STÀATSMINISTERIUM FÜR UT4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresdsn Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 : 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6117652 Thema: Wolfsangriff auf einen Menschen am 28.04.2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 28. April griff ein Wolf eine Frau in der Nähe von Großpostwitz an und verletzte diese. Der Angriff wurde angezeigt und ist dem Landkreis Bautzen aktenkundig. Jedoch gab es in der Folge weder eine öffentliche Berichterstattung, noch eine Warnung an die Bevölkerung, dass sich in dem Gebiet ein offensichtlich verhaltensauffälliger Wolf aufhält. Auch wenn die Frau nur leichte Verletzungen erlitt, ist der Vorfall als sehr gefährlich einzustufen. Es gibt zahlreiche internationale Berichte die zeigen, dass das berichtete Verhalten des Wolfes die letzte Eskalationsstufe darstellt, bevor es zu einem ,,richtigen" Angriff auf einen Menschen kommt, welcher erfahrungsgemäß oft tödlich endet. Dieser Vorfall zeigt nicht nur, dass der Wolf jegliche Scheu vor dem Menschen verloren hat, sondern er konnte durch diesen Vorfall auch erfolgreich testen, in wie weit ein Mensch bei einem Angriff eine Gefahr darstellt. Der Lerneffekt war, dass es absolut ungefährlich ist, einen Menschen anzugreifen. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die den Fragen vorangestellten Ausführungen sind teilweise unzutreffend und spekulativ dargestellt. Richtig ist, dass dem Landratsamt Bautzen ein Vorfall angezeigt wurde, bei dem ein Wolf eine Joggerin angegriffen haben soll. Falsch ist, dass diese dabei verletzt worden sein soll. Spekulativ ist die Ableitung von Eskalationsstufen für das Verhalten von Wölfen gegenüber Menschen, für die es keinerlei wissenschaftliche Begründung gibt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 15. Mai 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t589 Dresden, ll.g6,'1CI14 simul+ - - - -!!!s d. akutrtulntlrdw d.r sói<&ñ hBnlnßùdñ tr. U'Mh und hddebñ MACH- WAS r WICHTIGES Aúeiten ¡m Öffentlichen Dienst Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu eneichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, l3 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsm¡nisterium ftir Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europä¡schen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage l: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu den Einzelheiten und dem Hergang des beschriebenen Vorfalls? (Bitte Beschreibung des Vorfalls entsprechend der Erkenntnisse, die der Staatsregierung und dem Landkreis Bautzen vorliegen.) Nach Mitteilung des Landratsamtes Bautzen war am28. April 2019 eine Joggerin im Bereich Sonneberg Richtung Bèrge zum Joggen untenregs. Gegen 20:45 Uhr wurde Sie plötzlich von einem Tier, das nach ihrer Einschätzung ein Wolf war, unvermittelt angegriffen. Das Tier knurrte sie an, schob seinen Kopf zwischen ihre Füße, verschwand dann aufgrund des lauten Schreiens der Joggerin so plötzlich, wie es gekommen war. Das Tier wurde durch die Joggerin als Wolf beschrieben. Es sei größer als ein Schäferhund gewesen und trug ein breites Halsband. Nach Einschätzung der Joggerin könnte es sich um einrSenderhalsband gehandelt haben. Bisse oder andere Verletzungen gab es nicht. Frage 2: Welche Handlungsanweisungen gibt es von Seiten der Staatsregierung oder des Landkreises, wie ein Angriff eines Wolfes auf einen Menschen zu dokumentieren ist, wie und durch wen Spuren gesichert werden müssen, wer diese Spuren jeweils untersucht und welche lnstitutionen jeweils informiert werden müssen? Die lnformations- und Handlungskette zum Umgang mit einem auffälligen Wolf ist im aktuellen Managementplan für den Wolf in Sachsen unter Punkt 8.5.3 dargestellt. Frage 3: Wurden Proben von der Bisswunde sowie den Sachen der Geschädigten zur ldentifizierung des Tieres genommen (wenn nein, bitte Erläuterung warum nicht), welche lnstitutionen wurden in welchem Zeitrahmen über diesen Vorfall informiert und aus welchem Grund erfolgte keine Warnung an die örtliche Bevölkerung? Frage 4: lst der Staatsregierung das Tier bekannt, beispielsweise aus vorherigen Berichten und Vorfällen oder aufgrund einer Besenderung? Zu welchem Rudel gehört es und falls es besendert war, durch wen erfolgte die Besenderung und liegen der Staatsregierung die Daten des Senders inkl. Aufenthalt des Tieres vor? Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang getroffen bzw. sind geplant, um das Tier schnellst möglichst zu entnehmen (zu töten) und damit die Sicherheit der Bevölkerung vor Ort zu gewährleisten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Es gab keine Verletzungen. lnsofern war auch keine Probennahme möglich. Nachdem die Joggerin Herrn Landrat Harig persönlich über den Vorfall berichtete und der Landrat das Landratsamt Bautzen mit der Prüfung des Vorfalls beauftragte, war die Joggerin erst nach Tagen für das Landratsamt erreichbar, sodass eine aktuelle, zeitnahe Beprobung der Sachen nicht möglich war. Seite 2 von 3 STAATSMìNISTERIUI\4 FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Für eine Warnung der Bevölkerung gab es keinen Anlass, da es keine weiteren Hinweise auf auffälliges Verhalten eines wolfsähnlichen Tieres in dem Gebiet gab. Es gibt zurzeit keine besendertèn Wölfe im Freistaat Sachsen. Am 16. Mai 2019 ging beim Landratsamt Bautzen eine E-Mail mit Bildern ein, die das Tier, welches vermutlich die Joggerin bedrängt hat, darstellen soll. Am 17 . Mai 2019 erfolgte eine Bewertung der Bilder durch das lnstitut LUPUS. Das abgebildete Tier wurde eindeutig als Hund bestätigt. Mit ndlichen Grüßen Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2019-06-12T09:51:12+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes