STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17691 Thema: Ausstattung der Wohnungen von Geflüchteten in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind in den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen die Wohnungen bzw. Zimmer ausgestattet (hinsichtlich Betten, Tischen, Stühlen, Schränken, Elektroanschlüsse, Bettzeug, Vorhängen] Jalousien , Spielzeug...)? Zur Ausstattung der Unterbringungsräume in den Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen gehören für jede unterzubringende Person ein Metallbettgestell, eine Matratze sowie Kopfkissen, Einziehdecken und Bettwäsche . Weiterhin sind pro Person Abiagemöglichkeiten für persönliche Dinge, ein Tischplatz mit Stuhl und Handtücher vorhanden. Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen sind in den Unterbringungsräumen die Steckdosen mit einer manipulationssicheren 1—Ampere-Absicherung ausgestattet. „Reguläre“ Elektroanschlüsse sind ausreichend in Sozialund Gemeinschaftsräumen vorhanden. Die Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen sind teilweise mit Vorhängen ausgestattet. Kinderspielzeug wird in den Aufnahmeeinrichtungen in den dafür vorgesehen Kinderbetreuungsbereichen vorgehalten und kann bei Bedarf ausgeliehen werden. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/126 Dresden, 13. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 2: Haben Geflüchtete die Möglichkeit, ihre Wohnungen selber auszustatten und was geschieht mit den ggf. selbst beschafften Möbeln, Einrichtungsgegenständen etc. im Falle der Verteilung aus er Erstaufnahmeeinrichtung? Es besteht keine Möglichkeit, Unterbringungsräume selbst auszustatten. undlichen GrüßenM' {P of. Dr. oland VCöller Seite 2 von 2 2019-06-13T13:04:41+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes