STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17573 Thema: Straftaten unter VenNendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Nord in 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sach— sen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoff— gesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Nord und den dazugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/2020 Dresden, 4. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERiUM DES iNNERN Insgesamt wurden neun entsprechende Straftaten in Leipzig Nord erfasst. Diese gliedem sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 April 2018 Juni2018 September 2018 Oktober 2018 _\ _ \ _ \ — \ _ \ Dezember 2018 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Eutritzsch Leipzig; OT Gohlis—Mitte Leipzig; OT Gohlis-Nord Leipzig; OT Gohlis-Süd Leipzig; OT Seehausen Leipzig; OT Wiederitzsch Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Gemeindestraße _X Imbissstand A A Mehrfamilienhaus [\J l Metzgerei/Fleischerei _L I Pkw Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 2 1 Wohngebiet/Siedlung 1 1 Wohnraum/Zimmer 1 Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in fünf Fällen um das Mitführen oder VenNenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In vier Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhan— den. Keine der neun Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Seite 2 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMlNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 im Stadtbezirk Leipzig Nord und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wen ,,Waffe" ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 46 Straftaten im Stadtgebiet Leipzig Nord erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Leipzig; OT Eutritzsch 17 Leipzig; OT Gohlis—Mitte 5 Leipzig; OT Gohlis-Nord 4 Leipzig; OT Gohlis-Süd 14 Leipzig; OT Seehausen 2 Leipzig; OT Wiederitzsch 4 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben — Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche 19 Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5 Sonstige Straftatbestände (StGB) 10 Strafrechtliche Nebengesetze 12 Seite 3 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 8 Stichwaffen 25 Schusswaffen 1 1 Waffen ohne nähere Bezeichnung 4 Keine der 46 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in im Stadtbezirk Leipzig Nord und den dazugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Stadtbezirk und Ortsteile!) Die Delikte sind in den Tabellen nach OT und Stadtbezirk Leipzig Nord gesamt dargestellt : OT Eutritzsch Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 12 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 57 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 54 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 6 Bedrohung gem. § 241 StGB 12 Nötigung gem. § 240 StGB 20 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 16 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 2 OT Gohlis-Mitte Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 4 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 25 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 6 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 2 Bedrohung gem. § 241 StGB 10 Nötigung gem. § 240 StGB 9 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 7 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN OT Gohlis-Nord Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 6 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 42 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 14 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 4 Bedrohung gem. § 241 StGB 14 Nötigung gem. § 240 StGB 5 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 7 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Gohlis-Süd Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 4 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 64 Gef'a‘hrliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 21 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 5 Bedrohung gem. § 241 StGB 13 Nötigung gem. § 240 StGB 19 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 11 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Seehausen Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 1 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 9 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 4 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 4 Bedrohung gem. § 241 StGB — Nötigung gem. § 240 StGB 4 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 1 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 5 von 6 STAATSM1N1STERIUM DES 1NNERN OT Wiederitzsch Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 2 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 16 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 5 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 3 Bedrohung gem. § 241 StGB 2 Nötigung gem. § 240 StGB 5 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 3 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 2 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Stadtbezirk Leipzig Nord gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 29 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 213 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 104 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 24 Bedrohung gem. § 241 StGB 51 Nötigung gem. § 240 StGB 62 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 45 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 2 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 2 %»?ndlichenigGrüßen Prof. r.Ro|and Wöller Seite 6 von 6 FreistaatSACHSEN 2019-06-04T10:58:57+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes