SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1764 Thema: Europäische Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln regelmäßigen Abständen versendet das sächsische Verbindungsbüro in Brüssel einen Newsletter, um über die Arbeit der Kommission, des Parlaments und des Verbindungsbüros zu informieren. Dem Newsletter vom 21. Mai 2015 ist zu entnehmen, dass die gegenwärtige Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 am Ende des Jahres ausläuft und die Kommission eine Konsultation mit dem Ziel veröffentlicht hat, Hinweise für eine eventuelle Neuausrichtung der Gleichstellungsstrategie von interessierten Akteuren und Akteurinnen, Bürgerinnen und Bürgern sowie verschiedener politischer Ebenen zu erhalten . Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 21.07.2015" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Beteiligt sich die Staatsregierung an der Konsultation? Falls nein, warum nicht? Von Seiten der Sächsischen Staatsregierung ist weder eine Beteiligung an der Konsultation geplant noch wird eine solche grundsätzlich für erforderlich gehalten. Unabhängig davon haben jedoch auch die einzelnen Ressorts die Möglichkeit, sich an einer Konsultation zu beteiligen. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-5701 Telefax +49 351 564-5799 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) GL-0141.51-15/258 Dresden, 2"- Juni 2015 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Frage 2: STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Sofern Frage 1 mit Ja beantwortet wurde: welches Fachressort ggf. in Absprache mit welchem anderen Fachressort nimmt an der Konsultation teil? Es wird Bezug zur Antwort auf Frage 1) genommen. Frage 3: Die derzeitige Strategie der Europäischen Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern enthält sechs Prioritäten (Gleichheit bei der wirtschaftlichen Unabhängigkeit; Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit; Gleichstellung in Entscheidungsprozessen; Würde und Unversehrtheil - geschlechtsspezifische Gewalt stoppen; Gleichstellung in den Außenbeziehungen; Geschlechterrollen und Gesetzgebung); sind in der Neuausrichtung der Strategie aus Sicht der Staatsregierung weitere bzw. andere Prioritäten zu setzen? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Aus Sicht der Sächsischen Staatsregierung ist eine Neuausrichtung der Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern nicht erforderlich, da die Schwerpunkte, welche gesetzt wurden, nach wie vor aktuell sind. Frage 4: Hat die Staatsregierung die "Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 201 0-2015" in ihrem Verwaltungshandeln aufgegriffen? Wenn ja in welcher Form und in welchen Ergebnissen? Folgende Beispiele des Verwaltungshandeins zeigen die Aktivitäten der Sächsischen Staatsregierung zur Anwendung der "Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 201 0-2015" auf: Die Sächsische Staatsregierung setzt im Zusammenhang mit der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männer u. a. den Punkt "gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit" ohne Einschränkungen um. Dies ergibt sich aus der tarifrechtlichen Vergütung bzw. der beamtenrechtlichen Besoldung, die zwischen den Geschlechtern nicht trennt. Die Sächsische Staatsregierung ist bestrebt, den Frauenanteil in Führungs- und Leitungspositionen und bei der Besetzung von Gremien weiter zu erhöhen. Diesem Ziel dienen u. a. folgende Maßnahmen: • flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit zur Telearbeit, • Eltern-Kind-Büro, • Fortbildungsangebote zum Wiedereinstieg nach Elternzeit, • Führungsseminare speziell für Frauen, • Förderung der verstärkten Teilnahme von Frauen an Personalentwicklungsmaßnahmen . Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Die "Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 201 0-2015" wurde in den Programmdokumenten der Europäischen Förderprogramme des Freistaates Sachsen aufgriffen. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt gleichberechtigt und diskriminierungsfrei . Kein Antragsteller wird auf Grund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung bei der Durchführung der Maßnahmen diskriminiert. Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurde wegen des dualen Ansatzes als Querschnittsziel der Strukturfondsförderung in allen Politikbereichen verankert. Mit Blick auf Nr. 6 des genannten Strategiepapiers wird ausgeführt, dass von 2007 bis 2010 an elf sächsischen Schulen in Begleitung des Sächsischen Bildungsinstitutes (SBI) zwei Schulversuche zur Erprobung von Gender-Mainstreaming-Strategien durchgeführt wurden (siehe http://www.schule.sachsen.de/214.htm). Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht dokumentiert und werden seither in Fortbildungsveranstaltungen multipliziert. Frage 5: ln welchen Förderrichtlinien wurden Vorhabensbereiche festgelegt, die geeignet sind, besondere Vorhaben zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern durchzuführen und in welcher Form und mit welchem Ergebnis ist dies erfolgt {vgl. Artikel 7 der Verordnung {EU) Nr. 1304/2013)? Vorbemerkung: Die Verordnung (EU) 1303/2013 bezieht sich ausschließlich auf die Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF). Aus diesem Grund wird nur auf die ESF-Förderung im Freistaat Sachsen Bezug genommen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern bildet für die Förderung im EUFörderzeitraum 2014-2020 einen sogenannten bereichsübergreifenden Grundsatz (Art. 7 Verordnung (EU) 1303/2013). Die Förderrichtlinien dürfen keine Kriterien enthalten, die diesen Anforderungen widersprechen. Die sächsische Staatsregierung hat sich zudem verpflichtet, Gender Mainstreaming in ihrem Verwaltungshandeln anzuwenden. ln der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2014 - 2020 (ESF-Richtlinie SMS) wurde der Fördergegenstand "Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben" eingerichtet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Förderprogramme mit unmittelbarem Bezug zum Thema. Die Förderung in der ESF-Periode 2014-2020 hat gerade erst begonnen. Deshalb können noch keine Aussagen zu Ergebnissen getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen Q,t ~_4' Petra~~ Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2015-06-29T10:39:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes