STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17586 Thema: Nachfrage zu Drs. 6I17248: In Sachsen lebende afghanische Geflüchtete Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „ln Antwort auf Frage 1 genannter Drucksache hat das Staatsministerium des Inneren vergessen, Menschen mit Abschiebungshindernissen aufzuführen. Ihre Anzahl wurde in Drs. 6I13673 noch angegeben. In Drs. 6/13673 schlüsselt das Staatsministerium des Inneren in Antwort auf Frage 2 die Zahlen zu vollziehbar ausreisepflichtigen, afghanischen Geflüchteten zumindest nach Duldungsarten und Altersgruppen auf. In Drs. 6/17248 wird angegeben, die Aufschlüsselung zumindest nach Altersgruppen gefährde die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der staatlichen Venlvaltung.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Kann das Staatsministerium des Inneren die Angaben zu Menschen mit Abschiebungshindernissen, Stand 31. März 2019, bitte ergänzen? Ausweislich der statistischen Erfassung im Ausländerzentralregister (AZR) hielten sich zum Stichtag 31. März 2019 2.342 afghanische Personen mit bestehenden Abschiebungshindernissen im Freistaat Sachsen auf. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2—1053/71/119 Dresden. 5. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6.7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN Frage 2: Welche Umstände lagen im Junil Juli 2018, dem Zeitraum der Beantwortung von Drs. 6/13672, vor, dass die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der staatlichen Verwaltung durch die Angabe der Altersgruppen nicht gefährdet wurde? Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen war nicht Gegenstand der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13672. Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellerin auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.—Nr. 6/13673 Bezug nimmt. In der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/13673 wurde bezüglich der Altersstruktur der vollziehbar ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen eine Sonderauswertung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zugrunde gelegt, die zum Zeitpunkt der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/17248 zum Stand 31. März 2019 noch nicht vorlag. Frage 3: Kann das Staatsministerium des Inneren die Angaben zu den Altersgruppen ergänzen ? Afghanische vollziehbar ausreisepflichtige Staatsangehörige 1.149 nach Altersgruppen _ 0 bis unter 16 Jahre 178 16 bis unter 18 Jahre 25 18 bis unter 25 Jahre 523 25 bis unter 35 Jahre 311 35 bis unter 45 Jahre 80 45 bis unter 55 Jahre 19 55 bis unter 65 Jahre 9 65 Jahre und älter 4 Quelle: Sonderauswertung zum AZR, Stand 31. März 2019 Mßyndlichen Grüßen / ZP r. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-06-05T11:40:41+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes