STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17658 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Südwest in 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Südwest und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden zwei entsprechende Fälle im Stadtgebiet Leipzig Südwest erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und betroffenen Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/4040 Dresden. 12. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 1 - März 2018 1 — Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Großzschocher 1 - Leipzig; OT Plagwitz 1 - Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor: Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Wohngebiet/Siedlung 2 - Angaben zu Sprengstof'farten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in beiden Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Keine dieser zwei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 im Stadtbezirk Leipzig Südwest und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaf— fen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaf'fe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 49 Straftaten im Stadtgebiet Leipzig Süd erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Leipzig; OT Großzschocher 5 Leipzig; OT Kleinzschocher 13 Leipzig; OT Knautkleeberg-Knauthain 1 Leipzig; OT Plagwitz 26 Leipzig; OT Schleußig 4 Seite 2 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persön- liche Freiheit 25Diebstahl ohne erschwerende Umstände -Diebstahl unter erschwerenden Umständen 2Sonstige Straftatbestände (StGB) 5Strafrechtliche Nebengesetze 16 Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 15 Stichwaffen 23 Schusswaffen 12 Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 Keine dieser 49 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, K6rperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in im Stadtbezirk Leipzig Südwest und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 hegangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Stadtbezirk und Ortsteile!) Die Delikte sind in den folgenden Tabellen nach OT und Stadtbezirk gesamt dargestellt : OT Großzschocher Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 6 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 35 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB (D C O V O O V Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 3 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Hartmannsdorf-Knautnaundorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 2 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 1 Bedrohung gern. § 241 StGB - Nötigung gem. § 240 StGB 3 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Kleinzschocher Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 6 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 57 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 17 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 3 Bedrohung gem. § 241 StGB 14 Nötigung gem. § 240 StGB 12 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 5 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 OT Knautkleeberg-Knauthain Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 12 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 2 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERmM FreistaatDES INNERN SACHSEN OT Plagwitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 17 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 46 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 36 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 6 Bedrohung gem. § 241 StGB 14 Nötigung gem. § 240 StGB 25 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 20 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - 0T Schleußig Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 3 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 13 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 5 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 1 Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB 11 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 Stadtbezirk Leipzig Südwest gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 32 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 167 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 79 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 14 Bedrohung gem. § 241 StGB 40 Nötigung gem. § 240 StGB 61 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 36 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 2 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 2 ndlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 2019-06-12T10:19:32+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes