STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90lD|E GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17700 Thema: „Gefährlicher Ort“ nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG in Lugau (Erzgebirgskreis) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In Lugau existiert nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG ein ‚Gefährlicher Ort‘, der die Bereiche ,Palletti-Park, Chemnitzer Straße , Straßenbereich zwischen Hohensteiner Straße und Bahnstraße, einschließlich ehemaliger Güterbahnhof‘ umfasst.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei dem Begriff „Gefährlicher Ort“ handelt es sich nicht um einen im Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) definierten Begriff. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung in der Antwod der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/14349 verwiesen. Frage 1: Wann wurde der in der Vorbemerkung genannte Bereich in Lugau zu einem „gefährlichen Ort“ nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG erklärt? Die Einklassifizierung des Paletti—Parks in Lugau, Chemnitzer Straße 1, einschließlich des südlich angrenzenden ehemaligen Güterbahnhofs erfolgte zum 1. Januar 2018. 1 Freistaatf.}SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/48 Dresden. 14. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern \Miheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. B. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIiNiSTERiUM DES INNERN Frage 2: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte rechtfertigten die Deklarierung des genannten Bereichs als „gefährlicher Ort“ bzw. die Annahme, dass dort Straftaten begangen werden im Vorfeld der Deklarierung? (Bitte konkrete Darlegung der erh 6hten Begehung von Straftaten, Polizeieinsätzen, Aufenthalt von Straftätern etc.) Der Stadtpark Lugau mit der Skaterbahn und dem angrenzenden Bahnhofsgebäude, der südlich des Einkaufszentrums „Paletti-Park“ und zwischen der Bahnstraße und der Hohensteiner Straße gelegen ist, bilden in der Stadt Lugau einen bevorzugten Treffpunkt im Freizeitbereich für Gruppierungen verschiedener Nationalitäten und Altersgruppen . Dabei wurden an der Skaterbahn vermehrt Sachbeschädigungen, insbesondere durch Graffiti, verübt. Aus den Gruppierungen heraus entwickelten sich häufig Ordnungsstörungen (Lärmbelästigungen), die zum Teil in Straftaten mündeten. In den Abendstunden kam es bei einzelnen Mitgliedern zu übermäßigem Konsum von Alkohol oder von Betäubungsmitteln. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wies zwar für die Stadt Lugau im Jahr 2017 ge— genüber dem Vorjahr einen Rückgang der Anzahl der „Straftaten insgesamt“ von 24,7 Prozent aus. Hingegen stiegen die Fallzahlen in den Deliktsbereichen „Rauschgiftkriminalität “ um 55,6 Prozent (fünf Delikte) und „Straßenkriminalität“ um 13,8 Prozent (vier Delikte) an. Eine Verschärfung der Lage konnte im Oktober 2017 beobachtet werden. Allein in diesem Monat ereigneten sich drei gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppierungen, welche als gefährliche Körperverletzungen gemäß § 224 Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft wurden. Das angrenzende Einkaufszentrum ,,Paletti-Park“ bildete in der Stadt Lugau den Schwerpunkt im Bereich der Diebstahlsdelikte. Neben Ladendiebstählen wurden aufgrund der guten Verkehrsanbindung Bandendiebstähle von reisenden Tätergruppierungen registriert. Im Jahr 2018 konnte eine reisende osteuropäische Tätergruppierung ermittelt werden, der im „Paletti-Park“ zwei Diebstahlshandlungen als Bandendelikt zugeordnet werden konnten. Der Parkplatz des Einkaufszentrums stellte zudem den Schwerpunkt für Verkehrsstraf— taten, wie z. B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB, dar. Frage 3: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte rechtfertigen die Aufrechterhaltung der Deklarierung des genannten Bereichs als „gefährlicher Ort“ bzw. die Annahme, dass dort (weiterhin) Straftaten begangen werden? (Bitte konkrete Darlegung der erhöhten Begehung von Straftaten, Polizeieinsätzen, Aufenthalt von Straftätern etc.) Trotz der Klassifizierung der Skateranlage, der Parkanlage und des Einkaufzentrums „Paietti-Park“ als on nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 SächsPolG und der damit erleich— terten Personenkontrollen weist die PKS für die Stadt Lugau im Jahr 2018 bei der Anzahl der „Straftaten insgesamt“ einen Anstieg von 27,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf. Dabei kam es in den Deliktsbereichen „Straßenkriminalität“ zu einem Anstieg Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN von 57,6 Prozent (19 Delikte), „Rauschgiftkriminalität" von 50,0 Prozent (sieben Delikte) und „Sachbeschädigungen durch Graffiti" von 500 Prozent (15 Delikte) im Vergleich zum Jahr 2017. Der Deliktsbereich „Gewaltkriminalität“ blieb auf gleichem Niveau wie im Vorjahr. Seit 1. Januar 2019 wurden im fragegegenständlichen Bereich folgende Delikte registriert : — vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (drei Fälle des Besitzes von Cannabis, ein Fall des Besitzes von Methamphetamin), - drei Fälle des Diebstahls, darunter ein Fall des besonders schweren Falls des Diebstahls von Buntmetall, - drei Fälle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, — ein Fall der Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen, - ein Fall der sexuellen Belästigung zum Nachteil von zwei Minderjährigen (Mädchen ), — ein Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie - ein Fall des Verstoßes gegen das Waffengesetz (Reizstoffsprühgerät).'ZJZ:Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-06-14T10:36:27+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes