für einen Einsatz an sorbischsprachigen Schulen zu gewinnen. Ungeachtet dessen kommen geeignete Personalmaßnahmen (Abordnungen, Versetzungen, befristete Erhöhung des Arbeitsumfangs der Lehrkräfte, Anordnung von Mehrarbeitsunterricht) zur Anwendung, um möglichst einen vollständigen Unterricht im Grundbereich zu gewährleisten und den temporär begrenzten Unterrichtsausfall zu kompensieren. Das Personal führende Landesamt für Schule und Bildung, Standort Bautzen, wirbt bei den Rückkehrerbörsen der Landkreise Bautzen und Görlitz gezielt um Lehrkräfte und Seiteneinsteiger für die Region und insbesondere auch für den Einsatz an Schulen mit einem sorbischsprachigen Unterrichtsangebot Voraussetzung für eine unbefristete Übernahme als Lehrkraft in den Landesschuldienst sind weiterhin grundsätzlich der Abschluss der ersten und zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt mit Lehrbefähigung in mindestens zwei Fächern bzw. der Abschluss "Master of Education" (M. Ed.) und die Staatsprüfung für ein LehramUHöheres Lehramt oder eine vergleichbare Lehrerausbildung. Der Freistaat Sachsen ermöglicht zur Sicherung des zukünftigen Lehrkräftebedarfs jedoch auch den Seiteneinstieg von Hochschulabsolventen in den sächsischen Schuldienst. Die Auswahl im Einstellungsverfahren erfolgt - wie in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung - ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf der Grundlage des Bedarfs und im Rahmen der besetzbaren Stellen bzw. verfügbaren Mittel. Interessenten für die Lehrtätigkeit an einer sorbischen Schule können sich direkt an den Standort Bautzen wenden . Zudem steht diesem Personenkreis der Koordinator für sorbische Angelegenheiten als Ansprechpartner unterstützend zur Verfügung. Bewerberinnen und Bewerber , die ohne grundständige Lehramtsausbildung eine dauerhafte Tätigkeit an einer Schule mit einem sorbischsprachigen Angebot anstreben, erhalten spezielle Beratungen zum Seiteneinstieg in den Landesschuldienst - u. a. zu Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes oder einer berufsbegleitenden Qualifizierung. Sofern die Bewerberinnen und Bewerber nicht über die notwendigen Einstellungsvoraussetzungen verfügen, hat das Personal führende Landesamt keinen Ermessensspielraum. ln diesem Fall werden den Bewerberinnen und Bewerbern Wege aufgezeigt, wie sie über die zentralen Studienberatungsstellen bzw. Zentren für Lehrerbildung an den lehramtsausbildenden Universitäten Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ein grundständiges Lehramtsstudium absolvieren können und in welchem Umfang ihre bisherigen Abschlüsse bei Aufnahme eines solchen Studiums anerkannt werden könnten. An den Konzept-2plus-Schulen werden die Lehrkräfte von den Schulkoordinatoren bzw. Fachberatern im Rahmen ihres Berufseinstiegs begleitet und unterstützt. Frage 3: Wie werden Kommunen bei der Bemühung um zusätzliche sorbische Sprachräume seitens der Staatsregierung unterstützt? Das Sächsische Staatsministerium für Kultus unterstützt im sorbischen Siedlungsgebiet auf kommunaler Ebene sorbische und zweisprachige Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verordnung über Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet Das Sächsische Staatsministerium des lnnern unterstützt Kommunen des sorbischen Siedlungsgebietes durch Zuweisungen für Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Mehrsprachigkeit gemäß dem vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltsplan 2019/2020, Einzelplan 03, Kapitel 0303, Titel 633 01 . Die Ausgaben dienen der Förderung der Umsetzung der Zweisprachigkeit und der aktiven Pflege der sorbischen Sprache im kommunalen Alltag durch die Kommunen im sorbischen Siedlungsgebiet Mit freundlichen Grüßen iw~ Seite 3 von 3 2019-05-28T11:41:38+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes