STAATSMiNiSTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17721 Thema: Straftaten unter Vewvendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Neustadt 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichiautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Neustadt und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 13 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/5858 Dresden, 17. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wiihelm-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Mai 2016 Juni2016 Juli 2016 A N A I August 2016 September 2016 Oktober 2016 N . November 2016 Dezember 2016 3 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Albertstadt Dresden; OT Äußere Neustadt Dresden; OT Innere Neustadt A N O J — K 1 1 1 Dresden; OT Leipziger Vorstadt Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehn‘achnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Bahnhof Bundesstraße Diskothek Gemeindestraße (_ ‚ J _ \ _ \ _ \ Hotel Park Parkplatz Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Straßenbahn Veranstaltungs-Nergnügungsgelände Wohngebiet/Siedlung N—\—\\|—\| Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in acht Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In fünf Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Eine der 13 Straftaten konnte dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -|inks- zugeordnet werden. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSNIiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 im Ortsamtsbereich Dresden-Neustadt und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe" enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschiegung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 53 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Dresden; OT Albertstadt 4 Dresden; OT Äußere Neustadt 30 Dresden; OT Innere Neustadt 9 Dresden; OT Leipziger Vorstadt 9 Dresden; OT Radeberger Vorstadt 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim- _ mung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- 26 sönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5 Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1 Strafrechtliche Nebengesetze 19 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 6 Stichwaffen Schusswaffen Waffen ohne nähere Bezeichnung 7 Von den insgesamt 53 Straftaten ist jeweils eine Straftat dem Phänomenbereich der PMK —rechts- und der PMK -Iinks- zuzuordnen. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, K6rperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Neustadt im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs— und Löschfris— ten keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte sind in der Tabelle dargestellt: Stadtbezirk Dresden-Neustadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 78 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 195 Nötigung gem. § 240 StGB 43 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 40 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 2 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 3 Profér. oland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-06-17T12:49:48+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes