STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6I17701 Thema: Einwirken sächsischer Behörden auf Vorsitzenden von Kleingartenverein in Leipzig zwecks Vermietung an Neonazus Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Verschiedene Medien haben jüngst berichtet, dass im Jahr 2017 in einem Lokal eines Leipziger Kleingartenvereins zwei Neonazi- Veranstaltungen, ein Konzert im Juli und ein sog. Zeitzeugenvortrag im Dezember, stattgefunden haben. Der Vorsitzende des Vereins gab zunächst gegenüber der Presse an, dass er ca. eine Woche nach der ersten Veranstaltung durch den Verfassungsschutz daraufhin gewiesen worden sei, dass er getäuscht wurde und dass ein Neonazi-Konzert, statt die angemeldete Geburtstagsfeier stattgefunden habe. Die Frau, die für die Anmietung verantwortlich gewesen sei, habe nach einem weiteren Termin gefragt, woraufhin er nicht erneut vermieten wollte, jedoch vom Verfassungsschutz gebeten worden sei, auch für diese Veranstaltung zu vermieten, da man als Behörde diese Veranstaltung ‚gerne begleiten‘ wolle (Nachzulesen in Kreuzer 05/2019, S. 31 ‚Glatzen, Gesang und Gärten‘). In einem am 13.05.2019 bei ,Vice‘ erschienenen Artikel (‚Sächsische Behörden sollen Stadtrat gedrängt haben, sein Gartenvereinsheim an Neonazis zu vermieten‘: https:llwww.vice.comldelarticle/j5w5w3l sachsische -behorden-sollen-stadtrat-qedranqt-haben-sein-qarten vereinsheim -an-neonazis-zu-vermieten) gibt der Vorsitzende des Vereins gegenüber der Presse an, die Frau, die für die Anmietung verantwortlich war, habe gleich für beide Termine angefragt. Abweichend von seiner ersten Aussage gegenüber der Presse, gibt er außerdem an, ca. eine Woche nach dem ersten Termin habe nicht der Verfassungsschutz sondern die Polizei bei ihm vorgesprochen und ihn über den wahren Inhalt der Veranstaltung in Kenntnis gesetzt. Daraufhin will er gefragt haben, ob er die zweite Buchung im Dezember absagen solle. Die Beamten hätten ihn jedoch gebeten, die Veranstaltung wie geplant statt- FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3644 Dresden, 14. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIiNiSTERiUM DES iNNERN finden zu lassen. Man wolle den Abend für Ermittlungstätigkeiten nutzen. Außerdem könne er sich nicht mehr erinnern, ob bei diesem Gespräch auch vom Verfassungsschutz die Rede gewesen sei. Der Verfassungsschutz verneint in beiden Artikeln, Kontakt mit dem Vorsitzenden des Vereins gehabt zu haben und ihn gedrängt zu haben, die zweite Veranstaltung durchzuführen. ‚Die Leipziger Polizei kann auf die Schnelle [...] Schilderung weder bestätigen noch dementieren. Man werde die notwendigen Angaben zusammensuchen und sich in einigen Tagen melden können.‘ erklärte die Polizei gegenüber ,Vice‘.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Beamte der Polizeidirektion Leipzig hatten zwischen den in der Vorbemerkung genannten Veranstaltungen Kontakt zu einem sogenannten Objektverantwortlichen, diesen jedoch nicht im Hinblick auf die Durchführung einer weiteren Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Vereins beeinflusst. Frage 2: Inwieweit kam es seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz, der Polizei oder anderer sächsischen Behörden zu einer Beeinflussung des Vereinsvorsitzenden hinsichtlich der Durchführung einer weiteren Neonazi-Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Vereins? Sächsische Behörden haben keinen Einfluss im Sinne der Fragestellung genommen. Frage 3: Inwiefern entspricht es der grundsätzlichen Praxis des Landesamtes für Verfassungsschutz , der Polizei oder anderer sächsischer Behörden, getäuschte Vermieter um die erneute Vermietung ihrer Objekte an Neonazis zu bitten, um Veranstaltungen von Neonazis ,,beg|eiten“ zu k6nnen bzw. „Ermittlungstätigkeiten“ durchzuführen? Es entspricht nicht der Praxis sächsischer Behörden, im Sinne der Fragestellung tätig zu werden. Mit f undlichen Grüßen.]£! r f. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-06-14T10:37:01+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes