Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (DIE LINKE) Drs.-Nr. : 6/17611 Thema: Schutz vor Verkehrslärm in Sachsen generell und an der B 174 in Chemnitz im Speziellem Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In ihren im Oktober 2018 veröffentlichten neuen Leitlinien für Lärmbelastung empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation WHO der Politik die durchschnittliche Lärmbelastung durch den Straßenverkehr tagsüber auf 53 dB, nachts auf 45 dB zu verringern (Vgl. http://www.euro.who.int/ data/assets/pdf file/0011/383924/noiseguidelines -exec-sum-ger.pdf?ua=1 , S. 5). Laut Sechzehnter Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BimSchV), § 2, liegen die Immissionsgrenzwerte in reinen Wohngebieten bei 59 dB tagsüber und 49 dB nachts bzw. bei 64 dB tagsüber und 54 dB nachts in Mischgebieten, wobei diese Grenzwerte nur beim Bau neuer bzw. bei wesentlichen baulichen Änderungen bei bereits existierenden Straßen gelten (sog. ,,Lärmvorsorge"). In der Rechtsprechung werden zum Teil noch höhere Grenzwerte als diese, nämlich zwischen 70 dB tagsüber und 60 dB während der Nacht in Wohngebieten als „aus Sicht des Grundrechtsschutzes kritische(r) Bereich" angesehen (Vgl. u.a. VG Cottbus, 15.12.2016, 5 K 983/14, https://www.juris.de/perma?d=jnachr-" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Plant die Staatsregierung Initiativen zu ergreifen, um eine Absenkung der Immissionsgrenzwerte im Straßenverkehr im Sinne der WHO, sowohl hinsichtlich der Lärmvorsorge als auch der Lärmsanierung, zu erreichen? Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/72 Dresden, ~ v'G. ?'7 ... Zert if ,kat seit 2006 audit ber.1fund f.1m1lte Hausanschrift Sächsisches Staatsministeriu m für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01 099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa .sachsen.de V erkehrsanbindung Zu e rreichen mit den Straßenbahnhnien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz " Information zum Zugang für verschlusselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt htm @ poststelle@smwa-sachsen de-mail de STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Die Sächsische Staatsregierung plant derzeit keine Initiativen, um eine Absenkung der in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) festgelegten Grenzwerte zur Lärmvorsorge beim Bau und der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen oder eine erneute Reduzierung der in den Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) aufgeführten Auslösewerte zur Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes zu erreichen. Um den Lärmschutz an Straßen nachhaltig zu verbessern, setzt sich die Sächsische Staatsregierung - gemäß dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode - jedoch für eine mittelfristige Absenkung der Sanierungswerte auf 65 dB (A) am Tag und 55 dB (A) in der Nacht ein und spricht sich dafür aus, dass diese bundeseinheitlich als verbindliche Grenzwerte festgelegt werden . Frage 2: Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um in diesem Sinne tätig zu werden und welche Maßnahmen wird sie im Rahmen dessen ergreifen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wenn nein, warum sieht die Staatsregierung in dieser Angelegenheit keinen Handlungsbedarf? Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sowie der technischen und verkehrlichen Entwicklungen haben die Umweltministerkonferenz mit Beschluss vom 8. Juni 2018 und die Verkehrsministerkonferenz mit Beschluss vom 4./5. April 2019 den Bund gebeten, das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II „Lärm vermeiden - vor Lärm schützen" vom 27. August 2009 gemeinsam mit den Ländern zu aktualisieren . Dabei sollen auch die Maßnahmen des Koalitionsvertrages Berücksichtigung finden . Zudem hat der Bund die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS)" aus dem Jahr 1990 zur Berechnung der Beurteilungspegel an neu gebauten, wesentlich geänderten und bestehenden Straßen überarbeitet. Das Bundesministerium fü r Verkehr und digitale Infrastruktur wird zunächst die betroffenen Bundesressorts beteiligen und anschließend die RLS durch eine Veröffentlichung im Verkehrsblatt bekannt machen. Danach soll das Verordnungsgebungsverfahren zur Änderung der 16. BlmSchV mit der Ressortabstimmung , der Länder- und Verbändebeteiligung sowie der Befassung des Bundestages und Bundesrates eingeleitet werden . Mit der Einführung der neuen Berechnungsvorschrift werden insbesondere beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Bundesfern- und Landesstraßen in Außerortsbereichen umfangreichere Schallschutzmaßnahmen nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge erforderlich, so dass für die Baulastträger dieser Straßen höhere Kosten entstehen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 4: Welche neuen Erkenntnisse haben sich aus Sicht der Staatsregierung nach dem Vor-Ort-Termin des Staatskanzleichefs Oliver Schenk, an der B 174 im Chemnitzer Ortsteil Kleinolbersdorf-Altenhain, und an der Anhörung zum laufenden Planergänzungsverfahren hinsichtlich des Lärmschutzes am 30. April in Chemnitz ergeben? Zum Vor-Ort-Termin des Chefs der Sächsischen Staatskanzlei am 29. März 2019 wurde auf das laufende Planfeststellungsverfahren verwiesen. Hinsichtlich des Erörterungstermins zum laufenden Planfeststellungsverfahren vom 30. April 2019 in Chemnitz erfolgt derzeit die Auswertung dieses Erörterungstermins durch die Landesdirektion Sachsen (Planfeststellungsbehörde) und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Vorhabenträger). Im Ergebnis der Auswertung wird entweder eine Änderung der Planunterlagen als sogenannte Tektur vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens vorgenommen oder der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Frage 5: Welche Schlussfolgerungen und Handlungsbedarfe ergeben sich aus Sicht der Staatsregierung aus diesen Erkenntnissen hinsichtlich des Lärmschutzes an der B 174 im Stadtbereich Chemnitz? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. In Vertr Dr.Ev::::~ Seite 3 von 3 2019-06-05T10:00:49+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes