STAATSMINBTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17629 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Blasewitz 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich auf— grund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Blasewitz und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tat- 6rtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden sieben entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate Wie folgt auf: ‚: FreistaatAS;SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/79/3030 Dresden, 11. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2016 2 - Oktober 2016 - 1 November 2016 2 1 Dezember 2016 - 1 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Gruna/Strehlen—Nordost - 3 Dresden; OT Seidnitz 1 Dresden; OT Striesen—Ost 1 - Dresden; OT Striesen-Süd/Johannstadt-Südost 2 Zu den Tatödlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB 2Gemeindestraße Mehrfamilienhaus Pkw Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Wohnraum/Zimmer Wohngebiet/Siediung — 2 2 [ \ J _ \ _ x . _ \ _ \ Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in sechs Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In einem Fall waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine dieser sieben Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 im Ortsamtsbereich Dresden-Blasewitz und den zugehörigen Stadtteilen unter VenNendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf-schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchien wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthal— ten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft z. B. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung. Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 25 Straftaten erfasst, bei denen „Wafien“ ais Tatmittei erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die betroffenen OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Dresden; OT Blasewitz Dresden; OT Neugruna Dresden; OT Gruna/Strehlen-Nordost Dresden; OT Seidnitz Dresden; OT Striesen—Ost Dresden; OT Striesen-Süd/Johannstadt-Südost Dresden; OT Striesen-West wA—xAA —x oo Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persön- liche Freiheit* 5Diebstahl ohne erschwerende Umstände*Diebstahl unter erschwerenden Umständen 3Sonstige Straftatbestände (StGB)* 3Strafrechtliche Nebengesetze 12 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten‚vdass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 2 Stichwaffen 14 Schusswaffen 9 Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 Dem Phänomenbereich der PMK -rechts- konnte eine Straftat zugeordnet werden. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Blasewitz im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich wie folgt auf: Stadtbezirk Dresden-Blasewitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 23 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 49 Nötigung gem. § 240 StGB 53 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 26 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 3 Straftaten gegen das Leben gern. §§ 211 ff. StGB 2 ndlichen Grüßen D. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-06-11T11:54:35+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes