SÄCHSISCHÊS STAATSMINISTERIUM FÜR U¡iIWELT UNo LANDWf RTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle. ine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNTS 90/DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6117615 Thema: UVP-Pflicht für Magdeborner Halbinsel, Sondergebiet am Störmthaler See (Südufer), Göselcanyon, Landkreis Leipziger Land Sehr geehrter Herr Präsident, namens und ím Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein unselbstständiger Teil des Zulassungsverfahrens für ein bestimmtes Vorhaben. Die Kleine Anfrage spezifiziert nicht, welches konkrete Vorhaben an dem betreffenden Ort zugelassen werden soll. ln der Anfrage ist kein klarer Vorhabenbezug (Projektbezug) vorhanden. Frage 1: Welche einzelprojektübergreifenden Abwägungen erfolgten zur Entscheidung einer UVP in oben benannten Gebieten oder welche einzelprojektübergreifenden Abwägungen werden mit Blick auf die existente Faktenlage, die eine UVP schon jetzt begründen, vorgenommen? Frage 2: Nach Anhang I des UVPG wird bei einer Bettenzahl vonjeweils insgesamt 100 bis weniger 300 die Pflicht zur Prüfung des Einzelfalls begründet. Wie und mit welchem Ergebnis wurde bzgl. der Magdeborner Halbinsel der Einzelfall einer UVP (d.h. über eine strategische UVP hinausgehend) geprüft? Frage 3: Wie wurde die Notwendigkeit einer UVP bei bisherigen Baugenehmigungen von Parkplätzen auf der Magdeborner Halbinsel, die die Größe von 0,5 bis I ha umfassen, geprüft? STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen Drs.6/17615 lhre Nachricht vom 10. Mai 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z- 1 050 I 2 I 5832-1 050 I 2t 583 Dresden, &.c6. 10.fi simul+ -c) :!> s.Bñhkr.rrß tu utusr!ñdbnMen¡ft MACH- WAS - WICHTIGES Arbeiten im öffentlicherì D¡enst Sachren Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nistorium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinwe¡se zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europärschen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Begründung: Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen, und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstveruvaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung beziehungsweise die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach $ 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen . Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Für Bauleitpläne sehen $ 17 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) in der bis zum 28. Juli 2017 geltenden Fassung wie auch $ 50 UVPG ein besonderes Verfahren für Umweltprüfungen vor. Nach $ 50 Absatz I Satz 1 UVPG wird die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung nach den $$ 1 und 2 Absatz 1 und 2 sowie nach den $$ 3 bis 13 im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt, wenn Bebauungspläne im Sinne des $ 2 Absatz 6 Nummer 3, insbesondere bei Vorhaben nach Anlage 1 Nummer 18.1 bis 18.9, aufgestellt, geändert oder ergänzt werden. Eine nach diesem Gesetz vorgeschriebene Vorprüfung entfällt, wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt wird ($ 50 Absatz 1 Satz 2 UVPG). Der Bau einer Einrichtung für die Ferien- und Fremdenbeherbergung mit einer Bettenzahl von jeweils insgesamt 100 bis weniger als 300 und der Bau eines Parkplatzes mit einer Größe von 0,5 bis t ha fallen in den Anwendungsbereich von $ 50 Absatz 1 UVPG; beide Vorhaben sind unter Nummer 18.1.2 bzw" 18.4.2 der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt. Der den Bauvorhaben zugrundeliegende Bebauungsplan ,,Grunaer Bucht" enthält einen Umweltbericht im Sinne von $ 2a Satz 2 Nummer 2 Baugesetzbuch. Frage 4: Muss bereits für das äußere Erschließungsvorhaben des Störmthaler Sees ($4-Mittel-Antrag durch die Gemeinde Großpösna eingereicht) eine Prüfung nach UVPG erfolgen, da zu erwarten ist, dass perspektivisch kumulierende Vorhaben hinzukommen, die demselben Zweck, nämlich der touristischen Nutzung, dienen? Die Gewährung einer Förderung nach $ 4 VA Braunkohlesanierung entbindet den Vorhabenträger nicht von der Pflicht, im Rahmen des Planungsprozesses alle erforderlichen Genehmigungen eínzuholen. ln der Regel erfolgt dieser Planungsprozess in der Projektträgerschaft der LM BV. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FüR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 5: Bezüglich des Göselcanyons plant die LMBV eine weitere befahrbare Querung. Diese wird das bestehende Gebiet der bereits bebauten Magdeborner Halbinsel mit dem Sondergebiet, für welches eine Bebauung vorgesehen ist, verbinden. Es entsteht insofern ein größeres zusammenhängendes Gebiet mit dem Zweck touristischer Nutzung. Lässt nicht spätestens dieser Umstand die Pflicht zu einer UVP entstehen? Nach $ 11 UVPG kommt es darauf an, ob für den bereits bestehenden Teil (früheres Vorhaben) eine UVP durchgeführt worden ist oder nicht. Ferner sind die im Einzelnen bestehenden Größenverhältnisse (maßgebliche Größen- und Leistungswerte beziehungsweise Prüfwerte) entscheidend. Dazu liegen der Staatsregierungjedoch keine Erkenntnisse vor. Es wird insofern auf die Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3 ven¡viesen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2019-06-06T13:03:20+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes