Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17640 STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Tempolimit auf der 8174 am Ortsausgang Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Freie Presse berichtete am 7.5.2019 wie folgt: ,,Auf der Bundesstraße 174 am Ortsausgang können Autofahrer weiterhin mit der Höchstgeschwindigkeit von 70 Kilometern pro Stunde unterwegs sein. Das für die Straße zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) hat einen Antrag der Stadtverwaltung abgelehnt, auf einem annähernd 200 Meter langen Teilstück vom Ortsausgangsschild bis zur Brücke Gornauer Straße die Höchstgeschwindigkeit in beiden Richtungen von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde zu senken."" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Es wird angegeben, dass der Streckenabschnitt, auf dem die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h angeordnet werden soll , annähernd 200 Meter betrage. Der betroffene Streckenabschnitt weist jedoch eine Länge von ca. 800 Metern auf. Frage 1: Mit welcher konkreten Begründung hat das LASuV den Antrag der Stadtverwaltung Chemnitz auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h an der 8 174 abgelehnt? (Bitte Begründungstext einfügen) Die Stadt Chemnitz hat keinen Antrag beim LASuV auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h an der B 17 4 gestellt. Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-80001 Telefax 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/8 1/73 Dresden, t!/'J: LZ fi , r Zert ,f kat seit 1006 audlt ber..1fundfam1ltc Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7. 8 , 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www smwa sachsen.de/kontakt. htm ~ poststelle@smwa-sachsen de-mail de STAATSMlNISTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Mit Schreiben vom 27. März 2019 bat die Stadt Chemnitz das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nur um Prüfung, ob ein diesbezüglicher Antrag zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm Aussicht auf Erfolg hätte. In dem genannten Schreiben teilte die Stadt Chemnitz mit, dass sich Politiker und Bürger an die Stadtverwaltung gewandt und eine befristete Anordnung bis zu den erwarteten Regulierungen der Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 174 gefordert hätten. Zudem wurde mitgeteilt, dass seitens der Stadt bereits die Umsetzung möglicher verkehrsrechtlicher Maßnahmen erfolgt sei (Anordnung von 70 km/h bzw. 60 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t , Versetzen der Ortstafel) . Zum Ergebnis der von der Stadt erbetenen Prüfung durch das LASuV als zuständige höhere Verkehrsbehörde und zu der von Herrn MdL Zschocke gewünschten Einfügung des Begründungstextes wird auf das Schreiben vom 24. April 2019 verwiesen , welches als Anlage beigefügt ist. Frage 2: Welche Verkehrszählungen, Lärmschutzgutachten, Lärmmessungen wurden wann durch wen beauftragt und dienten als Grundlage für die Entscheidung des LASuV? Die Entscheidung des LASuV erfolgte auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (§ 45 Abs. 1 und 9 Straßenverkehrs-Ordnung i.V. m. den Lärmschutz-Richtlinien-StV) sowie der von der Stadt Chemnitz übermittelten Zuarbeiten. Nach Mitteilung der Stadt Chemnitz wurden auf der B 17 4 im betreffenden Streckenabschnitt Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen im Zeitraum vom 13. bis 17. März 2017 durchgeführt, die als Entscheidungsgrundlage dienten. Ebenso flossen die Daten aus der 2017 in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie durchgeführten Lärmkartierung ein , welche von der Abteilung Verkehrsplanung des Chemnitzer Tiefbauamtes aus der VISUM-Netzberechnung und dem Abgleich durch Verkehrszählungen ermittelt wurden. Bezüglich des Lärmschutzes an dem zwischen Gornau und Chemnitz verlegten Abschnittes der B 17 4 diente der Stadt Chemnitz der Ergebnisbericht des LASuV (Stand: 11. Mai 2015) mit einem Vergleich der Bauausführung mit der Planfeststellung sowie einer Untersuchung der schalltechnischen Auswirkungen vom 8. Mai 2015 als Grundlage. Frage 3: Welche Auswirkungen hätte die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung sowie auf die Verkehrssicherheit vor Ort? Zu möglichen Auswirkungen einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung liegen keine Erkenntnisse vor. Thematisiert wurde im Schreiben der Stadt Chemnitz vom 27. März 2019 an das SMWA und im Beschluss BA-018/2019 des Chemnitzer Stadtrates vom 3. April 2019 Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN nur der Lärmschutz, so dass Untersuchungen zur Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung an der B 174 nicht angezeigt waren. Die Polizeidirektion Chemnitz hat die Unfallauswertung mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass es sich bei der B 17 4 im relevanten Bereich um einen unauffälligen Streckenabschnitt handelt. Eine besondere Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erheblich übersteigt und somit unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs und der Umstände des Einzelnen nicht mehr zumutbar ist, besteht nach der Gesamtwürdigung der relevanten Umstände nicht. Somit ergeben sich keine Tatbestände, die nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) eine Geschwindigkeitsbeschränkung resultierend aus dem Unfallgeschehen begründen. Frage 4: Welche Ergebnisse hatten die o.g. Gutachten, Messungen und Verkehrszählungen ? Es wird auf das beigefügte Schreiben vom 24. April 2019 verwiesen (siehe Anlage) . Frage 5: Welche Maßnahmen entsprechend der 2. Planänderung (ergänzende Lärmschutzmaßnahmen) plant das LASuV für eine deutlich spürbare Verbesserung der Lärmsituation und wann werden diese nunmehr umgesetzt ? Nach den Anfang 2017 öffentlich ausgelegten Unterlagen zum laufenden Planfeststellungsverfahren (2. Planänderung) ist als aktive Schallschutzmaßnahme die Errichtung einer 140 Meter langen Lärmschutzwand im Bereich der Altenhainer Dorfstraße zum Schutz der östlich der B 17 4 gelegenen Wohngebäude geplant. Zudem sollen zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster, Lüftungseinrichtungen) an betroffenen Wohngebäuden in den Bereichen Shakespearestraße und Einsiedler Weg umgesetzt werden. Über die vom Vorhabenträger (LASuV) geplanten Maßnahmen und die zu den Planungsunterlagen erhobenen Einwendungen wird die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) in dem von ihr zu erlassenden Beschluss entscheiden . Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss bestandkräftig ist, werden die im Einzelnen darin festgesetzten zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen zu Lasten des Bundes als Baulastträger der B 17 4 umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen IP~ Dr. Eva-Maria St~ Anlage Seite 3 von 3 Anlage FÜR STRASSENBAU ....:_ L/\NDUSAMT I ~~- SFrAeisctaaHt SEN UND VERKEHR ~..,o/ LANDESAMT FÜR STRASSENIJI\U UNO VEnKEKR Postfach IO a7 63 I 01077 Dresdon Stadt Chemnitz Dezernat 6 Bürgermeister Herrn Michael Stötzer 09106 Chemnitz Lärmschutz an der Bundesstraße (B) 174 zwi$Chen Ortsausgang Chemnitz und Brücke Gornauer Straße Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mit Ihrem Schriftsatz vom 27. März 2019 wandten Sie sich bez;üglich des Lärmschutzes an der Bundesstraße (B) 174 zwischen dem Ortsausgang Chemnitz und der Brücke Gornauer Straße an den Abteilungsleiter Verkehr lrn Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Sie haben um Beanlwortung der Frage gebeten. ob ein Antrag zur Redw:ierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Gründen des Lärmschutzes auf 50 km/h Aussicht auf Erfolg hätte. Als Begründung für die Geschwindigkeitsbeschränkung wird angegeben, dass Politiker und Bürger der Stadl Chemnitz diese Geschwindigkeitsbeschränkung befristet bis zu den erwarteten Regulierungen der Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verlegung der B 174 zwischen Chemnitz und Gornau fordern und die Verwaltung die entsprechenden Maßnahmen dazu veranlassen soll. Das SMWA hat Ihr Schreiben an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (l.ASuV) zuständigkeitsha\ber zur weiteren Bearbeitung übersandt. Im Ergebnis ergeht folgende Stellungnahme: Die Rechtsgrundlagen ur1d die Voraussetzungen für straßenverl