STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 567-KLR www.justiz.sachsen.de/smj U SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden.p. Juni2üe Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6117736 Thema: Stand der Ermittlungsverfahren gegen we¡tere Mitglieder der,,Gruppe Freital" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt das Verfahren gegen d¡e WWl¡vJOB.MIT-J.DE we¡teren verdächtigen Mitglieder und/ oder Unterstützer*innen der Hausanschrift: ,,Gruppe Freital". Bisher ist nichts über die fortlaufende Ermittlungen und ;å::::]ij* staatsministerium mögliche Anklageerhebungen bekannt." i,,ïS}fl]::f.i TOB MIT 1' o Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden Y;H:,'""^""iiil'"*' Straßenbahnlinien Frage I : s, o, 7, s, 11 Wie ist der Stand der Ermittlungsverfahren im o.g. Fall? (bitte Zahl der ;:åff;$å".i;i.*ï Beschuldigten, Straftatbestände, Stand der Ermittlungen, Anklageerhe- EinrahrtHospitalstraße7 bung etc angeben) Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung lll, Zentralstelle Extremis- .5i?'dffJå:ilt"J:ållj:,,.""_i,:H3i"A" mus Sachsen, führt ein Ermittlungsverfahren gegen neun mutmaßliche Mitglie- Ï3i|}l,ilîlißli,i,li"lllîllíåfffiî*' der bzw. unterstützer der,,Gruppe Freital". ffiffi$H::?å:"nun'* Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN# Diesen wird zur Last gelegt, zusammen mit den weiteren Mitgliedern der Vereinigung am 27. Juli 2015 einen Sprengstoffanschlag auf den PKW eines Geschädigten verübt zu haben, am 11. August 2015 einen Sprengstoffanschlag auf den Briefkasten einer weiteren Geschädigten verübt zu haben, am 12. August 2015 Graffitis auf Straßen und an öffentlichen Gebäuden im Raum Freital angebracht zu haben, am 20. September 2015 einen Sprengstotfanschlag auf ein Büro der Partei ,,DlE LINKE" in Freital verübt zu haben, am 18. Oktober 2015 einen Sprengstoffanschlag auf das Wohnprojekt in der Overbeckstraße 26 in Dresden ver[ibt zu haben und am 1. November 2015 einen Sprengstoffanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in der Wilsdruffer Straße 1 in Dresden verübt zu haben. Gegen die Beschuldigten besteht nach den bisherigen Ermittlungen der Tatverdacht der Mitgliedschaft in bzw. der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung sowie des Venruendens von Kennzeichen verfassungswid riger Organisationen. Die Ermittlungen dauern an. lm Hinblick auf eine weitere Beschuldigte wurde das Ermittlungsverfahren gemäß S 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, nachdem diese am 15. Mä22019 verstorben war. Frage 2: Wurde der Verteidigung und den Vertreter*innen der Nebenklage bereits Akteneinsicht gewährt? Wenn nein: Warum nicht? Die Verteidiger der Beschuldigten haben Akteneinsicht in die Ermittlungsakten, die Beiakten sowie die den jeweiligen Beschuldigten betreffenden Sonderbände erhalten. Den Nebenklagevertretern wurde bislang keine Akteneinsicht gewährt, weil die Ermittlungen noch andauern und vor der Gewährung von Akteneinsicht an die Nebenklage zunächst zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang der beantragten Akteneinsicht übenruiegende schutzwürdige lnteressen der Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen, $ 406e Abs. 2 Satz 1 StPO. Da den Nebenklägern Akteneinsicht grundsätzlich nur im Rahmen ihrer Anschlussbefugnis nach $ 395 StPO gewährt wird (S 406e Abs. 1 Satz 2 SIPO), bedarf es im Hinblick auf die übrigen, die Nebenkläger nicht betreffenden Tatvonuürfe einer genauen Prü- Seite 2 von 3 STAATSMINIS'TERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSENlw fung, welche konkreten Akteninhalte den Nebenklägern zugänglich gemacht werden dürfen. Diese Prüfung und Abwägung der gegenseitigen lnteressen kann erst nach Durchführung der noch ausstehenden Ermittlungen erfolgen. Die den Verteidigern eingeräumte Akteneinsicht diente zunächst nur dazu, den Beschuldigten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eine Entscheidung über eine Einlassung zur Sache zu ermöglichen. Auch den Verteidigern wird nach Abschluss der Ermittlungen nochmals ergänzende Akteneinsicht gewährt werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-06-18T10:38:59+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes