Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/74 Dresden, 29. Mai 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Hösl (CDU) Drs.-Nr.: 6/17683 Thema: Planungsgebiet Neubau Trasse aus Richtung Greiz – Nordum- gehung Reichenbach-Anschluss B 173 nahe Neumark Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist frühestens für 2030 der Neubau einer Trasse aus Richtung Greiz (B94) als Nordumgehung Reichenbach mit Anschluss an die B 173 nahe Neumark vorgesehen. Sie soll der Verbesserung der Verbindung nach Greiz und der Belebung der Westtrasse zwischen A 72 und B 94 sowie einer günstigen Anbindung von Greiz an die A 72 von Nutzen sein.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Planungen sind angedacht? Was waren dafür die ausschlaggebenden Gründe? Frage 2: In welchem Stadium befindet sich derzeit die Planungsphase ? Frage 3: Liegen vorbereitende Untersuchungsergebnisse (Verkehrszählung , Bedarfsmessung, Klärung von Grundstücksangelegenheiten etc.) bereits vor? Frage 4: Wurde der Freistaat Thüringen in das Konzept mit einbezogen bzw. wurde sich bereits mit der Stadt Greiz bzw. dem Landkreis Greiz diesbezüglich in Verbindung gesetzt? Der Staatsminister Seite 2 von 2 Frage 5: Sind für das Planungsgebiet bereits Maßnahmen bzw. Aufträge zur Sicherung des Altbergbaugebietes seitens des Bergbauamtes Freiberg erteilt worden, die im Zusammenhang mit der geplanten Trassenführung stehen? Wenn ja, welche? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Maßnahme B 94 – Verlegung in Reichenbach – wurde 2013 für den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet. Die B 94 bildet die Hauptverbindung zwischen der A 72 und dem Mittelzentrum Greiz. Mit der Verlegung der B 94 aus dem Stadtzentrum von Reichenbach und ihrer Verknüpfung mit der B 173 (Reichenbach – Zwickau) sowie der S 289 Westtrasse (Verbindung zwischen A 4 und A 72) wird die Stadt vom Durchgangsverkehr beider Straßen maßgeblich entlastet. Mit der Aufnahme des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde der Bedarf grundsätzlich anerkannt, jedoch besteht für den Freistaat aufgrund der Einordnung in die Kategorie „Weiterer Bedarf“ kein Planungsrecht. Insoweit gibt es dazu bisher keine Planungen, Untersuchungen oder Abstimmungen seitens der Straßenbauverwaltung. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Hösl (CDU) Drs.-Nr.: 6/17683 Thema: Planungsgebiet Neubau Trasse aus Richtung Greiz – Nordum- gehung Reichenbach-Anschluss B 173 nahe Neumark Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Welche Planungen sind angedacht? Was waren dafür die ausschlaggebenden Gründe? Frage 2: In welchem Stadium befindet sich derzeit die Planungsphase? Frage 3: Liegen vorbereitende Untersuchungsergebnisse (Verkehrszählung, Bedarfsmessung, Klärung von Grundstücksangelegenheiten etc.) bereits vor? Frage 4: Wurde der Freistaat Thüringen in das Konzept mit einbezogen bzw. wurde sich bereits mit der Stadt Greiz bzw. dem Landkreis Greiz diesbezüglich in Verbindung gesetzt? Frage 5: Sind für das Planungsgebiet bereits Maßnahmen bzw. Aufträge zur Sicherung des Altbergbaugebietes seitens des Bergbauamtes Freiberg erteilt worden, die im Zusammenhang mit der geplanten Trassenführung stehen? Wenn ja, welche? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Maßnahme B 94 – Verlegung in Reichenbach – wurde 2013 für den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet. Die B 94 bildet die Hauptverbindung zwischen der A 72 und dem Mittelzentrum Greiz. Mit der Verlegung der B 94 aus dem Stadtzentrum von Reichenbach und ihrer Verknüpfung mit der B 173 (Reichenbach – Zwickau) sowie der S 289 Westtrasse (Verbindung zwisc... Mit der Aufnahme des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde der Bedarf grundsätzlich anerkannt, jedoch besteht für den Freistaat aufgrund der Einordnung in die Kategorie „Weiterer Bedarf“ kein Planungsrecht. Insoweit gibt es dazu bisher ke... Martin Dulig 2019-05-31T10:34:23+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes