STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17696 Thema: Nutzung von Telemedizin und Videosprechstunden in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Ein Bericht des Bewertungsausschusses zur ambulanten telemedizinischen Leistungserbringung an die Bundesregierung zeigt, dass telemedizinische Anwendungen im Jahr 2017 kaum genutzt wurden. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang wurden telekonsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen und telemedizinische Videosprechstunden in Sachsen seit April 2017 erbracht und abgerechnet? (Bitte auflisten nach Jahren und wenn möglich, nach Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Die Staatsregierung hat diesbezüglich keine Informationen. Die Daten zur Abrechnung von telekonsiliarischen Befundbeurteilungen und Videosprechstunden im Freistaat Sachsen sind ausschließlich in den Abrechnungsdaten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen enthalten. Die Staatsregierung ist dem Landtag jedoch nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft Sachverhalte und Daten, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen als Selbstverwaltungskörperschaft wahrgenommen bzw. von dieser im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgabe erhoben und gespeichert werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen unterliegt als Selbstverwaltungskörperschaft nach § 78 Absatz 1 und Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-19/364 Dresden, 17.Juni2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCl-lUTZ 3 SGB V der Rechtsaufsicht durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Frage 2: Wie stellen sich die technischen Voraussetzungen (Datennetzinfrastruktur , Software) für eine telemedizinische Leistungserbringung im Freistaat Sachsen dar? Das E-Health Gesetz hat mit dem verbindlichen Ausbau der T elematikinfrastruktur (Tl) die erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen geschaffen. Die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur und die Koordination des Telematikinfrastrukturbetriebes trägt die gematik. Im Auftrag ihrer Gesellschafter und unter Berücksichtigung ihrer gesetzlichen Aufgaben errichtet sie die sichere, sektorenübergreifende, digitale Vernetzung des Gesundheitswesens . Seit Dezember 2017 sind alle erforderlichen Hardwarekomponenten für den Anschluss an die Tl durch die gematik zertifiziert und freigegeben. Weiterhin besteht ein gesetzlicher Auftrag der gematik für den Betrieb von vesta (§ 291e SGB V), einem Interoperabilitätsverzeichnis, mit dem Ziel ein zentrales Verzeichnis für technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden des deutschen Gesundheitswesens bereitzustellen. Diese sollen durch die gematik als Referenz empfohlen werden. Seit dem 30. Juni 2017 ist vesta online und nimmt Anträge auf Aufnahme von Standards, Profilen oder Leitfäden in das Interoperabilitätsverzeichnis an. Zwischenzeitlich liegt den Ländern der Referentenentwurf für ein „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation" vor. Darin greift der Bund einige Punkte auf, die wichtig für eine digitale Zukunft in der medizinischen Versorgung sind. Neben dem verbindlichen Anschluss von Krankenhäusern und Apotheken sowie dem freiwilligen Anschluss von Pflegeeinrichtungen und weiteren Heilberufen an die Telematikinfrastruktur , enthält der Entwurf Ausführungen zur Weiterentwicklung, Standardisierung und Nutzung der elektronischen Patientenakte, einschließlich dahingehender Vergütungsregelungen . Des Weiteren werden die Implementierung von zusätzlichen elektronischen Komponenten (eRezept, eAU-Bescheinigung und eArztbrief), sowie die Aufnahme von „GesundheitsApps" in die medizinische Versorgung thematisiert. Für die Erarbeitung von Standards im Bereich der elektronischen Patientenakte unter Einbeziehung relevanter Akteure und Zielgruppen wurde das Forum elektronische Patientenakte (ePA-Forum) durch die GMK 2017 veranlasst. (http://www.epa-forum.de/). Hersteller von Praxissoftware und Krankenhausinformationssystemen waren und sind in den Prozess eingebunden. Im Dezember 2018 wurden die entsprechenden Spezifikationen und Zulassungsverfahren zur elektronischen Patientenakte durch die gematik veröffentlicht . Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der gematik zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Seite 2 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Der Ausbau der ebenfalls erforderlichen Breitbandinfrastruktur, vor allem im ländlichen Raum, wird durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die RL Digitale Offensive Sachsen gefördert. Der Breitbandatlas des Bundes stellt die aktuellste Quelle für die derzeitige Versorgungssituation dar. Die Daten werden kontinuierlich erneuert, sofern Informationen der TK- Unternehmen bereitgestellt werden. Die konkrete Prüfung der Versorgung kann unter https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales /Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html durchgeführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Darstellung nicht adressgenau ist. Entsprechend den Anforderungen der benötigten Dienste kann hier eine Abfrage von 1 MBit/s bis hin zu 50 MBit/s erfolgen. Für adressgenaue Recherchen stehen die entsprechenden Onlineprüfanwendungen der Telekommunikationsunternehmen sowie verschiedener Vergleichsportale zur Verfügung. Frage 3: Was unternimmt die Staatsregierung, um die Sicherstellung der technischen Voraussetzungen zu gewährleisten? Die Sächsische Staatsregierung hat hinsichtlich der technischen Voraussetzungen für die telemedizinische Leistungserbringung keinerlei Sicherstellungs- oder Gewährleistungsverpflichtungen . Die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur und die Koordination des Telematikinfrastrukturbetriebes trägt die gematik. Die Staatsregierung fördert bereits seit 2013 die Breitbanderschließung im Freistaat Sachsen. Aufgrund der förderrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Förderung gegenwärtig ausschließlich in unterversorgten Bereichen möglich. Seit Dezember 2017 hat sich die Staatsregierung zur Notwendigkeit von gigabitfähigen Infrastrukturen bekannt und im Jahr 2018 die Förderung auf dieses nachhaltige Ziel umgestellt. Die finanzielle Voraussetzung wurde durch die Schaffung des Breitbandfond Sachsen mit mehr als 700 Millionen Euro für die Kofinanzierung der Bundesförderung durch den Landtag gelegt. Frage 4: Was unternimmt die Staatsregierung, um die Nutzung der telemedizinischen Anwendungen zu fördern? Die wesentlichen Fragen müssen durch und innerhalb der Selbstverwaltung geklärt werden . Die Gesetzgebungskompetenz für die Gestaltung der Digitalisierung des Gesundheitswesens liegt grundsätzlich beim Bund. Daher ist die Rolle des Freistaates im Prozess der Digitalisierung beschränkt. Freistaat SACHSEN Über den Grad der Digitalisierung im Rahmen der medizinischen Versorgung bzw. über den Einsatz von telemedizinischen Leistungen entscheiden im deutschen Gesundheitswesen die jeweiligen Leistungserbringer. Darüber hinaus werden die Anwendungen der eGK, VSDM ausgeschlossen, für die Patienten freiwillig sein. Die Implementierung sowie die effektive und gewinnbringende Nutzung telemedizinischer Anwendungen ist demnach maßgeblich von der Nachfrage und Akzeptanz sowohl auf Seiten der Leistungserbringer als auch der Leistungsempfänger abhängig. Seite 3 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Insofern werden insbesondere Maßnahmen zur Akzeptanzförderung und Aufklärung über Möglichkeiten und Grenzen telemedizinischer Anwendungen sowie deren Mehrwert für Leistungsempfänger und Leistungserbringer als prioritär eingeschätzt. Aus diesem Grund hat das Sächsische Staatministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern der Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen die Kampagne „Vital.Digital" konzipiert und realisiert. Ziel der Kampagne war es, sowohl die Öffentlichkeit (gesetzlich Versicherte) als auch das medizinische Personal für das Thema „Digitalisierung des Gesundheitswesens" zu sensibilisieren und die Akzeptanz für telemedizinische Leistungen zu fördern. Die Kampagne startete im Frühjahr 2018. Zu den wesentlichen Kampagnenelementen zählten unter anderem Praxis-TV, Außenwerbung (Großflächen), eine Landingpage, ein Kampagnenvideo, Flyer, Werbemittel, Onlinebanner sowie die Nutzung von Facebook. Ferner hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Sachsen 2018 zwei Veranstaltungen durchgeführt , um die Entwicklungen im Bereich digitaler und telemedizinischer Anwendungen zu unterstützen. Am 17. Mai 2018 fand das Dialogforum Digitale Gesundheitswirtschaft statt, zu den thematischen Schwerpunkten der Halbtagesveranstaltung zählten die Rolle der Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaftsbranche, die sektorenübergreifende Arbeit im Digitalisierungsprozess , die Telematikinfrastruktur, E-Health-Anwendungen bzw. Telemedizin. Darauf aufbauend wurde am 17. September 2018 der 1. Sächsischen Tag der Telemedizin mit dem Ziel ausgerichtet, den Stand der Telemedizin in Sachsen zu präsentieren, Handlungsbedarf zu diskutieren und innovative Projekte vorzustellen. Des Weiteren hat der Freistaat die Möglichkeit, mittels finanzieller Anreize Entwicklungen zu stimulieren und zu fördern. Aus diesem Grund stehen in Sachsen zwei unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung. Der Freistaat fördert die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit gegenwärtig 30 Millionen Euro im laufenden Doppelhaushalt nach der Richtlinie eHealthSax. So werden für Projekte im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinischer Anwendungen jährlich 5 Millionen Euro, für die Digitalisierung von sächsischen Krankenhäusern jährlich 10 Millionen bereitgestellt. Darüber hinaus stehen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zeitraum 2014 bis 2020 Mittel in Höhe von 28,6 Millionen Euro für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung, mit denen Innovationen in der sächsischen Gesundheits- und Pflegewirtschaft gefördert werden. In beiden Programmen werden aktuell über 20 Projekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 28 Millionen Euro gefördert. Zudem hat der Freistaat Sachsen im Jahr 2019 den Vorsitz der GMK inne. Aufgrund seiner außerordentlichen Bedeutung wurde das Thema „Digitalisierung im Gesundheitswesen " zum Schwerpunktthema gewählt. Seite 4 von 5 STAATSMJNJSTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Im Leitantrag, der den Titel „Digitalisierung im Gesundheitswesen - wichtige Grundlage für die nachhaltige und zukunftsfeste medizinische Versorgung in allen Regionen Deutschlands" trägt, wurden demgemäß wichtige Ziele der Digitalisierung und notwendige Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, thematisiert. Mit freundlichen Grüß ,_., ' \_) ' Barbira lep:/ Seite 5 von 5 Freistaat SACHSEN 2019-06-18T10:37:08+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes