STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/17688 Thema: Kita in Chemnitz errichtet Sichtschutz wegen Drogendealern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut einem Bericht der Bildzeitung vom 14.05.19 hat die Kita ,Stupsnasen ‘ in Chemnitz einen Sichtschutz am Zaun angebracht, um den Kindern den Blick auf Drogenhandel in der Umgebung zu ersparen. Die Polizei sieht das Umfeld als relevanten Ort der BTM-Kriminalität." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind (und ggf. seit wann) Staatsregierung oder Landesbehörden, insbesondere das Landesjugendamt, darüber informiert, dass im Umfeld o.g. Kita vermehrt BTM-Kriminalität zu verzeichnen ist? Die Kindertagesstätte (KiTa) befindet sich auf der Wiesenstraße im Stadtteil „Zentrum“ im Innenhof eines mit Mehrfamilienhäusern umsäumten Karrees, welches durch die Moritzstraße, Zschopauer Straße, Annenstraße und Reit— bahnstraße begrenzt wird. Die Polizeidirektion (PD) Chemnitz führt seit dem Jahr 2015 intensivierte Maßnahmen im kompletten Stadtzentrum durch, wobei das benannte Karree selbst nicht als Kriminalitätsschwerpunkt eingestuft ist. Dem Landesjugendamt lagen bislang keine Informationen im Sinne der Fra— gestellung vor. Frage 2: Welche Maßnahmen zur Verdrängung der BTM-Kriminalität im Umfeld o.g. Kita sind umgesetzt worden oder in Planung? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/43 Dresden. 13. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mi! den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Welche polizeilichen Maßnahmen zur Verdrängung der BTM-Kriminalität im Umfeld o.g. Kita sind umgesetzt worden oder in Planung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: lm kompletten Stadtzentrum führt die PD Chemnitz seit dem Jahr 2015 intensivierte Einsatzmaßnahmen, wie zum Beispiel Komplexkontrolien, durch. Die Operative Einsatzgruppe mit zivilen und uniformierten Polizeikräften wird übenNiegend im Stadtzentrum eingesetzt. Hierzu finden regelmäßig Gespräche mit Gewerbetreibenden und Akteuren der Innenstadt zur Gewinnung von Informationen zur polizeilichen Lage, zum Sicherheitsgefühl und zur Vorbereitung von polizeilichen Maßnahmen statt. In diesem Zusammenhang nahmen Vertreter der PD Chemnitz sowie des Jugendamtes der Stadt Chemnitz und die Leiterin der KiTa ,,Stupsnasen“ am 15. Januar 2019 an einem solchen Gespräch teil. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass die Hinweise der KiTa-Leiterin bei zukünftigen Komplexkontrollen Beachtung finden werden. Außerdem wurden niedrigschwellige Maßnahmen, wie zum Beispiel der Einsatz von Streetworkern, gemeinsam diskutiert. Weiterhin finden gemeinsame Streifen des Polizeivollzugsdienstes und der Polizeibehörde der Stadt Chemnitz statt. Straftaten im Stadtzentrum werden täterorientiert durch die Ermittlungsgruppe „Innenstadt“ bearbeitet. Die PD Chemnitz ist bei Sicherheitsberatungen und Bürgergesprächen in der Stadt vertreten, um behördenübergreifende Maßnahmen abzustimmen, wie zum Beispiel bei der Sicherheitsberatung Chemnitz beim Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Umweltschutz (Jour fixe), bei der Sicherheitskonferenz des Kriminalpräventiven Rates sowie in Bürgerbeiräten. Weiterhin beteiligt sich die PD Chemnitz als ein Partner an der Umsetzung des Projektes „Videoüberwachung im öffentlichen Raum in der Innenstadt.“ Als Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden gezielt Aufenthaltsverbote für das Stadtzentrum ausgesprochen sowie im Jahr 2017 für zwei Monate ein Kontrollbereich eingerichtet. Frage 4: Wie viele Straftaten mit Drogenbezug und wie viele Tatverdächtige sind seit 2016 im Umfeld der 0.9. Kita registriert worden? (Bitte je Jahr Datum, Grund, Anzahl der Tatverdächtigen mit Angabe der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen auflisten.) Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen nach Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im örtlich begrenzten Bereich des unter Frage 1 genannten Karrees. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren . Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Die erfassten Straftaten sind in den folgenden Tabellen dargestellt: Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERlUM FreistaatDES INNERN SACHSEN 2016 Datum Straftatbestand Anzahl Nationalität Tatverdächtiger Tatverdächtiger 22.06.2016 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1 Tschechische Republik 14.09.2016 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1 Deutschland 01.10.2016 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1 Marokko 2017 Datum Straftatbestand Anzahl Nationalität Tatverdächtiger Tatverdächtiger 12.08.2017 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1 Kosovo 29.11.2017 §29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1 Syrien 2018 Datum Straftatbestand Anzahl Nationalität Tatverdächtiger Tatverdächtiger 13.01.2018 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1 Deutschland 21.01.2018 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1 Deutschland 09.04.2018 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1 Deutschland 16.10.2018 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1 Syrien 16.10.2018 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1 Syrien 08.11.2018 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1 Irak 08.11.2018 §29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1 Deutschland 13.11.2018 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1 Afghanistan 2019 Datum Straftatbestand Anzahl Nationalität Tatverdächtiger Tatverdächtigi 08.01.2019 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1 Albanien 14.02.2019 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1 Afghanistan 18.02.2019 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1 Albanien 05.03.2019 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1 Afghanistan Mfipfr ndliche Grüßen ‚£ Pro . Dr. Ro and Wöller Seite 3 von 3 2019-06-13T13:00:46+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes