STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17738 Thema: Ermittlungen gegen Auszubildende der sächsischen Polizei wegen Sachbeschädigung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Bild Dresden vom 17.05.2019 ist auf Seite 12 zu lesen: ‚Die Kripo in Görlitz hat Ermittlungen zu Sachbeschädigungen aufgenommen. Die Täter: Leute aus den eigenen Reihen. Polizeischüler sprühten nach einer exzessiven Party mit Feuerlöschern umher, zerschlugen Glasflaschen . Anschließend kletterten sie auf die Baustelle des Audimax und zerstörten auf dem Dach eine Abdichtfolie.“‘ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gegen wie viele Personen wurden Ermittlungsverfahren aufgrund welchen Straftatverdachts bezüglich der Geschehnisse aus der Vorbemerkung eingeleitet? Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand führt die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) in Tateinheit mit Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln gemäß § 145 StGB gegen zwei Beschuldigte. Frage 2: Bei wie vielen Personen aus Frage 1 handelt es sich um Auszubildende der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeikommissaranwärtern , Polizeimeisteranwärtern, Aufstiegsbeamten, Angehörigen der Sportförderungsgruppe, Studierenden für den Computer - und lnternetkriminalitätsdienst!) Bei beiden Beschuldigten handelt es sich um Polizeikommissaranwärter. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/67 Dresden, 18. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 3: Bei wie vielen Personen aus Frage 1 handelt es sich um Auszubildende der sächsischen Polizei die zuvor als Wachpolizisten tätig waren? Beide Beschuldigte waren vorher nicht als Wachpolizisten tätig. Frage 4: Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen wurden bisher gegen wie viele Personen aus Frage 2 eingeleitet? Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) hat bisher keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Frage 5: Gegen wie viele Auszubildende der sächsischen Polizei und der sächsischen Wachpolizei wurde in den Jahren 2017 und 2018 aufgrund welches Straftatverdachts ermittelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Polizeikommissaranwärtern, Polizeimeisteranwärtern, Aufstiegsbeamten, Angehörigen der Sportförderungsgruppe , Studierenden für den Computer- und lnternetkriminalitätsdienst und Auszubildende Wachpolizei!) Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet nicht statt. Die angefragten Informationen sind auch in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften nicht recherchierbar. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und händische Auswertung der Papierakten von 3.932 Ermittlungsverfahren (Verfahren gegen Polizeibedienstete und sonstige Amtsträger im Zusammenhang mit der Dienstausübung) erfordern . Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftiichen Archiven sowie zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Mi— nuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu den 3.932 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 245 volle Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. U ro . Dr. Roland \;Völler Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-06-18T12:41:12+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes