STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/17710 Thema: Förderung des Freiberger AGENDA e.V. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Projekte des Freiberger AGENDA 21 e. V. wurden in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 durch den Freistaat Sachsen in jeweils welcher Höhe gefördert? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern .) Nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL „Wir für Sachsen") vom 10.10.2007 konnten Ehrenamtliche unter den dort bestimmten Voraussetzungen pauschale monatliche Aufwandsentschädigungen erhalten, die über den Projektträger ausgereicht wurden. Der Verein erhielt für sein Projekt 'Wir sind Freiberg - lokales Netz für eine weltoffene Stadt" Zuwendungen in folgender Höhe: 2015 und 2016 jeweils 1.400,00 €, 2017 insgesamt 2.200,00 € und 2018 insgesamt 2.640,00 €. Das Staatsministerium für Kultus hat eine Kooperation mit der Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) zur Umsetzung einer jährlich stattfindenden Landesausstellung Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Im Jahr 2015 wurde der Freiberger AGENDA 21 e.V. mit der Umsetzung der Landesausstellung BNE beauftragt und erhielt für die Ausstellung „Bildung für Morgen - Die sächsische Ausstellung zu Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung 2015", 4.897,85 Euro. Frage 2: Welche Konzepte, Handlungsziele, Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsziele und Zielgruppen lagen den einzelnen Projekten nach Ziffer 1. zugrunde? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern ) Das Ziel der Förderung nach der Richtlinie „Wir für Sachsen" war die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-19/387 Dresden, 1'y Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Landesausstellung BNE verfolgte das Ziel, die vielfältigen sächsischen Initiativen, Projekte und Akteure der nachhaltigen Entwicklung an sächsischen Bildungseinrichtungen einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen und zum Mit- bzw. Nachmachen anzuregen. Frage 3: Welche einzelnen Maßnahmen, insbesondere Personal- und Verwaltungskosten für die Organisation, Veranstaltungen, Vorträge, Druckerzeugnisse usw. hat der Verein im Rahmen der Durchführung der Projekte zu Ziffer 1. geplant und jeweils in welcher Höhe Mittel dafür ausgezahlt bekommen? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern) Im Rahmen der Zuwendungen nach der Richtlinie „Wir für Sachsen" wurden personengebundene Aufwandsentschädigungen gefördert. Im Rahmen der Landesausstellung BNE wurde die Erstellung und Präsentation der Ausstellung „Bildung für Morgen - Die sächsische Ausstellung zu Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung 2015" gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Aus welchen Tatsachen leitete die Bewilligungsstelle ab, dass bei dem geförderten Verein eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und er in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen (s. Nr. 1.2 VwV zu § 44 SäHO)? Bewilligungsstelle für die Förderung nach der Richtlinie „Wir für Sachsen" war die Bürgerstiftung Dresden. Die Projektförderung im Rahmen der Bildungsangebote für nachhaltige Entwicklung erfolgte eigenverantwortlich durch die Landesstiftung Natur und Umwelt . Aus der Prüfung und Abrechnung der Projekte ergaben sich keine Erkenntnisse, die Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung begründen könnten. Frage 5: Erhielt der Verein im Zeitraum 2015 bis 2018 weitere Fördermittel vom Landkreis Mittelsachsen und der Stadt Freiberg? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten je Mittelgeber aufgliedern.) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Mit freundlichen Grüßen (Jk Barbara Klepsc Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-06-17T09:49:29+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes