STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper und Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17635 Thema: Zukunft der Klinik für Berufskrankheiten Falkenstein Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 9. Mai 2019 fand eine außerordentliche Sitzung der Gesellschafterversammlung der BG Klinik für Berufskrankheiten Falkenstein gGmbH statt. Es steht infrage, ob und wie die Trägerschaft der Klinik fortgeführt werden soll. Ende März wurden die Beschäftigten bei einer Beschäftigtenversammlung durch den Geschäftsführer über die beabsichtigte Schließung informiert. Das wurde laut ver.di mit dem Fachkräftemangel im ärztlichen Dienst und der Notwendigkeit einer Brandschutzsanierung begründet. Zudem sei vorgebracht worden, aufgrund der demografischen Entwicklung gebe es immer weniger Fälle typischer Berufs-, Atemwegs- und Lungenkrankheiten . Auch die schlechte Verkehrsanbindung schrecke Patientinnen und Patienten ab. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung Personalbedarf und Personalausstattung in der Klinik für Berufskrankheiten in Falkenstein dar? Frage 2: Welcher Art sind die nötigen Maßnahmen zur Brandschutzsanierung und welche Kosten werden sie für den Träger der Klinik verursachen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die BG Klinik für Berufskrankheiten Falkenstein gGmbH ist eine privatrechtlich organisierte Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-19/373 Dresden, Juni2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Rehabilitationsklinik. Bei den dort erforderlichen betriebswirtschaftlichen Planungen (zum Beispiel Personalbedarfsermittlung, Kostenplanung für notwendige Brandschutzmaßnahmen ) handelt es sich also um keine Aufgaben der Staatsregierung. Darüber hinaus unterliegen die Rehabilitationskliniken keiner staatlichen Aufsicht. Deshalb verfügt die Staatsregierung über keine Daten im Sinne der Fragestellung. Frage 3: Wie haben sich in den Jahren von 2014 bis 2018 die Fälle typischer Berufskrankheiten , insbesondere Atemwegs- und Lungenkrankheiten in Sachsen insgesamt und hinsichtlich der Anzahl der Behandlungen in der Falkensteiner Klinik im Besonderen entwickelt? Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen . Letzteres ist hier der Fall, denn die Feststellung von Berufskrankheiten und die diesbezügliche Bewilligung von stationären Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation obliegt den Unfallkassen der Länder und den gewerblichen Berufsgenossenschaften im Rahmen der Selbstverwaltung. Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung . Diese verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellung. Soweit der Staatsregierung dessen ungeachtet Daten zu asbestbedingten Berufskrankheiten vorliegen, wurden diese in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drucksache 6/17509 dargestellt. Frage 4: Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung hinsichtlich des Erhalts der Klinik, z. 8., aber nicht nur im Bereich der mangelhaften Verkehrsanbindung, zu ergreifen bzw. hat sie bereits ergriffen? Der Staatsregierung ist sehr am Erhalt der Rehabilitationsklinik gelegen. Die Möglichkeiten , hierauf Einfluss zu nehmen, sind wegen der privatrechtlichen Organisation der Klinik und der fehlenden Aufsicht jedoch begrenzt. In erster Linie ist die Klinik selbst gefordert, ggf. durch eine Anpassung ihres Rehabilitationsangebotes ihre Attraktivität für die Berufsgenossenschaften als Beleger zu erhöhen. Die Klinik liegt außerhalb der Ortslagen Rodewisch, Auerbach und Falkenstein. Sie ist ausgehend von der B 169 über kommunale Straßen erreichbar, von Auerbach aus über die Kreisstraße K 7827 (Baulastträger Vogtlandkreis) und vom Süden aus über Gemeindestraßen in Baulast der Stadt Falkenstein. Für die Unterhaltung der kommunalen Straßen erhalten Landkreis und Stadt jährlich Mittel nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz . Für Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen ist eine Förderung nach der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbaumaßnahmen kommunaler Baulastträger möglich. Für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr sind die örtlich zuständigen kommunalen Aufgabenträger zuständig. Im vorliegenden Fall ist dies der Vogtlandkreis. Soweit vor diesem Hintergrund bei der Verkehrsanbindung der Klinik tatsächlich Optimierungsmöglichkeiten bestehen, wären für deren Realisierung primär die Kommunen zuständig. ~ freunQlichen Grüßen tl q , r-~ lnVert~ Thomas Schmidt Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-06-12T09:39:35+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes