STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90lDlE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17693 Thema: Hubschraubereinsatz anlässlich des Fußballspiels von Dynamo Dresden am 3. Mai 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welchen Zeitraum war der Hubschrauber zu welchem konkreten Zweck auf welcher rechtlichen Grundlage im Einsatz? Frage 4: lnwieweit wurden zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage vom Hubschrauber aus Videoaufzeichnungen und Aufnahmen von identifizierbaren Personen gefertigt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 4: Der Polizeihubschrauber wurde am 3. Mai 2019 von 15:45 Uhr bis 17:53 Uhr und von 20:13 Uhr bis 21:30 Uhr anlässlich des oben genannten Fußballspiels zur Aufklärung von Personenbewegungen und der Verkehrslage bei der An- und Abreise zum Zweck des rechtzeitigen Erkennens von damit einhergehenden möglichen Störungen im Stadtgebiet von Dresden sowie entlang der Reisewege von Gästefans auf Bundesautobahnen in Sachsen eingesetzt. Der Polizeivollzugsdienst (PVD) fertigte hierbei Übersichtsbildübenragungen in den Führungsstab auf der Grundlage des § 37 Abs. 1a Polizeigesetz des Freistaates Sachsen an. Es wurden keine Videoaufzeichnungen oder Auf— nahmen von identifizierbaren Personen gefertigt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/46 Dresden. 13. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSIVHNiSTERiUM DES INNERN Frage 2: Wie hoch ist die durchschnittliche Lärmbelastung durch einen solchen Hubschraubereinsatz ? Der am Boden wahrnehmbare Geräuschpegel eines in der Luft befindlichen Hubschraubers wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Ein Wert Iässt sich aus dem Lärmschutzzeugnis des eingesetzten Polizeihubschraubers vom Typ EC135T2+ herlei— ten. Der Streckenlärmpegel beträgt darin 85,7 EPNdB (Effective Perceived Noise Decibel ). Die Messung dieses Wertes erfolgte in 120 bis 150 Metern Entfernung. Die Flughöhe bestimmt den wahrgenommenen Geräuschpegel wesentlich. Daher versuchen die Piloten der Polizeihubschrauberstaffel des Freistaates Sachsen, die größtmögliche Flughöhe zu wählen. Dies wiederum ist im Einzelfall von Wettergegebenheiten sowie von flugfachlichen und polizeitaktischen Bedingungen abhängig. Eine pauschale Aussage im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. Frage 3: Welche Kosten fallen für einen solchen Hubschraubereinsatz konkret bzw. durchschnittlich an? Im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen im Freistaat Sachsen wird keine Aufschlüsselung von konkreten bzw. durchschnittlichen Kosten für die Einsatzkräfte sowie Führungs - und Einsatzmittel des PVD des Freistaates Sachsen vorgenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6346 verwiesen. Frage 5: Welche Alternative gibt es zum Einsatz des Hubschraubers und aus welchen Gründen wurden diese nicht gewählt? Zur Erfüllung des in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 und 4 beschriebenen Einsatzauftrages gibt es kein gleich geeignetes Mittel. Mitff ndlichen Grüßen / U Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-06-13T13:02:11+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes