STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/17712 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/17414 und 6I16885: Straftaten in Chemnitz vom 26.08.2018 bis 31.08.2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aufgrund welcher konkreten Umstände wurde der Sachverhalt gegenwärtig dem „Phänomenbereich — nicht zuzuordnen“ — zugeordnet? Nach den bundesweiten Richtlinien zur Erfassung und Bewertung von Politisch motivierter Kriminalität (PMK) kann jeder derartige Sachverhalt immer nur einem Phänomenbereich zugeordnet werden. Ist der Sachverhalt nicht unter den Phänomenbereichen PMK -|inks-‚ PMK —rechts-, PMK -ausländische ldeologie- oder PMK -re|igiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich -nicht zuzuordnen- zu wählen. Im vorliegenden Fall liegen die Voraussetzungen zur Einordnung unter den Phänomenbereichen PMK —Iinks-, PMK —rechts-‚ PMK -aus|ändische Ideologie- oder PMK -religiöse ldeologie- nicht vor, sodass der Sachverhalt gegenwärtig dem Phänomenbereich —nicht zuzuordnen- zuzuordnen ist. Frage 2: lst der Angeklagte einschlägig (PMK Verdacht) vorbestraft bzw. wur— den gegen ihn in der Vergangenheit Ermittlungen wegen einschlägiger Straftaten geführt und wenn ja, wegen welcher Straftaten wurde gegen den Angeklagten ermittelt? Frage 3: Wenn gegen den Angeklagten in der Vergangenheit wegen einschlägiger Straftaten ermittelt wurde: Welchen Phänomenbereichen der PMK- Statistik wurden diese Straftaten zugeordnet? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/51 Dresden. 14. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUiVIDES iNNERN Frage 4: Erfolgte im Laufe der aktuellen Ermittlungen eine Überprüfung undloder Korrektur der Kategorisierung und wenn ja, aufgrund welcher Umstände? Frage 5: Wird oder wurde der Angeklagte als bekannte Person schon vor den hier in Rede stehenden Straftaten einem politisch extremistischen Spektrum, im Sinne der Kategorien des LfV, zugeordnet? Wenn ja, welchem? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. undlichen GrüßenM,; rof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-06-14T11:35:25+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes