STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄcHSIScHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTScHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNTS 90/ DrE cRUNEN) Drs.-Nr.: 6117614 Thema: Rodung wertvoller Gehölze bei Hochwasserschutzmaßnahmen in Nünchritz, Landkreis Meißen Sehr geehrter Herr Präsídent, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen plant in der Gemeinde Nünchritz umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen. ln diesem Zuge sollen zahlreiche teilweise alte und wertvolle Großgehölze gerodet werden. Das Vorhaben liegt in der Elbtalweitung dem sächsischen Verbreitungsschwerpunkt der holzbewohnenden und prioritär bzw. streng geschützten Käferart Eremit (Osmoderma eremita SCOPOLI, 1763) - Anhang ll und lV der FFH-RL." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen beziehen sich auf das Gemeindegebiet Nünchritz. Es wird davon ausgegangen, dass Bezug auf die gegenwärtig im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren befindlichen Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Nünchritz-Grödel genommen wird. Frage l: Welche Großgehölze sollen gerodet werden? (Bitte Anzahl, Umfang und Art angeben) Die folgenden Angaben wurden aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) entnommen (Kapitel 6.8, Tabelle 37, Zusammenfassung und Quantifizierung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 10. Mai 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050121582 Dresden, Û(r,06,tr0,/S simut+ lr)sssfN o) Dbrub¡tuñÈiltu d!J*ht*n bañd*.'fud ñ Ulìmlt ùi¿ sturki.fr MACHI WASI WICHTIGES Arbe¡ten im öffentlich€n oienst Sá.h\.n Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡n¡stor¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alfe Besucherparkplälze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie d¡e allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 4 STAATSM¡N]STERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Verlust von Einzelbäumen/Bäumen ¡n einer Baumreihe beziehungsweise Baumgruppe Frage 2: Gibt es Alternativen zu den Baumfällungen und wurden diese intensiv geprüft? Alternativen zum vorgesehenen Bauvorhaben selbst wurden in der FFH- Ausnahmeprüfung in Kapitel 4 geprüft. Dabei wurde aufgezeigt, dass die alternativen Möglichkeiten deutlich mehr Fläche in Anspruch nehmen würden, als es mit der Vorzugsvariante geplant ist. Bei einer erneuten Erfassung wurde festgestellt, dass potenzielle Brutbäume für xylobionte Käfer im Altbestand in der Ortslage Grödel bereits gerodet worden sind. Ein nicht gerodeter, jedoch stark zurückgeschnittener Altbaum kann nach einer Anpassung der Planung im Jahr 2017 erhalten bleiben. Die zu rodenden Bäume stehen unmittelbar in Aufstandsbereichen der Hochwasserschutzanlagen (Deich, Spundwand). Eine Verschiebung der Hochwasserschutzlinie ist aufgrund der örtlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich: Eine Verschiebung ins Deichvorland hätte eine Verringerung des Überschwemmungsgebietes der Elbe und damit eine Retentionsraumredulierung zur Folge, was wasserrechtlich unzulässig ist. Eine Verschiebung ins Deichhinterland würde private Grundstücke mit Wohnbebauung in den Ortslagen Grödel und Nünchritz beziehungsweise eine Zuwegung in Grödel stark beeinträchtigen. Frage 3: ln welchen Schutzgebieten liegen die Rodungsflächen und werden bei den Arbeiten Lebensstätten holzbewohnender Käferarten beseitigt? Das gesamte Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ,,Riesaer Elbtal und Seußlitzer Elbhügelland", Nr. d 70, mit einer Größe von insgesamt 8.246 Hektar. Ein Großteil des Vorhabens liegt am Rand des FFH-Gebietes ,,Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg" (SCl, EU-Nr. DE 4545-301) und des EU- Vogelschutzgebietes ,,Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg"(EU-Nr. DE 4545-452). Die vorhandenen Deiche sind kein Bestandteil der NATURA 2000-Gebiete. Dennoch wurden sowohl eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine S PA-Verträg I ichkeitsprüfung erarbeitet. Darüber hinaus befindet sich das gesamte Vorhaben innerhalb des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes der Elbe. Art Stamm- bzw. Kronendurchmesser Anzahl Bäume 0,05 m bis 0,30 m 1 18 Stück Bäume ab 0,30 bis 0,60 m 89 Stück Bäume ab 0,60 bis 1 m 9 Stück Sträucher / Großsträucher <2mbis8m 11 Stück Seite 2 von 4 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Untersuchungsgebiet des Artenschutzfachbeitrages zum vorgesehenen Bauvorhaben wurden in den Jahren 2009 und 2017 die Altbäume nach holzbewohnenden Käferarten untersucht. 2017 erfolgten ein Eremit-Nachweis an einem gefällten Hochstubben bei Grödel sowie der Nachweis eines potenziellen Brutbaumes. Weitere Nachweise der Art liegen für Altbäume bei Leutewitz vor. Die Begehung im Jahr 2017 entlang des linkselbischen Deiches erbrachte bei Leutewitz zwei Nachweise einer Besiedlung mit dem Juchtenkäfer. Bezüglich der Betroffenheit der Art wurde im Artenschutzfachbeitrag festgeschrieben: ,,Ein Verlust potenzieller Habitatbäume ist nach gegenwärtigem Wissensstand ausgeschlossen.". Frage 4: Wurden im Falle der Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten entsprechende Alternativprüfu ngen vorgenommen? Es wurde eine FFH-Alternativenprüfung durchgeführt. Diese Unterlage bezieht sich auf den Verlust des Lebensraumtyps 6510,,Magere Flachlandmähwiese". Mit der Alternativenprüfung sowie im Maßnahmenkonzept des LBP wird die Kompensation des Lebensraumtyps 651 0 innerhalb des Untersuchungsgebietes nachgewiesen. Frage 5: Wo, wie und in welchem Umfang werden die Rodungen und ihre negativen Wirkungen auf Lebensräume und Arten kompensiert? lm Landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzept wird der Maßnahmenumfang für den Verlust von Einzelbäumen und Gehölzstrukturen wie folgt gegenübergestellt: Konflikt Eingriffsumfang (vgl. Tab. 36) Kompensationsumfang Bemerkung en zut Kompensationsmaßnahme Verlust von Gehölzstrukturen und Einzelbäumen bau- und anlagebedingt (KG) Einzelbäume 227 St. Verlust 345 St. Ersatz ca. 0,86 ha Ei nzel baum pflanzu n gen ca.200 lfdm 39 St. / 0,10 ha E 1.1 Baumpflanzungen an der Grödeler Straße (Flst. 559, Gem. Nünchritz) Punktuell 13 St. / 0,03 ha E 1.2 Baumpflanzungen am Hochufer zwischen Nünchritz und Grödel (Flst. 559, Gem. Nünchritz) ca. 80 lfm 16 St. l0,04ha E1.3 Entwicklung einer Bau mreihe am en¡reiterten Kleingewässer,,Moritzer Loch" (Flst. 139/8, Gem. Grödel) Gehölzstrukturen ca.0,47 ha Anlage von Gehölzstrukturen ca. 0,79 ha E 2.1 Entwicklung eines Feldgehölzes zwischen Nünchritz und Grödel (Flst. 559, Gem. Nünchritz) Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Konflikt Eingriffsumfang (vgl. Tab. 36) Kompensatíonsumfang Bemerkungen zur Kompensationsmaßnahme ca.0,21 ha E 2.2 Entwicklung von Gebüschen frischer Standorte zwischen Nünchritz und Grödel (Flst. 559, Gem. Nünchritz) ca.0,21 ha E 2.3 Entwicklung eines Gehölzsaumes am enrueiterten Kleingewässer,,Moritzer Loch" (Flst. 139/8, Gem. Grödel) Gesamtflächenbilanz ca. 1,33 ha ca. 1,38 ha Der geforderte Ersatz wird gemäß Eingriffsregelung beziehungsweise Bilanzierung nach Handlungsempfehlung (vergleiche Anlage 4) vollständig ersetzt. Der Ersatz von 345 Einzelbäumen wurde mittels der Satzung zur 1. Änderung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Nünchritz berechnet. Die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen werden nach Ende der Baumaßnahme durchgeführt. Für alle Pflanzungen sind eine Fertigstellungspflege sowie eine zweijährige Entwickl u ngspflege vorgesehen. Uber die Zulässigkeit der Eingriffe in Natur und Landschaft und die erforderliche Kompensation wurde noch nicht entschieden. Diese naturschutzrechtlichen Fragen werden in dem noch laufenden Planfeststellungsverfahren geprüft und gegebenenfalls mit dem Planfeststellungsbeschluss beantwortet. Derzeit läuft das Anhörungsverfahren gemäß $ 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Nach der Auslegung der Planunterlagen bis 23. April 2019 waren bis 7. Mai 2019 Einwendungen möglich, die derzeit ausgewertet werden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2019-06-06T13:04:25+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes