STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17571 Thema: Straftaten unter VenNendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Alt-West in 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig AIt-West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tat6rtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/2222 Dresden. 4. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. lnsgesamt wurden zehn entsprechende Straftaten in Leipzig AIt-West erfasst. Diese STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 Mai 2018 August 2018 Oktober 2018 November 2018 Dezember 2018 _\_\A_\ Q ) _ \ Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Altlindenau Leipzig; OT Böhlitz-Ehrenberg N M ' I Leipzig; OT Burghausen-Rückmarsdorf Leipzig; OT Leutzsch O) | _ \ Leipzig; OT Lindenau Leipzig; OT Neulindenau —\ I Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Gemeindestraße Mehrfamilienhaus Obdachiosenheim Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Sonstiges Wohngebäude/Unterkunft Stadion Wohnraum/Zimmer A — t - L A — A w A _\ Wohngebiet/Siedlung Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in sechs Fällen um das Mitführen oder Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In einem Fall wurde bei einer Wohnungsdurchsuchung in einem Waffenlauf explosionsgefährlicher Stoff (Nitrozellulosepulver) aufgefunden. ln drei Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Keine dieser zehn Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Seite 2 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 im Stadtbezirk Leipzig AIt-West und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchier‘t wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeid „Tatmittei“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe" ohne nähere Beschreibung enthalten . lnsgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 59 Straftaten im Stadtgebiet Leipzig AIt-West erfasst , bei denen ,,Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: 0T 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Leipzig; OT Altlindenau 25 Leipzig; OT Böhlitz-Ehrenberg 8 Leipzig; OT Burghausen-Rückmarsdorf Leipzig; OT Leutzsch 7 Leipzig; OT Lindenau 13 Leipzig; OT Neulindenau 6 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 30 Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen 4 Sonstige Straftatbestände (StGB) 4 Strafrechtliche Nebengesetze 21 Seite 3 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 9 Stichwaffen 30 Schusswaffen 19 Waffen ohne nähere Bezeichnung 3 Keine dieser 59 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Stadtbezirk Leipzig Alt-West und den dazugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Stadtbezirk und Ortsteile!) Die Delikte sind in den Tabellen nach OT und Stadtbezirk Leipzig AIt-West gesamt dargestellt: OT Altlindenau Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 18 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 104 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 40 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 5 Bedrohung gem. § 241 StGB 21 Nötigung gem. § 240 StGB 21 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 14 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 2 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Böhlitz-Ehrenberg Straflatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 2 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 23 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 13 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 4 Bedrohung gem. § 241 StGB 5 Nötigung gem. § 240 StGB 2 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 2 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERWM DES INNERN OT Burghausen-Rückmarsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 4 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 12 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 2 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB - Bedrohung gem. § 241 StGB 1 Nötigung gem. § 240 StGB 7 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 1 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 OT Leutzsch Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 4 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 42 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 12 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 5 Bedrohung gem. § 241 StGB 7 Nötigung gem. § 240 StGB 1O Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 2 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Lindenau Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 9 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 33 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 23 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB - Bedrohung gem. § 241 StGB 14 Nötigung gem. § 240 StGB 14 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 6 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 5 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Neulindenau Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 3 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 25 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1O Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 2 Bedrohung gem. § 241 StGB 5 Nötigung gem. § 240 StGB 9 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 9 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Stadtbezirk Leipzig Alt-West gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 40 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 239 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 100 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 16 Bedrohung gem. § 241 StGB 53 Nötigung gem. § 240 StGB 63 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 34 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 4 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 Mit ndlichen Grüßen m/ _‚£ Pro . Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 FreistaatSACHSEN 2019-06-04T11:00:47+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes