SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/17730 Thema: Förderung des Treibhaus e.V. - Nachfrage zu 6/17312 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Antwort der Staatsregierung zu Drs 6/17312 erhielt der Treibhaus e.V. im Jahr 2017 durch diverse Förderungen von Land und Kommunen insgesamt 132.583,04€ und es sind im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung der Projekte in den Jahren 2015 bis 2017 keine Unregelmäßigkeiten in der Umsetzung und Verwendung der Mittel festgestellt worden. Gleichzeitig sind auf Bildern des Vereins auf dessen Homepage eindeutig Antifa- und anarchistische Symbole zu erkennen (s. rot eingekreiste Bereiche in Anlage – Screenshots).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist eine Förderung von Vereinen nach den FRL Weltoffenes Sachsen und FRL Jugendpauschale möglich, welche offen Sympathien zur Antifa und anarchistischem Gedankengut hegen bzw. aufweisen ? (Bitte je FRL begründen). Frage 2: Inwieweit ist die Anbringung bzw. Verwendung der in der Anlage dargestellten Symbole für Vereine förderschädlich, welche Fördermittel der unter 1. genannten FRL beantragen bzw. erhalten haben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1-2: Der Verein „Treibhaus e.V.“ ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Als Träger der freien Jugendhilfe können gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Zuständig für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und die Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen ist im vorliegenden Fall das Jugend- Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) DF-0141.51-19/369 Dresden, .Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 3 amt des Landkreises Mittelsachsen, da es sich um einen regional tätigen Verein handelt. Eine Zuständigkeit des Landesjugendhilfeausschusses besteht nur bei überörtlich tätigen Trägern. Der Landkreis Mittelsachsen erhielt auf der Grundlage der „FRL Jugendpauschale“ Zuwendungen für die Stabilisierung und den bedarfsgerechten Ausbau örtlicher Angebote der Jugendhilfe. Aufgrund der Förderung in Form einer Pauschale obliegt es den Erstzuwendungsempfängern in Zusammenarbeit mit den jeweiligen örtlichen Jugendhilfeausschüssen , welcher Träger im Einzelnen eine Zuwendung erhält. Gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe u.a. dann fördern, wenn der jeweilige Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Zuständig für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist insoweit auch der Landkreis Mittelsachsen als Erstempfänger der Zuwendung. Im Falle der Förderung aus der Richtlinie „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz “ handelt es sich um eine Förderung eines immateriellen Projektes auf Grundlage eines Förderantrages nicht um eine institutionelle Förderung eines Vereins. Ein Projekt eines Vereins kann gefördert werden, solange sich dieses nicht gegen die Werte und Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet (vgl. RL WOS Ziffer III Nummer 2). Aus den der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – vorliegenden Fotos, Flyern und anderen Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt "FAIR - Fit gegen Antisemitismus , Intoleranz und Rassismus" des Treibhaus e.V. ergeben sich keine Erkenntnisse, die auf eine Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen schließen lassen würden . Die Akten enthalten diesbezüglich keine Merkmale. Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung gegen den Treibhaus e.V. bzw. das Café Courage wegen der Verwendung von Antifa-Symbolen und anarchistischen Symbolen in deren Räumlichkeiten? Die mit der Kleinen Anfrage übermittelten Kennzeichen sind nicht strafbewährt. Insoweit bieten diese keinen Anlass für Maßnahmen der Strafverfolgung. Im Übrigen werden gegen die, der Staatsregierung bekannten Verantwortlichen des Treibhaus e.V. bzw. des Café Courage (Mitglieder des Vereinsvorstandes, Geschäftsführer , Projektleiterin), von den sächsischen Staatsanwaltschaften keine Ermittlungsoder Strafverfahren wegen der Verwendung von Antifa-Symbolen und anarchistischen Symbolen in deren Räumlichkeiten geführt. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um eine zukünftige Förderung von Vereinen zu unterbinden, welche offen Sympathien zur Antifa und anarchistischem Gedankengut aufweisen? Eine Aussage zur Förderung von Vereinen mit Sympathien zur „Antifa“ oder zu „anarchistischem Gedankengut“ kann angesichts der Pauschalität sowie der fehlenden Eingrenzbarkeit und Bestimmtheit der Begriffe nicht getroffen werden. Seite 3 von 3 Bei Vorliegen gesicherter Informationen bleibt die Förderung für Vereine, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, jedoch verwehrt. Des Weiteren wird auf die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag Drs.-Nr. 6/13994 (Seite 4, letzter Absatz) verwiesen. Frage 5: Liegen der Staatsregierung Kenntnisse zur Verbindung von Mitgliedern des Treibhaus e.V. bzw. des Café Courage und dem Sprengstoffanschlag auf das AfD-Bürgerbüro in Döbeln am 03.01.2019 vor, wenn ja welche? Es liegen keine Erkenntnisse zu einer Verbindung zwischen Mitgliedern des Treibhaus e.V. bzw. des Café Courage und dem Sprengstoffanschlag auf das AfD-Bürgerbüro in Döbeln am 3. Januar 2019 vor. Es wird auf die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag Drs.-Nr. 6/16333 und auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/17041 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Petra Köpping 2019-06-18T06:57:35+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes