STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17735 Thema: Angriff auf Zentrum D5 des Netzwerk für Demokratische Kultur am 12. Mai 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 12. Mai 2019 besuchte eine größere Gruppe von etwa 30 - 60 Personen das Männerfußballspiel der Landesklasse Nord: ATSV Frischauf Wurzen .I. Roter Stern Leipzig *99 e.V. Gemeinte Gruppe befand sich im Zuschauer*innen-Bereich des Heimteams und positionierte sich politisch nach übereinstimmenden Augenzeug*innen- und Presseberichten extrem rechts bis neonazistisch. Die Gruppe posierte vor dem Spiel in der Nähe des Bahnhofes und veröffentlichte ein Foto auf verschiedenen Plattformen, wo sich die Akteure selbst offenbar als ‘808 Crew‘ bezeichnen. Nach Spielende gab es einen Angriff auf das Wurzner Kultur- und Bürgerinnenzentrum D5 des Vereins Netzwerk für demokratische Kultur e.V. Laut Mitteilung des Vereins waren die Angreifer jene Gruppe, die zuvor das Spiel besucht hatte.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer |. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/655 Dresden. 18. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiiheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 1: Gegen wie viele Personen wurde bei dem bzw. im Zusammenhang mit dem Fußballspiel aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung und Zusammenhang zu Fußballfanszenen aufschlüsseln und dabei auch Bezug zu o.g. Gruppe herstellen) Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel wird in jeweils einem Fall ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 113 Strafgesetzbuch (StGB), § 185 StGB und das Sprengstoffgesetz gegen jeweils einen Tatverdächtigen geführt. Weiterhin wurden drei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz gegen jeweils einen Betroffenen eingeleitet . Tatort ist in allen Fällen die Heinrich-Heine-Straße in Wurzen. Bei den Tatverdächtigen /Betroffenen handelte es sich um Anhänger der Heimmannschaft. Zu einer politischen Einordnung liegen bislang keine Erkenntnisse vor. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Angriff auf das Kulturzentrum D5 und waren nach Erkenntnissen der Landesregierung 0.9. Gruppe und die Angreifer (mindestens teilweise) identisch? Die Polizei erhielt am 13. Mai 2019 durch die Anzeige vom Sachverhalt Kenntnis. Wie bereits in der Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig vom 14. Mai 2019 dargelegt , soil sich der Angriff wie folgt ereignet haben: Am Sonntagabend wurde das Haus eines Vereins am Domplatz von einer Gruppe schwarz gekleideter und teilweise vermummter Personen angegriffen. Die Überwachungskameras wurden zum Teil zerstört und entwendet. Außerdem wurde mehrfach gegen die Haupteingangstür getreten und Bierflaschen gegen die Fassade des Gebäudes geworfen. An Tür und Fassade entstand Sachschaden. Inwieweit Besucher des 0. g. Fußballspiels als Tatverdächtige in Betracht kommen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Frage 3: Wie verlief der Polizeieinsatz nach Spielende? Gab es eine Begleitung der 0.9. Gruppierung? Wie lange und wohin? Wenn nicht: Warum nicht? Die Einsatzkräfte hatten im Rahmen der Absicherung des Fußballspiels den Auftrag, ein Zusammentreffen der Fanlager von Heim- und Gästemannschaft auch nach Spielende zu verhindern. Dazu wurden die Anhänger beider Vereine, die gleichzeitig die Spielstätte über getrennte Abgangswege verließen, polizeilich begleitet. Für die Fans des Gästevereins und deren Mannschaft erstreckte sich die Begleitung bis zur Autobahn. Eine Gruppierung von ca. 60 Personen aus dem Bereich der Heimfans versuchte nach Verlassen des Stadions zum Abstellort der Fahrzeuge der Fans der Gästemannschaft zu gelangen. Um die Gefahr von Auseinandersetzungen abzuwenden, wurde diese Personengruppe von polizeilichen Einsatzkräften zu einem Parkplatz an der Dresdener Straße geleitet, auf welchem sich die Gruppierung auf Veranlassung der Einsatzkräfte auflöste. Teils verließen die Personen den Ort mit dort abgestellten Fahr- Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERWM DES INNERN zeugen, teils unter weiterer polizeilicher Präsenz in Richtung des Wurzener Bahnhofs, von wo sie sich dann mit Fahrzeugen bzw. zu Fuß entfernten. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur "808 Crew" bzw. zu einem hooligan- oder kameradschaftsähnlichen, extrem rechten Zusammenhang eher junger Leute in Wurzen und Umgebung? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 5: In welchem Umfang waren an dem bzw. im Umfeld des Spiels Personen beteiligt,, die welchen Bestrebungen der extremen Rechten! Neonaziszene, die als Fußballfans der „Kategorie B“ und „C“ und/ oder „Gewalttäter Sport“ bekannt sind? (bitte Zahl, Funktion auf der Versammlung, Name der Organisation! des Zusammenschlusses und Zuordnung zu welchen Fußballfanszenen aufführen) Nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen sollen sich im Umfeld des Fußballspiels am 12. Mai 2019 eine Person der ,,Jungen Nationalisten“ und zwei Personen der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene aufgehalten haben. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung derzeit nicht vor. Mit fre dlichen Grüßen . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-06-18T12:41:56+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes