Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/75-2019/30555 Dresden, 12. Juni 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17685 Thema: Radschnellwegekonzeption für den Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Konzeption und die Potenzialanalyse beauftragt , von wem in welchem Zeitraum erarbeitet und wo ist die Langversion veröffentlicht (lediglich der Kurzbericht ist auf der Internetseite des SMWA abrufbar)? Die LISt GmbH wurde Ende 2017 mit der Erstellung einer Potentialanalyse für Radschnellverbindungen im Freistaat Sachsen (Potentialanalyse) beauftragt. Die Ergebnisse lagen Ende 2018 vor. Der veröffentlichte Kurzbericht umfasst die wesentlichen Ergebnisse der Potentialanalyse. Der Schlussbericht ist noch nicht veröffentlicht. Frage 2: Welche Priorisierungen der elf Korridore erfolgen wann durch wen, welchen Planungsstand haben diese und welche Radschnellverbindungen werden wann beim Bund zur Förderung eingereicht? Im Rahmen der Potentialanalyse erfolgten keine Priorisierungen der einzelnen Korridore der Radschnellverbindungen. Dies war nicht Bestandteil der Aufgabenstellung. Aufgabe war die Ermittlung der Potentiale. In einem nächsten Planungsschritt sollen konkrete Machbarkeitsstudien beauftragt werden. Für die sich dann anschließenden Planungsstufen und die bauliche Umsetzung bestehen Fördermöglichkeiten durch den Bund. Der Staatsminister Seite 2 von 3 Frage 3: Welche Umsetzungskosten wurden bei den elf Korridoren veranschlagt ? Frage 4: Welche Ko- bzw. Landesfinanzierung sind wann und in welcher Höhe vorgesehen (bitte etwaigen Haushaltstitel angeben)? Frage 5: Welche konkrete Unterstützung (finanziell oder anderweitig) erhalten Kommunen bei der Realisierung der elf Korridore und inwieweit können Kommunen unabhängig von den elf identifizierten Korridoren Radschnellverbindungen (sofern die Kriterien für Radschnellverbindungen erfüllt sind) planen und bauen und welche Fördermittel stehen in welcher Höhe (Land/Bund) dafür bereit? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Radschnellwege sind durch besonders hohe Ausbaustandards gekennzeichnet, das heißt in der Linienführung, der Ausgestaltung, der Netzverknüpfung und der begleitenden Ausstattung. Aufgrund des baulichen Aufwandes liegen die voraussichtlichen Kosten bei bis zu 2 Mio. EURO/km. Eine Prognoseverkehrsstärke im Querschnitt von 2.000 Radfahrenden pro Tag und Entfernungsbereiche 5 km bis 15 km für den Alltagsradverkehr sind daher anzustreben und werden auch als Kriterium für eine Förderung (i.d.R. in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten) mit Bundesmitteln gefordert. Diese Finanzhilfen stellt der Bund den Ländern zum Bau von in der Baulast der Länder oder Gemeinden stehenden Radschnellwegen zur Verfügung. Korridore, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, sind in der Potentialanalyse ausgewiesen. Weitere Korridore ergeben sich nicht durch die vorgegebenen Randbedingungen. Der Freistaat Sachsen unterstützte die Kommunen bereits mit der Erstellung der Potentialanalyse. Im Weiteren sollen Machbarkeitsuntersuchungen für die Korridore der Potentialanalyse erfolgen. Zudem stellt der Freistaat Sachsen für Planung und Bau von Radwegen und Radverkehrsanlagen in kommunaler Baulastträgerschaft den Landkreisen und Gemeinden Fördermittel zur Verfügung. Der Fördersatz für kommunale Radverkehrsanlagen liegt seit 2015 generell bei bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ingenieurleistungen bei Radverkehrsanlagen werden zu 20 % der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Seite 3 von 3 Die Mittel werden auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die „Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (RL KStB) ausgereicht (Kapitel 07 06 Titel 883 17). Gefördert wird der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung und Erneuerung selbständiger oder im Zuge von kommunalen Straßen geführter Radverkehrsanlagen mit den dazugehörigen Einrichtungen. Der Haushaltstitel 07 06/883 17 ist deckungsfähig mit den Haushaltstiteln 07 06/883 15 und 07 06/883 18. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17685 Thema: Radschnellwegekonzeption für den Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Wann wurde die Konzeption und die Potenzialanalyse beauftragt, von wem in welchem Zeitraum erarbeitet und wo ist die Langversion veröffentlicht (lediglich der Kurzbericht ist auf der Internetseite des SMWA abrufbar)? Frage 2: Welche Priorisierungen der elf Korridore erfolgen wann durch wen, welchen Planungsstand haben diese und welche Radschnellverbindungen werden wann beim Bund zur Förderung eingereicht? Frage 3: Welche Umsetzungskosten wurden bei den elf Korridoren veranschlagt? Frage 4: Welche Ko- bzw. Landesfinanzierung sind wann und in welcher Höhe vorgesehen (bitte etwaigen Haushaltstitel angeben)? Frage 5: Welche konkrete Unterstützung (finanziell oder anderweitig) erhalten Kommunen bei der Realisierung der elf Korridore und inwieweit können Kommunen unabhängig von den elf identifizierten Korridoren Radschnellverbindungen (sofern die Kriterien... Martin Dulig 2019-06-12T09:38:38+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes