SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Feiks (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17639 Thema: Zeitgemäße Umsetzung des Auftrages des öffentlichen Rundfunks in der heutigen multimedialen Welt Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Auftrag hat nach Meinung der Staatsregierung der öffentlichrechtliche Rundfunk in der multimedialen Welt? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.07.2018 zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Stellung genommen. Dort heißt es: Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkveranstaltern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann." Diese Formulierung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und gilt auch für die multimediale Welt. Der entscheidende Senat betont, das Leistungsangebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks werde durch die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und insbesondere der lnformationsverbreitung im lnternet nicht in Frage gestellt. Die im lnternet auftretende Verstärkung gleichgerichteter Meinungen durch Algorithmen zur Adressierung von nutzeraffinen lnhalten und das Auftreten nicht-publizistischer Anbieter ohne journalistische Zwischenaufbereitung führe zu einer schwieriger werdenden Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung. Der einzelne Nutzer müsse die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolge. Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-10100 Telefax +49 351 564-10109 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-1 053 t44t't394- 2019149204 Dresden, /[ . Mai 2019 Die Kampagne des Freistaates Sachsen. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Arch¡vstraße 1 01097 Dresden - 'T - SACHSEN *i * ** DORTLtEcTEUROPA .. SO GEHT sAcHsrscH Seite 1 von 2 www.sachsen.de SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Das Bundesverfassungsgericht kommt vor diesem Hintergrund zu dem Schluss, angesichts dieser Entwicklung wachse die Bedeutung der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte lnformationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darstellen, das Sensationelle nicht in den Vordergrund stellen, ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bieten. Frage 2: ln welchen Bereichen setzen ARD, ZDF und Deutschlandradio diesen Auftrag nach Meinung der Staatsregierung nicht mehr zeitgemäß um? Die Staatsregierung ist der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk insgesamt seinen Auftrag zeitgemäß umsetzt. Dabei hat sich die Frage der Auftragserfüllung immer auf die ,,Gesamtveranstaltung öffentlich-rechtlicher Rundfunk" zu beziehen. Das Heranziehen einzelner Bereiche, um die Frage der Auftragserfüllung des öffentlichrechtlichen Rundfunks selektiv zu beurteilen, ist deshalb nicht möglich. Frage 3: lnwieweit muss nach Meinung der Staatsregierung die Auftragsbeschreibung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an welche der heutigen Medienbedürfnisse und Formen der Mediennutzung angepasst werden? Die Staatsregierung hat sich vor dem Hintergrund der sich in der heutigen Zeit schneller wandelnden Formen der Mediennutzung und Präferenzen dafür eingesetzt, die im Rundfunkstaatsvertrag normierte Beauftragung definierter linearer Fernsehprogramme mit Elementen der Flexibilisierung zu kombinieren. Danach würden bestimmte (Sparten -) Programme aus der festen Beauftragung genommen. Den Anstalten stünde es dann frei, diese ggf. durch neue, veränderten Nutzungsbedürfnissen in der digitalen Welt Rechnung tragende Angebote ohne zeitaufwendige Veränderung der staatsvertraglichen Beauftragungzu ersetzen. Um einen juristischen,,Abriss" der bisherigen Beauftragungen zu vermeiden, sollen aber die im aktuellen Rundfunkstaatsvertrag beauftragten Programme weiterhin als beauftragt gelten, sofern nicht von den Möglichkeiten der Flexibilisierung Gebrauch gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen (U"t(-<- Oliver Schenk Seite 2 von 2 2019-05-28T10:30:49+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes