STAATSMINISTERIUI\f DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17698 Thema: Klagen bei sächsischen Sozialgerichten wegen möglicherweise fehlerhafter Kranken hausabrech n ungen Sehr geehrter Herr Präsident, 2019 veröffentlicht, welche rückwirkend ab dem l. Januar 2014 gültig ist. lm Juni 2016 hatte das Bundessozialgericht in einer Entscheidung über die Vergütung für die akute Schlaganfallbehandlung die Definition der reinen TransporEeit neu gedeutet, was dazu führte, dass viele Krankenkassen Geld von den Krankenhäusern zurückerhalten wollten. Das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft empfahlen gemeinsam den Kassen, die Klagen fallen zu lassen, wenn diese gegen die Klarstellung des DIMDI verstoßen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-15000 Telefax +49 351 564-15009 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 564-KLR Dresden, 4¿.Juni20',l9 T TOB MIT 1' den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: @E ,,þÈ@s. wwwJoB-M¡1-¡.DE Das Deutsche lnstitut für medizinische Dokumentation und lnformation (DlMDl) hat Klarstellungen zum Operationen- und Prozedurenschlüssel Hausanschrift: Sächslsches Staatsmlnlsterium o der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz. sachsen. de/smj Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit Straßenbahnl¡nien 3,6,7, 8, 11 Parken und beh¡ndertengerechter Zugang über Einfahrt Hosp¡talstraße 7 Hinweise zum DatenschuÞ erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. " Zugâng ft¡r elekkon¡sch signiêrtê sowie füÍ vorschlüssêltê aløktron¡sche Dokumente nur psr EGVP, baBPo odar De-Mâil; nähêrê lnformat¡onen zur êlêktronischen Kommunikation m¡t sächsischen Justizbehördsn untêr www. iust¡2. sachsen. de/E- Kommunikation, Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU Frage l: Wie viele Klagen zu dem Sachverhalt wurden seit dem Urteil vom 19.06.2019 des Bundessozialgerichts von Krankenkassen bei den sächsischen Sozialgerichten eingereicht? (Bitte aufgliedern nach Krankenkassen und nach Monaten!) Frage 2: Wie hoch sind die dabei jeweils im Raum stehenden Rückforderungen und insgesamt ? (Bitte aufschlüsseln wie unter I !) Frage 3: Wie viele Klagen wurden seit der Empfehlung des BMG, des GKV Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft fallen gelassen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Zunächst wird hier davon ausgegangen, dass in der Vorbemerkung mit der Passage ,,lm Juni 2016 hatte das Bundessozialgericht in einer Entscheidung...,, das Urteil des Bundessozialgerichte vom 19. Juni 2018, Az:B 1 KR 39/17 R, angesprochen ist. Gleiches gilt in der Frage 1. für die Passage,,...seit dem Urteil vom 19.06.2019 des Bundessozialgerichts ...". Nach der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage sind die Fragen 1. bis 3. allein auf sogenannte ,,Stroke-Unit-Fälle" gerichtet. Die ,,Stroke-Unit-Fälle" selbst sind Teilmenge der aktuell im Fokus der Offentlichkeit stehenden ,,Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten", die wiederum Teilmenge der Verfahren des Sachgebietsgruppe 010,,Krankenversicherung" der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) sind, nach der sich die statistische Erfassung der Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit richtet. Die Sachgebietsgruppe 010 weist keine Untergliederung - etwa in Einzelsachgebiete - auf. Die Ermittlung der erfragten lnformationen (Frage 1.: Menge der eingereichten Klagen, Frage 2.: Höhe der Rückforderungen und Frage 3.: Anzahl der Klagerücknahmen nach der Empfehlung des BMG, des GKV Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft) wäre demnach allein im Wege der händischen Durchsicht aller seit dem 19. Juni 2018 anhängig gewordenen Akten der Sachgebietsgruppe 010 möglich gewesen. lm Zeitraum vom 1 . Juli 2018 bis zum 20. Mai 2019 sind bei Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt den sächsischen Sozialgerichten in der Sachgebietsgruppe 010 insgesamt 5.872 Klagen statistisch neu erfasst worden. Um die erfragten lnformationen sicher zu ermitteln, wäre es erforderlich gewesen, jeweils in der Klagebegründung nachzulesen. Je Akte wäre dafür ein Bearbeitungsaufwand von durchschnittlich nicht weniger als 15 Minuten erforderlich gewesen. Dieses Zeitvolumen schließt die Zeiten für das Heraussuchen und Bereitstellen der Akten, die sich bereits im Archiv befinden, sowie deren Verbringen und Zuordnung im Archiv nach der Recherche, ebenso die Zeiten für die Zusammenführung der ermittelten lnformationen mit ein. Mithin wären 5.872 mal 15 Minuten für die Ermittlung der zur Beantwortung der Fragen 1. bis 3. erforderlichen lnformationen aufzuwenden, Das ergibt zusammen 88,080 Minuten oder 1,468 Stunden oder 183,50 Arbeitstage einer Vollzeitkraft . Der Arbeitsaufiruand ist mithin nicht zumutbar, denn er ist geeignet, die Arbeitsfähigkeit der Sozialgerichte einzuschränken. Von der Beantwortung der Fragen 1. bis 3. wird deshalb auch unter Berücksichtigung des hohen Ranges des parlamentarischen Fragerechts abgesehen. Frage 4: Wie hat sich die Zahl der Klagen wegen möglichenreise fehlerhafter Krankenhausabrechnungen in den letzten fünf Jahren in Sachsen entwickelt? Die Anzahl der Klagen vor den sächsischen Sozialgerichten wegen möglicherweise fehlerhafter Krankenhausabrechnungen hat sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt : 2018: 1.537,2017: 2.219, 2016: 916,2015:2.753 und 2014: 540. Frage 5: Unterstützt die Sächsische Staatsregierung die Empfehlung des BMG, GKV- Spitzenverbandes und der DKHG? Unter Hinweis auf die gemeinsame Empfehlung von BMG, GKV-Spitzenverband, AOK- Bundesverband GbR, Verband der Ersatzkassen e.V., BKK Dachverband e.V., IKK e.V., Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der Deutscher Krankenhausgesellschaft vom 6. Dezember 2018 zum Umgang mit den vor dem lnkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals und vor dem Hintergrund der Übergangsregelung des S 325 SGB V und den Regelungen in den SS 109, 295 und 301 SGB V vor den Sozialgerichten anhängig gemachten Klagen wegen Rückzahlung Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENm von geleisteten Krankenhausvergütungen, hat das Bundesministerium für Gesundheit mit Schreiben vom 12. Dezember 2018 die Aufsichtsbehörden der Länder über seine aufsichtsrechtliche Bewertung der Thematik informiert und zugleich gebeten, diese Rechtsauffassung auch bei der Länderaufsichtsführung zu Grunde zu legen. Eine abschließende Bewertung durch die Staatsregierung ist dazu noch nicht erfolgt. Die Frage ist mithin auf eine Bewertung gerichtet. Das Fragerecht dient nach Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazrJ, den Abgeordneten lnformationen zu verschatfen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-l-03). Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird deshalb abgesehen. Gleichwohl wird mitgeteilt, dass dem Bundesministerium für Gesundheit auf Nachfrage mitgeteilt werden konnte, dass die der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz unterstehende AOK PLUS von den diesbezüglich 58 eingereichten Sammelklagen (ausschließlich für den Bereich der Neurologie und ausschließlich außerhalb Sachsens) bereits neun Sammelklagen durch Rücknahme erledigt hat und sie unter den aktuellen Rahmenbedingungen davon ausgeht, dass voraussichtlich ein weiterer Großteil der Klagen zurückgenommen werden kann. Dieser Mitteilung stellt keine Wertung hinsichtlich einer Unterstützung der o. g, Gemeinsamen Empfehlung der Spitzenverbände auf Bundesebene durch die sächsische Staatsregierung im Sinne der Fragestellung dar. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2019-06-13T10:24:25+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes