STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17631 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstof‘fen in Dresden, Ortsamtsbereich Cotta 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung ein— zelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivier’ter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Cotta und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstofigesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden zwölf entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/3232 Dresden, 11. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar2016 _\ Februar 2016 April 2016 Mai 2016 Jun12016 Oktober 2016 _\ _ \ . _ \ _ \ l November 2016 N— ‘ I Dezember 2016 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Briesnitz _\ Dresden; OT Cotta Dresden; OT Gorbitz-Ost Dresden; OT Gorbitz-Süd __} _\ I Dresden; OT Löbtau-Nord Dresden; OT Löbtau-Süd Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Fahrstuhl Gemeindestraße N— k Mehrfamilienhaus Jk — ‘ x Parkplatz _\ I Sonstige Schule _\ ] Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Sonstige Verkehrsfläche A M I Supermarkt Ufer/Strand Wohnraum/Zimmer [\ J _ \ _ \ _ _ \ | Wohngebiet/Siedlung 1 Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in neun Fällen um das Mitführen oder Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In drei Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine dieser zwölf Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 im Ortsamtsbereich Dresden-Cotta und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf-schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeid „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft z. B. Sachbeschädigung gern. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung. Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum 53 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: SACHSEN OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Dresden; OT Cotta 9 Dresden; OT Gorbitz—Nord/Neuomsewitz 2 Dresden; OT Gorbitz-Ost 2 Dresden; OT Gorbitz-Süd ' 14 Dresden; OT Löbtau-Nord 13 Dresden; OT Löbtau-Süd 10 Dresden; OT Naußiitz 2 Dresden; OT Stetzsch 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönli— 21 che Freiheit" Diebstahl‘ohne erschwerende Umstände* Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5Sonstige Straftatbestände (StGB)* 4Strafrechtliche Nebengesetze 22 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Seite 3 von 4 FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES INNERN Die verschiedenen Waffenar‘ten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 9 Stichwaffen 30 Schusswaffen 17 Waffen ohne nähere Bezeichnung 2 Von den insgesamt 53 Straftaten ist eine Straftat dem Phänomenbereich der PMK -rechts— zuzuordnen. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Cotta im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich wie folgt auf: Stadtbezirk Dresden-Cotta Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 41 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 141 Nötigung gem. § 240 StGB 29 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 45 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 4 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 4 Mi e ndlicmZGrüßen rof. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 2019-06-11T11:55:46+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes