von 3
kleineAnfragen
SAC
HSISCHES
STAAT
SMIN
ISTERI
UM
DER
FIN
ANZ
EN
Postfach
100
948
1
01076
Dr
esden
Präsidenten
des
Sächsischen
Landtages
Herrn
Dr. Matthias
Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Pla
tz 1
01067
Dresden
STAATSMINISTERlUM
DER
FINANZEN
Kleine
Anfrage
des
Abgeordneten
Valentin
Lippmann
(BÜNDNIS
90/DIE
GRÜNEN)
Drs.-Nr.:
6/17596
Thema:
Aktuelle
Stand
des
gemeinsamen
Steuerrechenzentrums
für
Sachsen
und
Bayern
-
Nachfrage
Drs.
6/9502
Sehr
geehrter
Herr
Präsident
,
namens
und
im
Auftrag
der
Sächsischen
Staatsregierung
beantworte
ich
die
Kleine
Anfrage
wie
folgt:
Frage
1:
Inwieweit
ist
die
Verlagerung
von
Aufgaben
des
Landesre-
chenzentrums
Steuern
von
Sachsen
nach
Bayern
geplant?
(Bitte
Angabe
des
Zeitpunkts
des
Gremiumbeschlusses
zur
Beteiligung
an
dem
Projekt
bzw.
seiner
vorbereitenden
Work-
shops,
konkrete
Beschreibung
des
Projekts,
der
Projektziele,
des
Standes
der
Umsetzung,
Aufbau
und
Teilnehmer
der
Pro-
jektgruppe
,
Kosten
des
Projektes,
einschl.
Angabe
des
Haus-
haltstitels.)
Frage
2:
Inwieweit
und
aus
welchen
Gründen
sind
welche
externen
Be-
rater
welcher
Institutionen/Firmen
an
der
Projektgruppe
betei-
ligt?
~SACHsEN
Der
Staatsminister
Aktenzeichen
(bitte
be
i
Antwort
angeben
)
U K/14-0 1
62
7/29
/32-
20
19/2
7031
Dresden
,
~
. Ju
ni
2019
M
ACH
•--·
WAS
-
WICHTIGES
Arb
ei
t
en
im
Öffe
nt lichen
Die
nst
Sach
se
n
Zerti
fika
t sei
t
2013
audi
t
berufundfa
mil
ie
Hausanschrift
:
Sächsisches
Staatsministeriu
m
der
Finanzen
Carol
aplatz
1
01097
Dresden
Telefon
+49
351
56
4
400
00
Te
lefax
+49
351
564
40
00
9
mi
ni
ster
@smf.sa
chsen
.de*
www
.
smf
.sachs
en.de
Verkehrs
v
erb
i
ndung
:
Zu
erreichen
mit
den
Straß
enbah
nlini en
3, 7, 8
Halteste
lle
Ca
rol
ap
latz
Für
Besu
cher
mit Beh
ind
erung
en
befi
nd
en
sich
P
ar
kplätze
im
Inn
enh
of.
Bitte
beim
Pfö
rtn
er-
dienst
melden
.
*Kein
Zugang
für
ve
rschlüssel
te
elektronische
Dokumente
Zugang
für
qual
ifi ziert
elektronisch
signierte
Dok
um
ente
nur
unter
den
a
uf
www
.s
mf
.sachsen
.de/eSigna
tur.html
ve
rmer
kten
V
oraussetz
u
noe
n .
STAATSMlNlSTERlUM
DER
FlNANZEN
~SACHsEN
Frage
3:
Inwieweit
stehen
bei
der
Realisierung
einer
Verlagerung
Kosteneinspa-
rungen
in
welcher
Höhe
gegenüber?
Frage
4:
Wie
viele
der
Bediensteten
des
Landesrechenzentrums
Steuern
bzw.
der
mit
den
Aufgaben
des
Rechenzentrums
beauftragten
Mitarbeitern
ande-
rer
sächsischer
Finanzbehörden
benötigten
nach
Realisierung
der
Ver-
lagerung
andere
Aufgaben
bzw.
müssten
in
ein
Rechenzentrum
in
Bay-
ern
wechseln?
Frage
5:
Inwieweit
sind
die
Datenschutzbeauftragten
beider
Länder
bereits
in
das
Vorhaben
eingebunden?
zusammenfassende
Antwort
auf
die
Fragen
1 bis
5:
Ein
Kooperationsmodell
wurde
im
Bereich
der
Steuerrechenzentren
in
den
Jahren
2015
und
2016
von
den
Freistaaten
Bayern
und
Sachsen
organisatorisch,
technisch
und
recht
lich
geprüft.
Es
wurde
im
Ergebnis
der
Prüfung
jedoch
nicht
weiterverfolgt.
Grundsätzlich
geht
der
Trend
in
Deutschland
in
Richtung
verstärkter
Zusammenarbeit
in
der
Steuer-IT.
Anfang
2019
wurden
daher
neue
Gespräche
zu
möglichen
Koopera-
tionsfeldern
mit
dem Freistaat
Bayern
aufgenommen
. Diese
Gespräche
befinden
sich
jedoch
noch
in
einem
frühen
Stadium
. Insoweit
wird
derzeit
von
einer
Beantwortung
der
Fragen
abgesehen
.
Gemäß
Artikel
51
Absatz
2 der
Verfassung
des
Freistaates
Sachsen
kann
die
Staats-
regierung
die
Beantwortung
von
Fragen
ablehnen
, wenn
diese
den
„Kernbereich
exe-
kutiver
Eigenverantwortung
" berühren
. Dies
ist
vorliegend
der
Fall
,
da
die
Fragen
da-
rauf
abzielen
, interne
Willensbildungsprozesse
sowie
Planungen
innerhalb
der
Staats-
regierung
offenzulegen
, die
zunächst
einmal
der
Vorbereitung
von
Regierungsent-
scheidungen
dienen
sollen
.
Auch
eine
Abwägung
zwischen
dem
verfassungsrechtlich
geschützten
Interesse
des
Abgeordneten
an
der
Beantwortung
und
dem
ebenfalls
verfassungsrechtlich
garantier-
ten
Kernbereichsschutz
ergibt
nicht
, dass
die
Fragen
zu
beantworten
sind
.
Seite
2 von
3