STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17550 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat April 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Num— mer l. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.—Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVeri]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABl. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSGD erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen , die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Ar— beitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3634 Dresden. 31. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSiVIiNiSTERiUM DES iNNERN Offenlegung ihrer Identität in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Personen, weshalb sie jegliche Handlungen zu unterlassen hat, die zu deren Enttarnung führen könnten. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identi— tät seiner nachrichtendienstlichen Personen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sach— sen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fonzuführen. Diese Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dern lnformationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung gleichermaßen befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informa— tionsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Die Fragestellerin begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte zu personenbezogenen Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen ge— zogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den lnformationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persön— lichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat ergeben, dass in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung bereits enthaltenen Angaben hinaus noch weitere personenbezogene Daten bekannt sind, dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten unterbleiben muss. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, würde Rückschlüsse auf deren politische Meinung zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten politischen Lager zugeordnet werden soll. Seite 2 von 8 FreistaatSACHSEN Frage 1: STAATSMINISTERIUM DES INNERN Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat April 2019 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: FreistaatSACHSEN Datum Ort rechtsextremisti- Teil- Veranstaltung, scher Veranstalter nehmer- ggf. rechtsextremiszahl tische Bands, Liedermacher , Redner 01.04.2019 Ostrau NPD mind. 1 Verteilaktion der Zeitung ,,Deutsche Stimme “ 02.04.2019 Chemnitz Rechtsextremisten mind. 5 Banneraktion ,,Chem- (Datum der nitz bleibt deutsch Veröffentli- 01.06.2019 TddZ!“ chung) 03.04.2019 Chemnitz Partei „Der Dritte mind. 3 Flugblattverteilaktion Weg“, Stützpunkt „Zeitarbeit abschaf— Westsachsen fen“ 04.04.2019 Waldheim NPD mind. 5 ,,Schutzzonen-Aktion“ 05.04.2019 Döbeln NPD mind. 3 Infostand 06.04.2019 Landkreis Partei „Der Dritte mind. 20 Frühlingsfest Mittel- Weg“, Stützpunkt sachsen Mittelsachsen 07.04.2019 Döbeln Junge Nationalisten mind. 3 Frühjahrsputzaktion (JN) im Rahmen der Kampagne ,,Jugend packt an“ 08.04.2019 Döbeln, OT NPD mind. 1 Verteilaktion der Zei- Pommlitz tung ,,Deutsche Stimmelt 10.04.2019 Dresden NPD mind. 3 ,,Schutzzonen-Aktion“ Seite 3 von 8 STAATSMIMSTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN 10.04.2019 Plauen Partei „Der Dritte 24 Kundgebung ,,Bom- Weg“, Stützpunkt benterror gegen Plau- Vogtland en — Wir gedenken der Opfer“ 12.04.2019 Döbeln JN mind. 2 „Naturschutz ist Heimatschutz “ — Aktion im Rahmen der Kampagne ,,Jugend packt an" 13.04.2019 Chemnitz Partei „Der Dritte mind. 3 Kundgebung „Wahn- Weg“, Stützpunkt sinn an deutschen Westsachsen Schulen stoppen“ 13.04.2019 Döbeln NPD mind. 4 „Schutzzonen-Aktion" 13.04.2019 Schkeuditz Partei ,,Der Dritte mind. 2 Unterschriftensamm- Weg“, Stützpunkt lung für Landtagswahl Mittelland 14.04.2019 Ostrau JN mind. 4 „Frühjahrsputzaktion“ im Rahmen der Kampagne ,,Jugend packt an“ 15.04.2019 Dresden Identitäre Bewegung mind. 2 Banneraktion 15.04.2019 Zwickau Partei „Der Dritte mind. 3 Verteilung von Werbe- Weg“, Stützpunkt flugblättern für den Westsachsen 1. Mai in Plauen 16.04.2019 Großenhain NPD—Kreisverband mind. 2 Infostand (KV) Meißen 20.04.2019 Zwickau Partei „Der Dritte * Infostand unter dem Weg“, Stützpunkt Motto „Europa enNa- Westsachsen che — Europäische Eidgenossen statt EU—Diktatur" 20.04.2019 Raum Rechtsextremisten * Liederabend mit „Frei- Zwickau lichFrei" 22.04.2019 Bautzen, OT Rechtsextremisten ca. 100 Gedenkveranstaltung Niederkaina Seite 4 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN 23.04.2019 Zwickau Partei „Der Dritte mind. 2 Plakatierungsaktion Weg“, Stützpunkt zum Europawahl- Westsachsen kampf 2019 24.04.2019 Chemnitz Pro Chemnitz mind. 1 Verteilaktion von Flugblättern 24.04.2019 Zwickau Partei „Der Dritte mind. 2 Verteilung von Info- Weg", Stützpunkt material zum 1. Mai in Westsachsen Plauen 25.04.2019 Döbeln NPD mind. 3 „Schutzzonen-Aktion" 25.04.2019 Niederau NPD KV Meißen mind. 2 „Schutzzonen—Aktion" 26.04.2019 Zwickau Partei „Der Dritte * Flugblattverteilung Weg", Stützpunkt anlässlich der Euro- Westsachsen pawahl 27.04.2019 Riesa NPD ca. 10 lnfostand 27.04.2019 Torgau, Rechtsextremisten ca. 170 Konzert, angekündig— OT Staupitz te Bands: „Code291“, „Radikahl“, „Überzeu— gungstäter Vogtland", ,,Thumbscrew“ 27.04.2019 Striegistal, Rechtsextremisten 17 Geburtstagsfeier mit OT Marbach Liederabend (Teilnahme der Liedermacher ,,Frei|ichFrei“ und ,,Fylgien“) 27.04.2019 Chemnitz Partei ,,Der Dritte mind. 2 Flugblattverteilaktion Weg“, Stützpunkt „Kriminelle Ausländer Westsachsen raus" 27.04.2019 Zwickau Partei „Der Dritte mind. 3 lnfostand unter dem Weg“, Stützpunkt Motto „Europa erwa- Westsachsen che — Europäische Eidgenossen statt EU- Diktatur!“ * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Seite 5 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Im Rahmen des Wahlkampfes zur Kommunal— und Europawahl brachten Mitglieder der NPD, der Partei ,,Der Dritte Weg“ sowie der Organisation „Pro Chemnitz“ in zahlreichen Orten im Freistaat Sachsen Wahlplakate an. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nicht-extremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat April 2019 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter , Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten sowie Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter und Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Bei den nichtextremistischen Veranstaltern und Organisatoren handelt es sich nicht um Bestrebun— gen oder Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 1 SächsVSG. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: FreistaatSACHSEN Datum Ort Nichtextremisti- Teilnahme von Anzahl der sche Veranstal- Rechtsextremisten, rechtstung ggf. rechtsextremisti- extremisschen Bands, Lieder— tischen machern,Rednern Teilnehmer 01.04.2019 Dresden Pegida- Beteiligung von Rechts- * Demonstration extremisten 08.04.2019 Dresden Pegida- Beteiligung von Rechts- * Demonstration extremisten 15.04.2019 Dresden Pegida- Beteiligung von Rechts- * Demonstration extremisten, Redner: Maximilian Thorn 25.04.2019 Pirna Demonstration des Beteiligung von Rechts— * Aufbruchs Deut- extremisten, Redner: scher Patrioten Mit- Alexander Kurth, Uta teldeutschland Nürnberger (ADPM) 29.04.2019 Dresden Pegida- Beteiligung von Rechts- * Demonstration extremisten * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Seite 6 von 8 STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat April 2019 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: FreistaatSACHSEN Datum Ort rechtsextremisti- Teilneh- Veranstaltung, scher Veranstalter merzahl ggf. rechtsextremistische Bands, Liedermacher , Redner O7. bis Döbeln NPD 5 „Schutzzonen-Aktion“ 10.09.2018 16.02.2019 Annaberg— Rechtsextremisten * Vortragsveranstaltung Buchholz „Geschichte — Politik — Geschichte in deutschen Landen“, Red— ner: Günter Deckert 02.03.2019 Mücka Brigade 8 * Geburtstagsfeier mit Auftritt von „Fylgien“, „Sonderkommando Elbe“ und ,,Handschu“ 29.03.2019 Region JN * Aktion „Frühjahrsputz“ Bautzen im Rahmen der Kampagne ,,Jugend packt an“ * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Seite 7 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird venNiesen. undlichen Grüßen(,4 ro . Dr. oland Wöller Seite 8 von 8 2019-05-31T08:24:14+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes