SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-N r.: 6/17687 Thema: Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Zur Umsetzung der Zielstellungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sollen die einzelnen Länder nach §4 KiQuTG Verträge mit dem Bund schließen. Zum Ausgleich für Belastungen der Länder aus dem KiTa-Qualitäts- · und -Teilhabeverbesserungsgesetz , erfolgt eine Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes (vgl. Artikel 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung). Diese Anpassung wird nach Artikel 5 Absatz 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in qer Kindertagesbetreuung erst dann wirksam, sobald in allen Ländern Verträge nach § 4 KiQuTG abgeschlossen wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat Sachsen bereits die Analysen zur Ermittlung der Ausgangs Iage i.S.d. § 3 KiQuTG abgeschlossen? Frage 2: Hat Sachsen auf Basis der Analysen aus Frage 1 bereits Handlungs - und Finanzierungskonzepte i.S.d. § 3 Abs. 4 KiQuTG vorgelegt? Frage 3: Ist Sachsen bereits in Vertragsverhandlungen i.S.d. § 4 KiQuTG mit dem Bund eingetreten oder gab es bereits Vertragsverhandlungen , die wieder abgebrochen wurden? Wann ist ggf. mit einem Vertragsabschluss zu rechnen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 16. Mai 2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/17/94 Dresden, 'Yf . Mai 2019 MACH __ _ WAS - WICHTIGES Arbtittn im Öff tn llichtn Dit nU S:tch~tn Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fllr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter www.smk.sachsen.de/kontakt.htm STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHsEN Der Freistaat Sachsen hat die entsprechenden Analysen abgeschlossen und das erforderliche Handlungs- und Finanzierungskonzept vorgelegt. Die Vertragsverhandlungen sind abgeschlossen . Die Unterzeichnung des Vertrages ist für den 13. Juni 2019 vorgesehen. Frage 4: Im Doppelhaushalt 2019/20 sind im Titel 05 20 633 81 für das Jahr 2019 23.614,7 T€ und 2020 47.564,7 T€ durch die im Rahmen einer geänderten Umsatzsteuerverteilung nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in Aussicht gestellten Mittel bereits veranschlagt. Die geänderte Umsatzsteuerverteilung tritt, wie eingangs ausgeführt, erst nach Abschluss der Verträge aller Länder in Kraft. a. Haben bereits alle anderen Länder, nach Kenntnis der Staatsregierung, Verträge nach § 4 KiQuTG geschlossen? b. Ist Artikel 3 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bereits in Kraft getreten und sind dem Freistaat die Mittel bereits zugeflossen? Es haben nach Kenntnis der Sächsischen Staatsregierung noch nicht alle Bundesländer ihre Verträge mit dem Bund abgeschlossen. Die Bekanntgabe des Tages des lnkrafttretens von Artikel 3 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung durch den Bundesminister der Finanzen im Bundesgesetzblatt ist noch nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2019-06-04T13:40:52+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes