STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17593 Thema: Dublin-Abschiebung eines jungen Ehepaars aus Dresden nach Spanien Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 23. April 2019 wurde, mitten in der Nacht, ein junges Ehepaar aus dem Übergangswohnheim Gustav-Hartmann-Straße in Dresden- Laubegast geholt und, im Rahmen des Dublin-Abkommens, nach Spanien überstellt. Die Frau ist im 8. Monat schwanger. Die spanischen Behörden erklärten sich ihnen gegenüber für nicht zuständig, das Ehepaar musste die erste Nacht auf der Straße verbringen und erhält keinerlei Unterstützung. Die beiden bekamen dann von einer privaten NGO ein Bett für eine Woche, danach droht Obdachlosigkeit oder die Abschiebung in den Libanon, aus dem die beiden Menschen palästinensischer Herkunft geflohen waren.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lnwiefern wurde für die hochschwangere Frau eine Prüfung der Reisefähigkeit unternommen? Gilt eine derart weit fortgeschrittene Schwangerschaft als Abschiebehindernis? Wenn nein, warum nicht? Generell erfolgt ein Absehen von einer Uberstellung bzw. Abschiebung grundsätzlich nur im Rahmen der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt). Abweichungen hiervon können sich aus dem Gesundheitszustand von Mutter oder Kind oder Vorgaben der jeweiligen Airline ergeben. Ein solcher abweichender Fall lag hier nicht vor. Als Entbindungstermin wurde der Monat Juli 2019 von der Ausländerbehörde der Stadt Dresden angegeben, das konkrete Datum war der Ausländerbehörde nicht bekannt. Zum Zeitpunkt der Abschiebung lagen keine Anhaltspunkte für eine Reiseunfähigkeit der betroffenen Person vor. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/115 Dresden, 5. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkpiätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMIMSTERIUM DES INNERN Frage 2: Prüft die ZAB bzw. die örtliche Ausländerbehörde im Rahmen von Dublin- Überstellungen das Vorliegen einer Zustimmung zum Übernahmeersuchen durch den Zielstaat? Inwiefern wurde im konkreten Fall beim Festlegen des Überstellungstermins diese Zustimmung durch Spanien geprüft? Wenn nein, warum nicht? Die Zuständigkeit für die Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Überstellung nach der Dublin-III—Verordnung vorliegen, ist ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorbehalten. Im vorliegenden Fall teilte das BAMF mit, dass die Zuständigkeit für das Asylverfahren auf Spanien übergegangen sei. Frage 3: Welche Unterstützung im Zielstaat wird im Falle von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen durch die sächsischen Behörden für die Betroffenen organisiert? Wie kann es die Staatsregierung verantworten, eine hochschwangere Frau in die Obdachlosigkeit abzuschieben? Die Zuständigkeit für die soziale Absicherung und Versorgung von Asylbewerbern nach deren Überstellung einschließlich Unterbringung, medizinische Versorgung usw. obliegt dem jeweiligen Staat, in den der Betroffene überstellt wurde. Durch sächsische Behörden werden nach der Überstellung wegen fehlender Zuständigkeit keine weiteren eigenen Unterstützungsleistungen für die Betroffenen erbracht. Frage 4: Ist im Falle der venNeigerten Zustimmung Spaniens zum Übernahmeersuchen eine Rückkehr der Abgeschobenen nach Dresden möglich? Spanien ist der für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige Staat. Eine Rückkehr der Betroffenen nach Deutschland wäre daher nicht rechtmäßig. /i.l ndlichen Grüßen„zu P 0. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-06-05T11:34:19+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes