STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17725 Thema: Bewaffnung von Mitarbeitern privater Wach- und Sicherheitsunternehmen bei der Bewachung sächsischer Liegenschaften Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestelit: „Im Beitrag ‚Rechte Szene kontrolliert Großteil der Chemnitzer Sicherheitsbranche ‘ auf der Internetseite des Mitteldeutschen Rundfunks ist zu lesen: ‚Auch vor dem Bereitschaftspolizeipräsidium in Chemnitz haben Distelkam-Security-Leute sogar bewaffnet Wache geschoben.‘ (Quelle: https:Ilwww.mdr.delnachrichtenlpolitik/regionallrechtesicherheitsfirmen -chemnitz-100.html‚ zuletzt aufgerufen am 16.05.2019)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lst es zutreffend, dass Mitarbeiter privater Wach- und Sicherheitsunternehmen bei der Bewachung und Einlasskontrolle sächsischer Liegenschaften Waffen tragen? (Bitte mit Angabe der Liegenschaft und der Art der Bewaffnung!) Es ist zutreffend, dass Mitarbeiter privater Wach- und Sicherheitsunternehmen bei der Bewachung und Einlasskontrolle bestimmter Liegenschaften des Freistaates Sachsen Waffen tragen. Die Angabe der konkreten Liegenschaften und die Art der Bewaffnung unterliegen der Einstufung „VS — Nur für den Dienstgebrauch“. Eine Offenlegung der Daten könnte sich nachteilig auf die Interessen des Freistaates Sachsen auswirken. Mit einer Veröffentlichung erhielten potentielle Angreifer einen Überblick über den Schutz und die Wertigkeit der vom Freistaat Sachsen genutzten Liegenschaften und könnten mögliche Taten besser planen. Aus der Übersicht könnte abgeleitet werden, in welchen Liegenschaften besonders schützenswerte Gegenstände vorhanden sind und in FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/62 Dresden, 17. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—BucK—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES lNNERN welcher Form diese geschützt werden bzw. bei welchen Liegenschaften ein unbewaffneter Objektschutz gegebenenfalls leichter übenNindbar wäre. Die eingestuften Erkenntnisse wurden an die Geheimschutzstelle des Sächsischen Landtages mit der Bitte übersandt, den Damen und Herren Abgeordneten die Einsichtnahme zu ermöglichen. Frage 2: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist es Mitarbeitern privater Wach- und Sicherheitsunternehmen aus Frage 1 gestattet, in der Offentlichkeit und während des Wachdienstes Waffen zu tragen? Private Wach- und Sicherheitsunternehmen können einen sogenannten Waffenschein zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 10 Abs. 4 in Verbindung mit § 28 Waffengesetz (WaffG) bei der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde beantragen. Sie müssen glaubhaft machen, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person (§ 19 WaffG) oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern, und sie müssen die Wachpersonen, die auf Grund des Arbeitsverhältnisses Schusswaffen des Erlaubnisinhabers nach dessen Weisung besitzen und führen sollen, der zuständigen Kreispolizeibehörde zur Prüfung benennen. Mi e ndlichen Grüßen Pr . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-06-17T12:46:31+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes