STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17699 Thema: Aufklärung über das gesundheitliche Risiko von Tattoos in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat durch ein Forschungsprojekt festgestellt, dass sich Farbpigmente aus Tattoos als Nanopartikel dauerhaft in Lymphknoten ablagern können. Die Pigmente können je nach chemischer Struktur oder durch Verunreinigungen - etwa mit Metallen - gesundheitsgefährdend sein. 50 Prozent aller vom BfR befragten Personen schätzten das gesundheitliche Risiko von Tattoos als niedrig ein. Unter den Tätowierten sind es 87 Prozent." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt die Staatsregierung die Ergebnisse des Forschungsprojektes und der Befragung hinsichtlich des gesundheitlichen Risikos von Tattoos ein? Im Rahmen der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geleiteten Kooperationsstudie zum Nachweis von Tattoo-Farbpigmenten als Nanopartikel in Lymphknoten, welche unter internationaler Beteiligung erarbeitet und im September 2017 veröffentlicht wurde, wurde u.a. erstmalig die Ablagerung von Elementen in Lymphknoten untersucht. Die Ergebnisse liefern nach Einschätzung der Staatsregierung einen wichtigen Beitrag auf dem Weg, für derartige Tattoofarbpigmente eine gesundheitliche Bewertung durch die nationale Risikobewertungsbehörde, das BfR, zu erhalten. Das BfR weist jedoch im Rahmen seiner einschlägigen Veröffentlichungen darauf hin, dass über die Wirkung von Farbpigmenten im Körper derzeit wenig bekannt ist und für eine umfassende Risikobewertung von Tätowiermitteln Expositions- und weitere toxikologische Daten fehlen. Die Ergebnisse des Spezials zu Tattoos des BfR-Verbraucherbarometers, welches mit Stand Juli 2018 veröffentlicht wurde, liefern nach Einschätzung Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.51-19/352 Dresden, /Y Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium filr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ der Staatsregierung wichtige Erkenntnisse über die Einstellung und Risikowahrnehmung der Bevölkerung zum Thema Tätowierungen. Diese Erkenntnisse sind erforderlich, um die Risikokommunikation gezielt an die Erfordernisse und Bedürfnisse der Verbraucher als ein Adressat der Risikokommunikation des BfR anzupassen. Frage 2: Wie wird die sächsische Bevölkerung über gesundheitliche Risiken von Tattoos aufgeklärt? Die sächsische Bevölkerung wird über gesundheitliche Risiken von Tattoos durch die Veröffentlichungen der nationalen Risikobewertungsbehörde, des BfR, in den Medien und insbesondere auf der Internetseite des BfR(www.bfr.bund.de/ Stichwort: Tätowierung bzw. Tattoo) informiert. Informationen zu den Untersuchungsergebnissen der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) von Tätowiermitteln einschließlich deren Bewertung stehen den sächsischen Bürgern in den Jahresberichten der LUA aus den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung. Diese sind u.a. auf der Internetseite der LUA (www.lua.sms.sachsen.de) verfügbar. Allgemeine Informationen über Risiken von Tattoos und Permanent-Make-Ups stellt auch die vom Freistaat Sachsen geförderte Verbraucherzentrale Sachsen e. V. den Verbrauchern zur Verfügung; aktuell unter: https://www.verbraucherzentrale-sachsen .de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/gesundheitliche-risiken-von-tattoos -und-permanent-makeup-11745. Frage 3: Wie wird die sächsische Bevölkerung über gesundheitliche Risiken von Laserentfernungen (Entfernung von Tattoos durch Laser) aufgeklärt? Dazu liegen der sächsischen Staatsregierung keine Informationen vor. Frage 4: Sind Tattoo-Studios und Laserbehandlungszentren verpflichtet, über mögliche Risiken aufzuklären? Bezüglich Tattoo-Studios: Im Rahmenhygieneplan für Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können (Piercing- und Tätowierungs - (Tattoo-), Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen u. ä.) ist unter dem Punkt „Vorbereitung des Kunden" aufgeführt: ,,Eine Aufklärung und Beratung des Kunden über mögliche Gesundheitsgefahren beim Tätowieren und Piercen (z. B. über Allergien durch p-Phenylendiamin PPD), über Wundpflege und Nachbehandlung ist vor jeder Behandlung durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren." (https://www.gesunde.sachsen .de/download/Download_Gesundheit/RHPI_ Tatoo_etc.pdf). Bezüglich Laserbehandlungszentren: Bei derartiger Laserbehandlung wird der Mensch nichtionisierender Strahlung ausgesetzt . Gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) (Artikel 4 V. v. 29.11.2018, BGBI. 1 S. 2034, 2187 (Nr. 41)), die am 31. Dezember 2018 veröffentlicht wurde, sind Personen, an denen die nichtionisierende Strahlung angewendet wird, über mögliche Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR S0Z1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ gesundheitliche Risiken aufzuklären. Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft. Frage 5: Falls ja, wie wird die Einhaltung dieser Verpflichtung überprüft? Bezüglich Tattoo-Studios: Eine Hygienebegehung des Gesundheitsamtes findet auf Grundlage des Rahmenhygieneplans statt. Bezüglich Laserbehandlungszentren: Nach Inkrafttreten der NiSV ab 31. Dezember 2020 wird die Einhaltung auch dieser Verpflichtungen überprüft. Mit freundlichen Grüßen ~,.,j( Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2019-06-17T09:48:45+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes