STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1763 Thema: Umsetzung Professorinnen-Programm in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Entsprechend der Antwort auf eine Anfrage von Kai Gehring MdB, Sprecher für Hoch schule, Wissenschaft und Forschung der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und nach Medienberichten verzögert sich die Ausreichung der im Rahmen des Professorinnen-Programms von Bund und Ländern bewilligten Mittel an die erfolgreichen Hochschu len. Die Warteliste für die Förderung umfasst demnach über 50 bereits bewilligte Maßnahmen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sächsischen Hochschulen haben im Rahmen des Bund-Länder Professorinnen-Programms I erfolgreich teilgenommen und welche Professuren wurden in welcher Höhe aus dem Programm bewilligt? Frage 2: Welche sächsischen Hochschulen haben im Rahmen des Pro fessorinnen-Programms II entweder neu oder wieder erfolgreich teil genommen und wie viele und welche Professuren sind in welcher fi nanziellen Höhe bewilligt worden? Frage 3: Für wie viele und welche der unter 1. und 2. bewilligten Pro fessuren sind die zugesagten Mittel bereits vollständig oder teilweise an die entsprechenden Hochschulen ausgereicht worden und wie viele und welche der Maßnahmen befinden sich derzeit noch auf der Warte liste der Förderung und auf welchem Platz? (Bitte auch aufschlüsseln nach Programm I und Programm II) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/123-2015 Dresden, £lf Juni 2015 -ir Zertifikat seit 2007 audit berüfundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Angaben sind den Anlagen 1 (Professorinnenprogramm I) und 2 (Professorinnen programm II) zu entnehmen. Frage 4: Welche Auswirkungen hat ggf. die bisher nicht erfolgte Ausreichung der Förderungsgelder aus 3. für die Einrichtung und Finanzierung der bewilligten Professuren an den Hochschulen in Sachsen, wann wird die zugesagte Förde rung dieser Professuren voraussichtlich einsetzen und welche Maßnahmen er greift die Staatsregierung, um negative Folgen für die Einrichtung der Professu ren oder finanzielle Nachteile für die entsprechenden Hochschulen abzuwenden? Die Einstellung der aus dem Professorinnenprogramm geförderten Professorinnen im Rahmen einer Regelprofessur erfolgt auf einer bereits bestehenden Planstelle in den Hochschulen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel stehen den Hochschulen im Rahmen Ihres Hochschulbudgets zur Verfügung. Damit hat die verspätete Ausreichung der Fördermittel keinerlei Auswirkungen auf das Zustandekommen des Beschäftigungs - bzw. Beamtenverhältnisses. In diesen Fällen erfolgt vielmehr die Bezuschussung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung. Diese erge ben sich aus den Gleichstellungskonzepten. Die Verzögerung könnte damit im Ergeb nis dazu führen, dass die geplanten Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt um gesetzt werden können. Anders hingegen verhält es sich bei der Einstellung im Rahmen einer Vorgriffs professur. Hier werden die Zuwendungsmittel tatsächlich für die Personalkosten der betreffenden Professorin benötigt. Dem DLR ist dieser Umstand bekannt. Diese Pro fessuren werden daher bevorzugt bewilligt, mit dem Ergebnis, dass kein Antrag auf Förderung einer Vorgriffsprofessur auf der Warteliste zu verzeichnen ist. Die Förderungen erfolgen im Rahmen der bestehenden Bund-Ländervereinbarung zum Professorinnenprogramm und den mit den Ländern für die zweite Programmphase vereinbarten Mittelchargen von 60 (1. Call) zu 40 (2. Call). In der ersten Ausschrei bungsrunde des Professorinnenprogramms II hat die Zahl der eingegangen Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel übertroffen. Infolgedessen stehen zum Stichtag (10.06.2015) 49 Anträge auf der Warteliste. Entsprechend den Programmregelungen werden diese bewilligt, sobald durch anderweitige Rufannahmen Programmmittel frei werden oder diese in der zweiten Ausschreibungsrunde nicht verausgabt werden. Für die zweite Ausschreibungsrunde sind nach den Programmregelungen Antragseinreichungen durch die Hochschulen bis zum 31.12.2015 möglich. Deshalb kann zurzeit noch keine prognostische Aussage über die Förderchance von Anträgen gemacht werden, die sich zurzeit auf der Warteliste befinden. Dies gilt auch für diejenigen För deranträge sächsischer Hochschulen, die auf der Warteliste stehen. Diese Förderstruk tur des Professorinnenprogramms ist in der Bund-Ländervereinbarung zum Professo rinnenprogramm I festgelegt und - bis auf die Änderung der Mittelchargen für die bei den Ausschreibungsrunden - für die zweite Programmphase nicht verändert worden. Aus diesen Gründen sieht die Staatsregierung, ebenso wie der Bund, aus rechtlichen Gesichtspunkten keine Handlungsmodalitäten zur Modifizierung der Bestimmungen für den gegenwärtigen zweiten Programmdurchlauf. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Zuweisung der Mittel durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) erfolgt, wenn der Bewilligungsbescheid des Bundes vorliegt. Die Mittel sind in der Titelgruppe 52 des Einzelplans 12 veranschlagt. Ergänzend wird da rauf hingewiesen, dass die Förderung nur möglich ist, wenn bereits bei Antragstellung die Rufannahme der Professorin vorliegt und die Gleichstellungskonzepte der Hoch schulen oder deren Fortschreibungen von einem Expertengremium positiv bewertet wurden. Frage 5: In welcher Höhe trägt der Freistaat die Kosten für die im Rahmen des Professorinnen-Programms geförderten Professuren und wie viele und welche der geförderten Professuren werden nach Auslaufen des Programmes vom Frei staat unbefristet weiterfinanziert werden? Gemäß § 2 Abs. 2 der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über die Fortsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen - Professorinnenprogramm II - vom 29. Juni 2012 leistet der Freistaat grundsätzlich seinen Finanzierungsbeitrag durch eine hälftige Gegenfinanzierung der geförderten Professur. Die Förderung ist ausdrücklich als Anschubfinanzierung angelegt. Die Hochschulen müssen bei Antragstellung die unbefris tete Fortsetzung der Professur nachweisen. Im Rahmen der Drei-Säulen-Budgetierung stellt die Staatsregierung den Hochschulen das Personalkostenbudget für alle Profes suren entsprechend zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 "7? Dr. Eva-Maria Stange Professorinnenprogramm 1 Hochschule mit erfolgreicher Teilnahme Professur bewilligte Mittel in€ Platz in Warteliste Bund SMWK Technische Universität Dresden Regelprofessur im FachÄltere und frühneuzeitliche deutsche Literatur und Kultur 280.738 280.738 Regelprofessur im Fach Literatur Nordamerikas 227.603 227.603 Regelprofessur im Fach Landschaftsbau 258.724 258.724 Technische Universität Chemnitz Regelprofessur im Fach Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums 347.572 249.157 ^^ W3-Regelprofessur im Fach Neuere Deutsche und Vergleichende Literaturwissenschaft 347.743 246.346 Hochschule Mittweida Regelprofessur im Fach Visuelle Kommunikation 186.346 186.346 Regelprofessur im Fach Jugend und Erziehungshilfen/öffentliche Ersatzerziehung 181.938 181.938 / Regelprofessur im Fach Klinische Sozialarbeit und Gesundheitswissenschaften 178.188 178.188 Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden Regelprofessur im Fach Gesang 159.000 159.000 Anlage 1 Professorinnenprogramm II Hochschule mit erfolgreicher Teilnahme 1. Teilnahme / 2. Teilnahme Professur bewilligte Mittel ln< Platz in Warteliste Bund SMWK Technische Universität Chemnitz 2. Teilnahme (1. Call) Regelprofessur im Fach Wirtschaftsinformatik 1 - Geschäftsprozess und Informationsmanagement beantragt 16 Regelprofessur im Fach Robotik und Mensch-TechnlkInteraktion beantragt 19 Regelprofessur im Fach Struktur und Funktion kognitiver Systeme beantragt 42 Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig 1. Teilnahme (1. Call) Vorgriffsprofessur im Fach Allgemeine, technischorientierte BWL 238.068 238.068 Technische Universität Bergakademie Freiberg 1. Teilnahme (1. Call) Regelprofessur Eisen- und Stahlmetallurgie beantragt 33 Universität Leipzig 1. Teilnahme (1. Call) Regelprofessur im Fach Stoffwechselbiochemie und Enzymologie 333.005 333.005 Regelprofessur im Fach Grundschuldidaktik Mathematik 344.689 344.689 ^^ Vorgriffsprofessur beantragt __ — Technische Universität Dresden 2. Teilnahme (2. Call) Regelprofessur im Fach Wirtschafts- und Sozialgeographie beantragt Regelprofessur im Fach Landmanagement 341.854 341.854 ^—-"" Regelprofessur im Fach Abfallund Kreislaufwirtschaft 361.928 361.928 Westsächsische Hochschule Zwickau 1. Teilnahme (2. Call) Regelprofessur im Fach Messtechnik/Elektrotechnik 237.374 237.374 ^^^ Vorgriffsprofessur Im Fach Wirtschaftsmathematik, Operations Research 76.550 76.550 Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden 2. Teilnahme (2. Call) noch nicht bekannt Anlage 2 2015-06-25T08:21:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes