Ihre Nachricht vom 13. Mai 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1050/2/588 Dresden, Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de *D 20 19 /2 66 48 * 2 0 1 9 /2 6 6 4 8 Seite 1 von 4 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17628 Thema: Gefährdung von Wolfshöhlen durch Sprengverdichtung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der BUND Sachsen hat am 9. Mai per Pressemitteilung (https://www.bund-sachsen.de/service/presse/detail/news/ bruthoehlen-nicht-sprengen/) dargestellt, dass Wolfshöhlen durch Arbeiten der LMBV in der Innenkippe Spreetal (Sprengverdichtung)“ gefährdet sind. Eine Höhle wurde mit Flatterband „gesperrt“. Es ist anzunehmen, dass sich im derzeit ungestörten, rutschungsbedrohten und durch diese Nachverdichtung lebensgefährlich bedrohten Sperrbereich weitere Höhlen befinden; dieses Gebiet ist von den Auswirkungen der Sprengungen wohl mittelbar und unmittelbar betroffen. Vom März bis Anfang Juni (je nach Region) bringt das Weibchen (Fähe) 4-6 Junge zur Welt. Der Umweltverband hat dazu eine UIG-Anfrage gestellt. Sinnvoll wäre wohl eine Unterbrechung oder zeitliche Verschiebung der Arbeiten, wenn Tiere durch die Arbeiten gefährdet sind und eine Verschiebung das Vorhaben nicht verunmöglicht.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es ist darauf hinzuweisen, dass in den hier angefragten Sperrbereichen durch geotechnische Ereignisse, speziell Bodenverflüssigungen, im gesamten Gebiet der festgesetzten Sperrbereiche auch ohne Einwirkung der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) nicht nur das Leben und die Gesundheit von Menschen bedroht sind, sondern auch gegebenenfalls vorhandene Wolfshöhlen infolge plötzlicher Ereignisse, insbesondere nach Starkniederschlägen, generell einsturzgefährdet sind. Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* Ihr Zeichen Seite 2 von 4 Die im Folgenden näher beurteilten Maßnahmen der LMBV mindern dieses gegenwärtig vorhandene Risiko für Menschen und auch für die Wolfspopulation, ohne diese Risiken vollständig ausschließen zu können. Frage 1: Wo genau sollen in welchem Zeitraum welche wie gearteten Arbeiten in der Innenkippe Spreetal durchgeführt werden, in welchem Umkreis ist mit Auswirkungen der Arbeiten zu rechnen und inwiefern wurde dabei im Vorfeld eine Beteiligung welcher Träger öffentlicher Belange bzw. Umweltverbände durchgeführt bzw. war dies warum verzichtbar? Grundlage für die Arbeiten ist die 40. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan Spreetal. Zur Sicherung der Innenkippenflächen wird das Verfahren der „Schonenden Sprengverdichtung“ angewendet. Die Lage des Bearbeitungsgebietes ist in der anliegenden Karte (Anlage 1) dargestellt. Die Maßnahmen im Gebiet erfolgen dabei in drei Sprengbereichen mit je drei Bohransatzpunkten. Der Abstand der Sprengbereiche untereinander beträgt im Bereich Spreetal 500 Meter. Im Ergebnis der Sprengung kommt es zu trichterförmigen Absenkungen deren Durchmesser erfahrungsgemäß bei 20 Metern liegt und die eine Tiefe von einem halben Meter im Zentrum der Sprengung aufweisen. Beim Abschlussbetriebsplan Tagebaufelder Spreetal handelt es sich um ein förmlich zugelassenes Vorhaben. In die Erarbeitung der 40. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan waren die betroffenen Träger öffentlicher Belange Landesdirektion Sachsen und Landratsamt Bautzen einbezogen. Eine Beteiligung von NGO ist in dem Verfahren nicht vorgesehen und erfolgte nicht. Frage 2: Welche staatlichen Stellen hatten jeweils wann Kenntnis von der „Sperrung“ der Höhle und hatten dieser ggf. im Rahmen welchen Verfahrens aus Sicht des Naturschutzes zuzustimmen oder diese durchzuführen? Im Verfahren zur Erstellung der Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan waren alle zuständigen Behörden einbezogen, so auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Bautzen. Im Verfahren nach § 44 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurden entsprechende Forderungen erhoben, die dazu führten, dass die LMBV Herrn Dr. Alexander Harter vom „Naturschutzgroßprojekt Lausitzer Seenland (NGP)“ mit der ökologischen Baubegleitung beauftragte. Herr Dr. Harter hat seinerseits das LUPUS Institut speziell zu Fragen des Wolfsschutzes als Nachauftragnehmer gebunden. Durch das LUPUS Institut, das im Rahmen des Sächsischen Wolfsmanagements mit dem Monitoring der Wölfe im Freistaat Sachsen beauftragt ist, wurden seit Mitte des Jahres 2018 auf den Flächen, auf denen die Sprengungen stattfinden sollen und für die von der LMBV eine Freigabe zur Betretung erteilt wurde, sowohl regelmäßig Monitoring-Begehungen durchgeführt als auch Wildkameras installiert. Anfang April des Jahres 2019 wurde das LUPUS Institut bei einer Begehung durch Herrn Dr. Harter auf eine im Offenland gelegene Höhle aufmerksam gemacht, an der frische Wolfsfährten festgestellt wurden. Vom LUPUS Institut wurde die Höhle weniger als potenzielle Wurfhöhle, sondern eher als Höhle für eine Nutzung später im Sommer eingeschätzt, wenn die Welpen schon größer sein würden. Durch die Untere Naturschutzbehörde wurde daraufhin umgehend die Absperrung der Höhle veranlasst, damit sichergestellt ist, dass sie nicht während der Sprengungen genutzt würde. Seite 3 von 4 Frage 3: Welche Maßnahmen zur Vergrämung der Wölfe wurden, begleitet von welchen Fachinstitutionen - hier insbesondere Monitoring und Forschung - und gestützt auf welche Kenntnisse wann und mit welchem Ziel und Ergebnis durchgeführt? Durch das LUPUS Institut wurde eingeschätzt, dass eine Absperrung der gefundenen Höhle verhindern könnte, dass sie während der Sprengungen von Wölfen genutzt werden würde. Gleichzeitig wurde aber auch gefordert, dass das gesamte, von den Auswirkungen der Sprengung potenziell betroffene Gebiet nach möglichen Wurfhöhlen abgesucht werden müsste, um ein Verschütten von Welpen in der Höhle zu verhindern. Alternativ wurde vom LUPUS Institut das Verschieben der Sprengmaßnahmen in den späten Sommer vorgeschlagen. Daraufhin wurden Teile des Gebietes, für die eine Freigabe besteht, vom Team des NGP nach Höhlen abgesucht und von der LMBV beschlossen, die Sprengungen erst Ende Juni 2019 zu beginnen. Frage 4: Inwiefern liegen welcher Stelle Kenntnisse über weitere Wolfshöhlen in der, auch durch Menschen nicht betretbaren, aber durch die Nachverdichtung mittelbar und unmittelbar für alle Bodenbewohner lebensgefährlich beeinflussten Umgebung vor – insbesondere auch in den Sperrbereichen – und/ oder warum sind Kenntnisse darüber ggf. verzichtbar? In den für Menschen aus Sicherheitsgründen gesperrten Bereichen werden keine Erhebungen vorgenommen. Im Rahmen des Sächsischen Wolfsmonitorings wird in der Regel nicht nach Wurfhöhlen von Wölfen gesucht, um Beunruhigungen oder gar Vergrämungen der Altwölfe durch Begegnungen im Nahbereich der Wurfhöhle zu vermeiden. In diesem Ausnahmefall wurde allerdings durch die Untere Naturschutzbehörde und das LUPUS Institut die Suche nach potenziellen Wurfhöhlen durch das NGP für angemessen erachtet, da dies der Sicherheit der Wolfswelpen dienen würde. Allerdings beschränkte sich die Suche auf Bereiche, für die eine bergbauliche Freigabe bestand, um Menschen nicht zu gefährden. Frage 5: Welche staatlichen Stellen haben im Rahmen welchen naturschutzrechtlichen Verfahrens eine Ausnahme von den Störungsverboten zur Brut- und Setzzeit bzw. bzgl. Fortpflanzungsoder Ruhestätten erlaubt und inwiefern kann dabei auf Kenntnisse über ggf. weitere Fortpflanzungs- oder Ruhestätten in den durch die Nachverdichtung auch mittelbar beeinflussten Sperrbereichen verzichtet werden bzw. welche Vorkehrungen wurden getroffen, um diese Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zumindest in der Phase der Geburt und Aufzucht von Wolfswelpen zu schützen? (Bitte den Bescheid übergeben) Ausnahmen von den Störungsverboten zu Brut- und Setzzeiten beziehungsweise bezüglich Fortpflanzungs- oder Ruhestätten waren nach Auskunft des Landratsamtes Bautzen nicht zu erteilen, da die geplanten Maßnahmen als Maßnahmen nach § 44 Absatz 5 BNatSchG bewertet wurden. Seite 4 von 4 Wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, wurde eine Ökologische Baubegleitung veranlasst. Im Rahmen dieser wurde eingeschätzt, dass ein Beginn der Sprengarbeiten frühestens Ende Juni 2019 in Kombination mit dem Absuchen der zugänglichen Flächen nach potenziellen Wurfhöhlen eine ausreichende Sicherheit bietet, dass keine Wolfswelpen zu Schaden kommen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Planfeststellungsantrag "Spreetal/Neißewasserüberleitung" (TFN) Teilfläche Nord (TFS) Teilfläche Süd 5446.0 5451.73 5706.0 5710.75 5447.0 5448.0 5449.0 5450.0 5451.0 5707.0 5708.0 5709.0 5710.0 3446.0 3447.0 3448.0 3449.0 3450.0 3451.0 5705.0 5706.0 5707.0 5708.0 Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger. Herausgebers. Als Vervielfältigung gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des 12/2011 2005-2009 (Sachsen) @ Bezugssysteme: Bergmännisches Risswerk Vertragsnummer(extern ): Für die Richtigkeit der markscheiderischen Unterlagen: Anlage 1 bearbeitet thematisch Maßstab Sanierungsbereich Lausitz BestätigtDatum topographischen Grundlage DTK10 Die Verwaltungsgrenzen und die Naturschutzgebietsgrenzen entsprechen in Lage und Stand der Auftragsnr.: Kartengrundlage: DTK 10, Stand: 2005-2009 (Brandenburg) verantwortlich thematisch bearbeitet thematisch MarkscheiderSenftenberg, den.......................................................................................... Höhe: DHHN92 (m über NHN ) Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Lausitzer und Mitteldeutsche 1 : 10 000 Übersichtskarte Legende: Bearbeitungsgebiet Name / Abt. 450 47 897 Grenze Planfeststellung Bearbeitungsgebiet Name / @ Vermessung Sachsen 2015 © Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 2013 © Staatsbetrieb Geobasisinformation und © GeoBasis-DE/LGB 2013 g e p lo tt e t d u r c h : IP R O c o n s u lt , N L L a u s it z , F r a n k G ie s le r Aktenzeichen der Verlängerung 47.14/8503/12 vom 25.08.2010 Zulassungsbescheid: Aktenzeichen 1573/96 vom 29.04.1997 Teilfläche Nord auf der Innenkippe Spreetal, Schonende Sprengverdichtung Tagebaufelder Spreetal zum Abschlussbetriebsplan 40. Ergänzung Angrenzende Geltungsbereiche ABP (Ausschnitt) betriebsplanes Tagebaufelder Spreetal Grenze Geltungsbereich des Abschluss- Beendigung) Bergaufsicht beendet(mit Zeitpunkt der Geotechnischer Sperrbereich IPRO-Projektnummer: 4455_68_002_17_003 12/ 2015 04/2017 04/2017 Lage: RD/83, ETRS 89 angerissen g e p lo tt e t a m : 1 0 . M a i 2 0 1 7 N :/ P r o je k te _ 2 0 1 7 /4 4 5 5 _ 6 8 _ B e r g b a u /0 0 2 _ 1 7 /0 0 3 _ 4 0 _ E r g a e n z _ s c h o n _ S p r e n g v e r d /Z e ic h n u n g e n /A n l_ 1 . d g n verantwortlich DTK 10 Seelig / VT 4 Neumann / VS 4 IPROconsult Winkler Vogelschutzgebiete (SPA) Stand Sachsen 12/2009; Stand Brandenburg 06/2013 Fauna-Flora-Habitat (FFH) Stand Sachsen 05/2012; Stand Brandenburg 02/2017 Schutzgebiete: © Landesamt für Umwelt Brandenburg Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie © Darstellung auf der Grundlage von Daten und mit Erlaubnis des Sächsischen Datenabgleich 03/2017 2017/04/33297 Landesgrenze 2019-06-14T09:28:10+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes