STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90IDIE‘GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17564 Thema: Einschränkung der Pressefreiheit bei einem Polizeieinsatz am 1. Mai 2019 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Ein Journalist ist nach Angaben der ‚Freien Presse‘ am 1.5.2019 zunächst von Pro-Chemnitz-Anhängern, danach von der Polizei bei seiner Arbeit massiv behindert worden, als er dabei war, das Bürgerfest von Pro Chemnitz zu fotografieren. Nach Angaben der Polizei Sachsen handelte es sich um ein ‚vermeidbares Missverständnis“, der Platzverweis wurde zurückgenommen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Worin bestand das „vermeidbare Missverständnis“? Die vor Ort handelnden Polizeibediensteten waren der Annahme, dass es sich um eine Person ohne journalistischen Auftrag handelt. Eine zweifelsfreie Identifikation als Pressevertreter war für die vor Ort handelnden Polizeibediensteten nicht möglich. Die Person verfügte weder über den jahresaktuellen Presseausweis noch über einen alternativen Redaktionsauftrag der „Freien Presse“. Sie zeigte eine Iaminierte Mitarbeiterkarte vor, auf welcher kein Lichtbild oder andenNeitige Identifikationsmerkmale eines Presseausweises vorhanden waren. Auf Nachfrage der Polizeibe— diensteten erklärte die Person für die „Freie Presse“ zu arbeiten. Dass die konkrete Arbeit darin bestand, als Reporter die öffentliche Versammlung von „Pro Chemnitz" in Wort und Bild festzuhalten, wurde während der polizeilichen Maßnahme nicht bekannt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/12 Dresden. 31. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES lNNERN Das vermeidbare Missverständnis seitens der Polizeibediensteten bestand darin, dass diese es bei gesamtheitlicher Betrachtung für nicht erforderlich erachteten, mit der sich ebenfalls im Einsatz befindlichen Pressestelle der Polizeidirektion Chemnitz in Kontakt zu treten. Frage 2: Wann genau, aus welchem Grund und in welcher Form erfolgten Löschung der Bilder und Platzverweis und wann genau wurde der Platzverweis zurückgenommen ? Grundsätzlich erfolgte durch die vor Ort handelnden Polizeibediensteten keine Aufforderung , die mit dem Smartphone angefertigten Fotos von der Versammlung „Pro Chemnitz“ und seinen Teilnehmern zu löschen. In der Annahme, es handele sich um eine Person ohne journalistischen Auftrag, wurde diese darauf hingewiesen, dass das Anfertigen von Übersichtsbildern unproblematisch sei und lediglich die angefertigten Porträtaufnahmen von Versammlungsteilnehmern ein unzweckmäßiges Handeln darstelle . Der Journalist Iöschte daraufhin um 16:45 Uhr selbstständig drei Porträtaufnahmen . In etwa zur gleichen Zeit wurde der nicht als Journalist erkennbaren Person zur Verhinderung von Störungen im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen ein Platzverweis ausgesprochen. Dieser wurde um ca. 17:15 Uhr zurückgenommen. Frage 3: Welches Ergebnis erbrachte die Auswertung mit den beteiligten Beamten? Die handelnden Polizeibediensteten beabsichtigten zu keiner Zeit, die Pressearbeit bzw. die Pressefreiheit einzuschränken. Vielmehr waren sie unter der Maßgabe der Verhinderung von Störungen im Zusammenhang mit der Versammlung von „Pro Chemnitz“ und einer gleichzeitig in der Nähe befindlichen spontanen Gegenversammlung von etwa 120 Teilnehmern davon ausgegangen, dass es sich bei der in Rede stehenden Person um einen Teilnehmer der Spontanveranstaltung handeln könnte. Frage 4: Welche Konsequenzen erfolgenlerfolgten für die beteiligten Beamten? Mit den betreffenden Polizeibediensteten wurde der Sachverhalt bereits ausgewertet. Aus dem Vorfall hat sich zudem die allgemeine Konsequenz ergeben, dass die Schulungsmaßnahmen , insbesondere der bei Versammlungslagen eingesetzten Polizeibediensteten , weiter intensiviert werden. Das gilt auch für eine Zusammenarbeit mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV). Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSNHNlSTERIUMDES INNERN Frage 5: Wann und in welcher Form sind die eingesetzten Beamten im Hinblick auf die Gewährleistung der Pressefreiheit sowie die Rechtslage in Bezug auf Fotografieren und Filmen durch Journalisten zuletzt geschult und untenNiesen worden? Die letzte themenbezogene Schulung im Sinne der Fragestellung fand am 30. April 2019 durch die Pressestelle der Polizeidirektion Chemnitz statt. %) undlichen Grüßen Pr f. Dr. Ro a äWÖuer Seite 3 von 3 2019-05-31T09:16:26+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes