STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17656 Thema: Straftaten unter VenNendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Südost in 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sach— sen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoff— gesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher voriäufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Südost und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden sieben entsprechende Fälle im Stadtgebiet Leipzig Süd— ost erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und betroffenen Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/3838 Dresden. 12. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-BucK-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.618,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WiiheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden‘ FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Februar 2018 März 2018 Juni2018 August 2018 Dezember 2018 - 2 _ \ _ x _ \ | | Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Liebertwolkwitz Leipzig; OT Meusdorf Leipzig; OT Probstheida - 2 Leipzig; OT Reudnitz—Thonberg 1 - _\ ._ \ l Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Bahnhof Justizvollzugsanstalt Haltestelle/‘l‘axistand Keller Mehrfamilienhaus Wohngebiet/Siedlung Wohnraum/Zimmer & I I _\_\|\)_.\ ‚ I Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in drei Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In vier Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine dieser sieben Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 im Stadtbezirk Leipzig Südost und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel" die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthal— ten. Seite 2 von 6 STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN FreistaatSACHSEN Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum 48 Straftaten im Stadtgebiet Leipzig Südost erfasst , bei denen ,,Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Leipzig; OT Holzhausen 1 Leipzig; OT Liebertwolkwitz 2 Leipzig; OT Meusdorf 3 Leipzig; OT Probstheida 1O Leipzig; OT Reudnitz—Thonberg 20 Leipzig; OT Stötteritz 12 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 22 Diebstahl ohne erschwerende Umstände - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 10 Sonstige Straftatbestände (StGB) 5 Strafrechtliche Nebengesetze 9 Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 11 Stichwaffen 28 Schusswaffen 12 Waffen ohne nähere Bezeichnung 2 Keine dieser 48 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in im Stadtbezirk Leipzig Südost und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Stadtbezirk und Ortsteile!) Die Delikte sind in den nachfolgenden Tabellen nach OT und Stadtbezirk gesamt dargestellt : OT Holzhausen Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. 5 229 StGB Bedrohung gem. 5 241 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - NU ‘I OJ QJ —‘ U' II OT Liebertwolkwitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. 5 223 StGB 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. 5 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - A m m m — x m m OT Meusdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB 2 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. 5 223 StGB 23 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB 1 Fahrlässige Körperverletzung gem. 5 229 StGB Bedrohung gem. 5 241 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. 55 211 ff. StGB ( J O - b N M O Seite 4 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN OT Probstheida Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 7 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 32 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 16 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB - Bedrohung gem. § 241 StGB 4 Nötigung gem. § 240 StGB 14 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 5 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 2 OT Reudnitz-Thonberg Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 22 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 105 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 29 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 6 Bedrohung gem. § 241 StGB 17 Nötigung gem. § 240 StGB 26 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 19 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 2 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Stötteritz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 15 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 54 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 10 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 5 Bedrohung gem. § 241 StGB 12 Nötigung gem. § 240 StGB 16 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 1O Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM FreistaatDE51NNERN SACHSEN Stadtbezirk Leipzig Südost gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 48 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 245 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 67 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 19 Bedrohung gem. § 241 StGB 46 Nötigung gem. § 240 StGB 70 Sexualdelikte gern. §§ 176 ff. StGB 40 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 3 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 3 ro . Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 2019-06-12T10:17:57+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes