SACHSìSCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6117584 Thema: Plakate mit dem Bild des sächsischen Ministerpräsidenten und einem Veranstaltungshinweis der Sächsischen Union Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Seit Anfang April 2019 hingen im Dresdner Stadtgebiet Plakate der sächsischen CDU. Auf den Plakaten sind ein B¡ld von Michael Kretschmer, der Slogan ,,Deine Meinung Zählt. Für Sachsen.", ein Hinweis auf eine Veranstaltung mit der Angabe von Ort und Zeit sowie ein Hinweis auf eine lnternetadresse der CDU Sachsen(sachsen2024.de) abgebildet. Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist der GDU Landesverband Sachsen. ln der oberen rechten Ecke steht ,,Michael Kretschmer Ministerpräsident für Sachsen". Hinter der angegebenen lnternetadresse verbirgt sich eine Seite der Landespartei zum Programmprozess der sächsischen CDU zum Wahlprogramm für die anstehende Wahl zum siebenten Sächsischen Landtag. Erst am Ende der Seite Erfolgt ein Hinweis auf die auf dem Plakat angekündigte Veranstaltung. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Denkfabrik mit dem Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und einem Spitzenkandidaten der Europawahl bei der mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft über europa-, kommunal- und landespolitische Themen diskutiert werden soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Für die Wahlen zum sechsten Sächsischen Landtag tm Jahr 2014 wurde von der Staatsregierung eine Venvaltungsvorschrift über die öffentlichkeitsarbeit Aei Staaisregierung und der Behörden des # FreistaatSACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-10100 Telefax +49 351 564-10109 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-1 053 I 44t 1351- 2019t47225 ores¿en, f(.Mai 2019 Die Kampagne des Freistaates Sachsen. **t Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden i j\ SAcHSEN * J * *' DoRT LIEGT EUROPA .. soc sAcHsr EHT Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN# Freistaates Sachsen während der Vonrahlzeit erlassen. Diese VwV öffentlichkeitsarbeit galt vom 01.03.2014 bis zum 31.12.2014. Hat die Staatsregierung für die Wahl zum siebenten Sächsischen Landtag am 1. September 2019 eine ähnliche Ven¡valtungsvorschrift zur öffentlichkeitsarbeit der Sächsischen Staatsregierung und für die Behörden des Freistaates Sachsen im Zusammenhang mit den Wahlen zum Sächsischen Landtag geplant oder bereits erlassen? Frage 2: Wenn die Frage I bejaht wird: Wo wurde bzw. wird diese VwV wann veröffentlicht? Frage 3: Wenn die Frage I verneint wird: Warum nicht und welche Regelungen gelten dann für die Offentlichkeitsarbeit der Staatsregierung und der Behörden des Freistaates Sachsen im Zusammenhang mit den anstehenden Landtagswahlen? Frage 4: Nach der Nummer ll. 4. der VwV öffentlichkeitsarbeit von 2014 durften Mitglieder der Staatsregierung nur außerhalb ihrer amtlichen Funktion für eine Partei in den Wahlkampf eingreifen. Nach der Nummer lll. 2. der VwV Öffentlichkeitsarbeit von 2014 durÍte sich die Sächsische Staatsregierung nicht in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit Parteien identifizieren oder für sie werben. Wie bewertet die Staatsregierung das Plakat des GDU Landesverbandes mit dem B¡ld von und dem Hinweis auf Herrn Kretschmer als Sächsischen Ministerpräsidenten und nicht als Landesvorsitzender der sächsischen CDU im Hinblick auf die Regelungen der damals geltenden VwV Öffentlichkeitsarbeit von 2014 und auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zut staatlichen Neutralitätspflicht in Zeiten des Wahlkampfs? Frage 5: Wie grenzt die Staatsregierung bei dem oben angesprochenen Plakat die zulässige Offentlichkeitsarbeit der Staatsregierung (des Ministerpräsidenten) von unzulässiger Wahlwerbung ab insbesondere hinsichtlich der folgenden Aspekte a) der zeitlichen Nähe zum Wahlzeitpunkt (Landtagswahl), b) der äußeren Form sowie c) der Art und Weise des Verteilungsweges und welche weiteren Kriterien zieht die Staatsregierung zur Abgrenzung heran? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Bei den - wie in der Vorbemerkung beschriebenen - Plakaten der sächsischen CDU handelt es sich nicht um Materialien der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung, da diese nicht unter Einsatz staatlicher Mittel hergestellt und verteilt wurden. lnsofern unterfallen diese nicht den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen während der Vonuahlzeit. Seite 2 von 3 ,, iî:ffì,ällT I UiXëiisur.r Soweit die Fragen auf eine Bewertung der Staatsregierung gerichtet sind, wird von einer Beantwortung abgesehen. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Darüber hinaus wird auf die Antwort und die Anlage zur Kleinen Anfrage, Drucksachen- Nummer 6/1 681 5, venuiesen. Mit freundlichen Grüßen U<- Oliver Schenk Seite 3 von 3 2019-05-20T13:49:02+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes